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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-10

Wortprotokoll

Ich war vor einiger Zeit an einer Veranstaltung einer kantonalen Handelskammer. Da waren etwa 500 bis 600 Personen im Saal. Dann hat der Veranstalter gesagt, es sollten einmal alle die Hand hochhalten, die nicht in der Schweiz geboren sind. Das waren ein paar. Dann hat er gesagt, es sollten zusätzlich noch alle die Hand hochhalten, die einen Vater oder eine Mutter haben, der oder die nicht in der Schweiz geboren ist. Da waren es schon einige mehr. Dann hat er gesagt, jetzt sollten noch zusätzlich alle die Hand hochhalten, die einen Grossvater oder eine Grossmutter haben, der oder die nicht in der Schweiz geboren ist. Sie hätten gestaunt - es waren nur noch wenige, die die Hand nicht hochgehalten haben.

Es war sehr eindrücklich und hat bewusstgemacht, wie viele Menschen, die hier anwesend sind, einen Grosselternteil haben, der nicht in der Schweiz geboren ist. Von vielen wissen wir wahrscheinlich gar nicht, dass sie ursprünglich nicht aus der Schweiz stammen. Es sind Menschen, die hier leben, die hier geboren sind. Schon ihre Eltern sind hier geboren, ihre Grosseltern waren hier. Sie zahlen Steuern, sie arbeiten hier, sie leiten Turnvereine, sie führen Pfadilager durch, sie sterben hier; ihre Familien sind eben in der dritten Generation hier. Um diese Menschen geht es heute in dieser Vorlage, nicht um das Beispiel, das Sie, Herr Föhn, soeben erwähnt haben, wo der Vater die Mutter über Nacht heiratet und diese kein Wort Deutsch kann.

Die Abstimmung von 2004 wurde erwähnt. Ich glaube, es ist wichtig, wenn Sie das, was Sie heute beraten, mit dem vergleichen, worüber man 2004 abgestimmt hat. Das war eine Abstimmung, die ja knapp verloren wurde. Das sind schon zwei grundlegend andere Projekte, das wurde auch von Ständerat Comte gesagt. Es ging damals um die automatische Einbürgerung der dritten Generation. Zusätzlich hatte man in der Abstimmungsvorlage ein progressives Konzept für die zweite Generation vorgesehen, indem nämlich schon 18-Jährige, die mit ihren Eltern in die Schweiz kamen, als Angehörige der zweiten Generation galten. Daran sieht man auch, wie sich die Zeiten geändert haben - aus meiner Sicht leider so, dass man die Tür jetzt eher wieder zumacht.

Warum hatte man die Vorlage damals so formuliert? Weil man überzeugt war - daran hat sich bis heute nichts geändert -, dass es für die Integration von Menschen, die hier wohnen, leben und sterben, das Beste ist, wenn man ihnen die Möglichkeit zur Einbürgerung gibt.

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes beschlossen. Wir haben damals eine Verschärfung vorgenommen, indem wir gesagt haben: Bevor man ein Gesuch um Einbürgerung stellen kann, muss man eine Niederlassungsbewilligung haben. Man hat also diese Hürde eingebaut. Ich erinnere mich daran, dass einige von Ihnen dagegen waren. Der Bundesrat hat aber gesagt, das mache Sinn; es sei zwar eine zusätzliche Hürde, aber er wolle dieses stufenweise Vorgehen mit der Einbürgerung als letzter Stufe, die kommt, nachdem man eine Niederlassungsbewilligung hat.

Ich erinnere mich aber auch daran, dass ich Ihnen damals gesagt habe, dass wir dann noch eine Lösung für die dritte Generation finden müssen, denn das Erfordernis der Niederlassungsbewilligung ist für die Angehörigen der dritten Generation wirklich nicht mehr zeitgemäss. Ich habe Sie damals darauf aufmerksam gemacht, dass diese parlamentarische Initiative vorliegt. Sie wurde dann ja zurückgestellt; man hat gesagt, man mache zuerst die Totalrevision. Aber es war immer klar, dass diese Frage nach der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes noch einmal auf den Tisch kommen muss. Der Bundesrat hat sich schon damals positiv zu dieser parlamentarischen Initiative geäussert und gesagt, was wir im Bürgerrechtsgesetz mit der zusätzlichen Hürde der Niederlassungsbewilligung vorsehen, macht Sinn, aber für die dritte Generation müssen wir noch eine Lösung finden. Was Ihnen hier mit der Verfassungsänderung unterbreitet wird, ist jetzt eben ein Teil dieser Lösung. Es ist keine automatische Einbürgerung, wie man sie 2004 vorschlug, sondern nur eine erleichterte. [PAGE 778]

Dann wurde gesagt, ja, die Kantone machen das selber, 16 Kantone haben ja schon solche Erleichterungen vorgesehen. Ja, und dann gibt es eben noch zehn Kantone, die das nicht vorgesehen haben. Ich denke, es macht Sinn, dass wir für diese ganz spezifische Gruppe von Personen, die integriert sind, die hier sind, die hierbleiben werden, die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung schaffen, und zwar harmonisiert, nicht so, dass jeder Kanton einmal schauen kann. Und wie gesagt: Es gibt neben den 16 Kantonen auch die anderen, die diese Erleichterung nicht vorgesehen haben.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Kommissionsmehrheit der Meinung ist, das Gesetz sei jetzt zu kompliziert geworden, am Schluss wisse man gar nicht mehr, ob es überhaupt besser sei als das, was man jetzt habe. Deshalb teile ich die Auffassung, dass es richtig ist, das Gesetz in der Kommission noch einmal anzuschauen. Und ich biete Ihnen an, dass wir Sie bei dieser Arbeit wirklich mit Fachwissen unterstützen, dass wir das mit Ihnen zusammen anschauen. Aber geben Sie Ihrer Kommission die Möglichkeit, diese Überprüfung noch einmal vorzunehmen. Wenn Sie dann mit dem Resultat nicht einverstanden sind, wenn Sie das Resultat nicht überzeugt, dann haben Sie sich heute nichts vergeben, dann können Sie immer noch Nein stimmen und sagen: Wir wollen das nicht. Aber ich denke, im jetzigen Zeitpunkt bereits das ganze Geschäft zu versenken - und das tun Sie, wenn Sie heute nicht darauf eintreten -, das wäre zu einem Zeitpunkt, der aus meiner Sicht zu früh wäre, weil man noch zu wenig abgeklärt hat, wie man diese Umsetzung vornehmen könnte. Ich bitte Sie wirklich, Ihrer Kommission diese Chance zu geben! Noch einmal: Damit haben Sie noch keinen Entscheid gefällt, aber die Chance gegeben, diese Arbeit noch einmal anzuschauen - in Ruhe, in Sachlichkeit, vor dem Hintergrund dessen, was im Zusammenhang mit dem Bürgerrechtsgesetz beschlossen worden ist. Schauen Sie sich das in Ruhe noch einmal an: Was haben Sie im Bürgerrechtsgesetz beschlossen? Was ist hier jetzt noch zu tun für die dritte Generation?

Ich bitte Sie, die Kommissionsminderheit zu unterstützen und Ihrer Kommission diese Chance zu geben.