Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-09-14
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
All die vorangegangenen Voten haben deutlich aufgezeigt, warum Reformbedarf besteht. Ich kann vielleicht ein weiteres statistisches Beispiel anfügen: Geht man von der aktuellen durchschnittlichen Lebenserwartung aus, hat eine meiner beiden Töchter die Aussicht, hundert Jahre alt zu werden. Das sind die Veränderungen, die wir sehen, wenn wir die Lebenserwartung und die Demografie betrachten. Für die Demografie ist nicht nur die Lebenserwartung mitentscheidend, sondern auch die Geburtenziffer und die Migration. Das sind weitere Rahmenbedingungen, die für die Finanzierung der Altersvorsorge wesentlich sind, wie die Situation auf dem Kapitalmarkt, die Wirtschaftssituation, das Wachstum, die Konjunktur usw.
Aus meiner Sicht ist ebenfalls klar - das ist nicht nur eine politische Einschätzung, das ist auch meine ganz persönliche Überzeugung -, dass die stabile Altersvorsorge eine Errungenschaft vorangegangener Generationen ist. Sie ist ein solides Grundwerk, von dem wir heute profitieren dürfen und das wir in die Zukunft tragen wollen, ein Grundwerk, auf das wir uns abstützen können. Auch die nächsten Generationen sollen die Chance erhalten, sich darauf abzustützen. Die Altersvorsorge betrifft uns alle, die ganze Bevölkerung, gleichermassen. Sie ist zu wichtig, um für ideologische Grabenkämpfe herhalten zu müssen, und sie ist zu wichtig, als dass sie Parteieninteressen geopfert werden dürfte. Wahlkampf hin oder her - im Zentrum steht ja nicht die Profilierung oder Inszenierung, sondern der einzelne Mensch und sein Recht auf ein Altern in Würde. Das wollen wir nebst den heutigen auch den künftigen Generationen ermöglichen.
Darum suchten wir in der Kommission - es wurde gesagt - nach Lösungen, sozusagen nach weiteren Bausteinen, um dieses Grundwerk, diese Errungenschaft im Bereich der Altersvorsorge, weiterzubauen und umzubauen, es zukunftsfähig zu halten. Keine Seite konnte einfach nur die eigenen Pläne verfolgen. Die Kommissionsverhandlungen waren immer ein Geben und ein Nehmen, und die Bausteine, auf die wir uns geeinigt haben, mögen in einzelnen Punkten für die eine Seite und in anderen Punkten für die andere Seite eher unerwünscht sein. Aber das Gesamtwerk, das daraus entstanden ist, überzeugt als Ganzes. Warum? Auch ich möchte Ihnen meine persönliche Antwort darauf geben, in fünf Punkten:
1. Die Vorlage ist solide. Einnahmen und Ausgaben stimmen überein. Die Vorlage gewährleistet bis ins Jahr 2030 die Finanzierung der Altersvorsorge und legt auch bereits eine solide Grundlage für die Zeit danach, auch wenn sie die entsprechenden Regelungen nicht trifft. Es wäre auch nicht seriös - das wurde gesagt -, über diesen Zeitraum hinaus [PAGE 805] bereits mehr festzulegen, als dies mit dieser Vorlage gemacht wird.
2. Ich unterstütze die Vorlage ebenfalls, weil sie transparent ist. Zu Recht hat Kollegin Diener von einem "fragilen Mobile" gesprochen. Es ist so bei den Sozialversicherungen: Wenn man an einem Ort etwas bewegt, dann bewegt sich irgendwo an einem anderen Ort eben auch wieder etwas. Es ist ein fragiles Mobile, und das macht die Arbeit nicht einfacher. Es war mutig, es war richtig, dass der Bundesrat eine Gesamtsicht gewagt hat und die erste und die zweite Säule gemeinsam reformieren will. Das gibt neuen Handlungsspielraum, gleichzeitig macht es aber auch das Vorhaben für die breite Bevölkerung viel transparenter. Für die Leute zählt am Schluss nicht, wie die technischen Details in der ersten oder in der zweiten Säule aussehen, sondern für sie zählt, was am Ende, unter dem Strich an Leistungen bleibt, auf die sie nach ihrer Pensionierung und nach einem langen Arbeitsleben zählen dürfen. Wir hier im Parlament, aber auch die Bevölkerung, die zu gegebener Zeit über diese Vorlage zu befinden hat, erhalten eine Gesamtsicht: Wir wissen, was wir geben müssen und was wir als Einschnitte zu akzeptieren haben. Wir wissen aber auch, was wir dafür erhalten. Es ist keine Salamitaktik, und es gibt keine Unsicherheit darüber, ob nach dem Teil zur ersten Säule dann wirklich auch noch der nächste Teil zur zweiten Säule kommt, ob am Ende nur noch Nachteile übrig bleiben oder ob die Sache einheitlich und transparent ist.
3. Die Vorlage ist auch ausgewogen. Das Leistungsniveau kann insgesamt gehalten werden. Darum akzeptiere ich auch, dass an einigen Orten aus meiner Sicht ungenügend kompensiert wird, dass an einigen Orten aus meiner Sicht ungenügend reformiert wird. Darum biete ich auch Hand dafür, dass z. B. der Umwandlungssatz gesenkt wird und dass das Referenzrentenalter der Frau erhöht wird. Darum trage ich eine Vorlage mit, die zu einer nichtoptimalen Koordination zwischen AHV und IV führt. Hier möchte ich meine Interessenbindung als Präsidentin von Integration Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen, offenlegen. Wie Sie gehört haben, schlägt Ihnen die SGK vor, den Zuschlag von 70 Franken nur auf den Altersrenten, nicht aber auf den Invalidenrenten zu gewähren. Ich hätte mir hier einen anderen Weg vorstellen können. Es kommt hinzu, dass die Invalidenrentnerinnen und -rentner im Durchschnitt über tiefere Renten verfügen und somit eigentlich in besonderem Masse auf diesen Zuschlag angewiesen wären. Ich kann diese Vorlage aber mittragen, weil Invalidenrentnerinnen und -rentner, die das AHV-Alter erreichen und deren IV-Rente aufgrund des Besitzstandes von einer gleich hohen Altersrente abgelöst werden, dann zumindest ab dem Referenzalter gleichermassen von diesem Zuschlag von 70 Franken profitieren. Die Vorlage enthält teilweise schwierige Punkte, aber sie kommen zusammen in einem Gesamtpaket, das mich überzeugt und das uns eben eine Sicherheit gibt, was die Finanzierung und was die Leistungen der künftigen Altersvorsorge anbelangt.
4. Diese Vorlage ist auch mehrheitsfähig. Das ist mein fester Glaube. Wir alle erinnern uns an die verschiedenen gescheiterten Reformversuche. Sie wurden auch erwähnt, die 11. AHV-Revision ist ja nur eines der Beispiele. Sie scheiterte, sei es vor dem Volk 2004, sei es dann im Parlament 2010. Ich erinnere mich gut an die roten Lämpchen von links und rechts. Ich habe damals den Nationalrat präsidiert. Es war eine unheilige Allianz, die dazu geführt hat, dass das Reformprojekt gescheitert ist. Ich glaube, die Mehrheitsfähigkeit ist ein ganz wichtiges Gebot - jetzt, da wenig Zeit bleibt, jetzt, da wir Vertrauen schaffen wollen, und jetzt, da wir die einmalige Möglichkeit haben, aufgrund dieser Vorlage, aufgrund dieser Gesamtsicht eben endlich eine Lösung zu präsentieren, welche am Ende sowohl Vor- wie Nachteile gleichzeitig auf den Tisch bringt. Diese Mehrheitsfähigkeit ist aus Sicht der Generationen ganz speziell wichtig. Es wird ja immer wieder vom Generationenvertrag gesprochen, von der Generationenverträglichkeit dieses Projektes. Ich glaube, wir müssen schon festhalten, dass für die jüngeren Generationen das Allerschlimmste, was passieren kann, ein erneutes Scheitern einer solchen Vorlage wäre. Das wäre aus Sicht der jungen Generationen die ganz klar schlechteste Lösung. Ich glaube also, die Mehrheitsfähigkeit und damit auch die Ausgewogenheit müssen all jenen speziell am Herzen liegen, die eben auch von dieser Generationengerechtigkeit reden und den Generationenvertrag in die Zukunft tragen wollen.
5. Die Vorlage hält dieser Idee, den verschiedenen Generationen gerecht zu werden, genauso stand, wie sie verschiedene Interessengruppierungen oder Personengruppen im Auge hat. Kollege Graber hat das bereits aus Sicht verschiedener Interessengruppen dargelegt. Ich kann dem nur beipflichten. Für die jungen Generationen sind neue Möglichkeiten wichtig, wie eben der flexibilisierte Übergang ins Rentenalter, die Lösung mit gleitenden Übergängen mit Teilrenten, auch mit der Möglichkeit, über das Referenzalter hinaus weiterzuarbeiten und damit näher an eine Maximalrente zu kommen.
Dieser Umbau ist eine Lösung, welche gerade den nächsten Generationen auch sehr entgegenkommen wird, weil wir eine gesellschaftliche Entwicklung haben, die ganz klar nicht für ein starres, sondern für ein flexibles Rentenalter spricht. Aber auch die Stärkung der AHV als Weg der Kompensationsmassnahme ist ein Punkt, welcher der jungen Generation entgegenkommt; es ist die Stärkung der AHV als eines Solidaritätswerkes, das auch für die Jungen spezielle Vorteile hat.
Die Stärkung der AHV kommt insbesondere den Leuten mit kleinen Einkommen zugute. Für sie ist der lineare Zuschlag eine spürbare Unterstützung. Die Stärkung der AHV kommt auch den Frauen zugute, deren Zugang zur zweiten Säule viel schlechter ist als zur ersten. Mit dem Umbau der zweiten Säule wollen wir seitens der Kommission diesen Zugang noch stärker öffnen. Der Bundesrat wäre hier noch ein paar Schritte weiter gegangen. Das hätte aber nichts an der Tatsache geändert, dass eine Kompensation nur in der zweiten Säule auch nicht alle Frauen immer gleichermassen davon profitieren lässt. Bei der AHV ist das anders, und darum ist die Stärkung der AHV auch im Interesse der Frauen.
Hier möchte ich aber auch betonen, dass die Lohngleichheit als Gegenstück zu Gleichstellungsmassnahmen, wie wir sie jetzt beim Referenzrentenalter haben, nicht einfach auf dem Papier vorhanden sein darf, sondern unbedingt und endlich in der Realität umgesetzt werden muss. Das ist ein Appell an die Wirtschaft, speziell auch an die Wirtschaft, die auf freiwillige Massnahmen pocht. Es ist ein Appell an die Wirtschaft, mit dieser Freiwilligkeit so vorwärtszumachen, dass wir die Resultate wirklich auch sehen. Es ist aber auch ein Hinweis auf die Bundesratsvorlage, die bereits angekündigt ist und hier mehr Verbindlichkeit schaffen will.
Ich gehe mit grossem Respekt an die Arbeit hier im Plenum, dies war auch vorher schon in der Kommission so. Es ist eine Gesetzesarbeit, die ich anpacke, die wir alle anpacken, im Wissen darum, dass es um eine Reform geht, die alle betrifft, dass es um eine Altersvorsorge geht, die nach einem langen Arbeitsleben das verdiente Altern in Würde ermöglichen soll, und dass es um eine Reform geht, die eine Errungenschaft vorangegangener Generationen in die Zukunft tragen will. Dazu will ich ebenfalls Hand bieten, und dafür will ich Mitverantwortung übernehmen. Deshalb unterstütze ich diese Reform, wie sie in der Kommission verabschiedet wurde.