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Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-09

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zum in diesem Bereich neueingeführten Begriff "Wald", der auch von der Minderheit nicht bestritten wird. Finanzhilfen zugunsten des Einsatzbetriebs werden neu auch im Tätigkeitsbereich Wald vorgesehen; Sie haben das bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d soeben beschlossen. Der Einsatz von Zivildienstpflichtigen im Wald kann für die Waldeigentümer eine erhebliche Erleichterung bringen. Für den korrekten Vollzug des Waldgesetzes verantwortlich sind allerdings die Kantone, die gegenüber dem Bund auch den korrekten Einsatz der Bundessubventionen garantieren müssen und bei der vorliegenden Finanzhilfe auf die Abrechnungen der Waldeigentümer abzustellen haben, damit Doppelsubventionierungen vermieden werden können. So viel zum Thema Wald.

Nun äussere ich mich zum Thema Kulturgütererhaltung. Diesen Begriff will die Minderheit bei Artikel 47 einfügen. Die Möglichkeit, im Rahmen des Zivildienstes Finanzhilfe zu leisten, basiert auf der klaren Zielsetzung, den Vollzug des Zivildienstes sicherzustellen, indem genügend Einsatzplätze zur Verfügung stehen. Dafür gibt es Voraussetzungen. Christoph Hartmann, Leiter der Vollzugsstelle für den Zivildienst im Departement von Bundesrat Schneider-Ammann, führte in der Kommission aus, dass geprüft wurde, ob man neben den heute in Artikel 47 aufgeführten Bereichen auch die Denkmalpflege einfügen sollte. Die Antwort war klar: Seitens des Zivildienstes besteht kein Bedürfnis, den Bereich auszubauen und auch bei der Kulturgütererhaltung Finanzhilfe zu leisten.

Finanzhilfe, das wissen wir alle, ist eine Art Subvention. Wenn eine Subvention beim Zivildienst geleistet werden soll, muss das mit dem Interesse verbunden sein, den Zivildienst konsequent vollziehen zu können. Das ist bei der Kulturgütererhaltung mit nur gerade 4 Prozent der Einsätze eben nicht der Fall. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlt also der Nachweis, dass es einen solchen Bedarf nach Finanzhilfe in der Kulturgütererhaltung tatsächlich gibt. Aktuell wird Finanzhilfe ausschliesslich im Umwelt- und Naturschutz gewährt. Diese Beiträge müssten nun aber sinken, wenn wir den Bereich für Finanzhilfe ausweiten. Denn das Prinzip der Kostenneutralität ist das oberste Prinzip, das müssen wir uns vor Augen führen. Umwelt- und Naturschutz inklusive Wald sind ein Spezialfall, weil dort sehr handarbeitsintensive Arbeit geleistet wird; dort können "Zivis" einen besonderen Beitrag leisten.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - der Entscheid in der Kommission fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, bei der Fassung des Bundesrates und des Nationalrates zu bleiben und den Minderheitsantrag abzulehnen. Ich [PAGE 748] bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.