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Bieri Peter · Ständerat · 2015-09-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich nehme hier ein Anliegen auf, das aus Kreisen des Kultur-, Denkmal- und Heimatschutzes an mich und auch an Kollege Hans Altherr herangetragen worden ist.

Bekanntlich gibt es in unserem Land viele historische Bauten, die es wert sind, sie für die Zukunft zu erhalten. Ein Teil der geschützten Bauten fristet seine Existenz vollkommen ausserhalb des funktionierenden Immobilienmarktes, weil keine ertragsbringende Nutzung möglich ist. Wollen solche Objekte fachgerecht instandgesetzt oder unterhalten werden, sind regelmässig umfangreiche Anstrengungen zur Mittelbeschaffung erforderlich. Dazu gehören Beiträge in Form von Spenden von Privaten, Stiftungen und Organisationen. Anstelle von Geldleistungen kann mit Arbeitseinsätzen von Freiwilligen und Zivildienstleistenden ein substanzieller Beitrag an die Reduktion der Kosten von Restaurierungen geleistet werden.

Der Heimatschutz baut zurzeit eine Organisation auf, welche für diese Personengruppen Arbeitseinsätze plant. Den Einsatz von Zivildienstleistenden sieht bereits das heutige Gesetz in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c mit dem Begriff "Kulturgütererhaltung" vor. Unser Vorschlag geht nun dahin, dass der Bund genauso, wie es neu beim Wald vorgesehen ist, auch beim Kulturgüterschutz unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen zugunsten des Einsatzbetriebes leisten kann. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft auf Seite 6772, dass der Einsatz von Zivildienstleistenden im Wald eine erhebliche Erleichterung für die Waldeigentümer bringen könne. Weiter heisst es: "Verantwortlich für den korrekten Vollzug des Waldgesetzes sind die Kantone, die dem Bund gegenüber den korrekten Einsatz der Bundessubventionen garantieren müssen und auch bei der vorliegenden Finanzhilfe auf die Abrechnungen der Waldeigentümer abzustellen haben werden, womit Doppelsubventionierungen vermieden werden können." Das Gleiche kann hier von der Denkmalpflege gesagt werden.

Der Vorbehalt, Denkmalpflege sei aufgrund der im NFA festgelegten Aufgabenteilung primär Sache der Kantone, kann als Argument gegen diese Art der Unterstützung nicht vorgebracht werden. Bezüglich Wald schreibt der Bundesrat, das Bafu unterstütze diese Einsatzmöglichkeit. Das Gleiche kann vom Bundesamt für Kultur im Bereich des Kulturgüterschutzes gesagt werden: Wenn Einsätze von Zivildienstleistenden bei privaten Waldeigentümern mitfinanziert werden, so lässt sich ein Bundesengagement auch rechtfertigen, wenn Zivildienstleistende bei Sanierungen privater alter Ställe, Speicher, Gärten oder geschützter Häuser mithelfen. Was ich hingegen nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass damit der vorhandene Geldtopf, der zurzeit - ich habe nachgefragt - 3,6 Millionen Franken jährlich erhält, um ein zusätzliches Element erweitert wird. Es stellt sich aber bei der Aufteilung dieser 3,6 Millionen Franken die Frage, wo dieses Geld den grössten Nutzen erbringt. Es ist auch zu erwähnen, dass in Artikel 47 festgehalten ist, dass diese Hilfe ja nur ausnahmsweise erfolgen soll. Das schränkt die Sache erheblich ein.

Ich hoffe, dass ich Sie überzeugen konnte, bei Artikel 47 neben Landschaftspflege, Umweltmassnahmen oder Waldeinsätzen auch den Einsatz im Bereich der Kulturgütererhaltung als Einsatzart festzulegen. Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag, der wohlbegründet ist, zuzustimmen.