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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-09-14

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch einmal kurz zum Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz soll sich ja nach der Lebenserwartung und den Zinserträgen richten. Mit dem Umwandlungssatz, das wissen Sie, wird die jährliche Altersrente in der beruflichen Vorsorge berechnet. Für den obligatorischen Teil gemäss BVG beträgt er für Männer und Frauen 6,8 Prozent. Verfügt zum Beispiel jemand bei der Pensionierung über ein Altersguthaben von 500 000 Franken, so ergibt sich - 500 000 mal 6,8 geteilt durch 100 - eine jährliche Rente von 34 000 Franken. Der Umwandlungssatz muss so festgelegt werden, dass die angesparten Altersguthaben samt Vermögenserträgen ausreichen, um die Renten während der ganzen Laufzeit zu bezahlen. Ein angemessener Umwandlungssatz muss also auf der durchschnittlichen Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie den am Kapitalmarkt zu erzielenden Erträgen beruhen.

Ist der Mindestumwandlungssatz zu hoch, und das ist jetzt der Fall, reicht das vorhandene Altersguthaben der versicherten Person nicht aus, um die Rente während der ganzen Laufzeit zu finanzieren. Die Vorsorgeeinrichtung muss sie aber garantieren und somit auch auszahlen.

Wo werden die fehlenden Mittel beschafft? Die Vorsorgeeinrichtungen müssen sie sich beschaffen, indem sie zum Beispiel Vermögenserträge der aktiven Versicherten zur Finanzierung laufender Renten verwenden oder von Arbeitgebern und Versicherten zu hohe Risikoprämien erheben. Dies führt zu einer Umverteilung, die dem Finanzierungssystem der zweiten Säule - jeder und jede spart für die eigene Rente - eigentlich zuwiderläuft. Sie belastet die aktiven Versicherten einseitig und führt zu tieferen Nettolöhnen, vor allem aber zu tieferen Altersguthaben und später deshalb zu tieferen Renten. Sie gefährdet auch die Stabilität. Sie alle, die Sie Gelegenheit haben, in einer Pensionskasse, also bei der zweiten Säule, dabei zu sein, wissen das. Die Umverteilung gefährdet vor allem die Stabilität von Vorsorgeeinrichtungen, die nur die obligatorische Versicherung oder nur in eingeschränktem Masse zusätzliche Vorsorgepläne anbieten. Aus einer aktuellen Studie, die wir in der Kommission auch zur Verfügung hatten, nämlich "Pensionierungsverluste in der beruflichen Vorsorge", ergibt sich, dass die Pensionierungsverluste von 2009 bis 2013 von 4,9 auf 11,5 Prozent gestiegen sind und sich somit mehr als verdoppelt haben.

Der Bundesrat schlägt nun vor, hier den Umwandlungssatz auf 6 Prozent, in vier Schritten von je 0,2 Prozentpunkten, abzusenken. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat nachher dazu noch etwas sagen will. Ich kann hier einleitend nur sagen, dass die Kommission den Antrag des Bundesrates übernimmt. Wir sind überzeugt, dass diese Senkung beziehungsweise Anpassung angesichts der Verlängerung der Lebenserwartung und vor allem auch in Anbetracht des Zinsumfeldes, welches sich in den letzten Jahren nachhaltig verändert hat, heute zwingend ist. Damit habe ich fürs Erste geschlossen.