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Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-09-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 66 folgen Sie mit dem Antrag Ihrer Kommission dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates. Ich denke, das ist politisch ein richtiger Entscheid in Bezug auf das Öffentlichkeitsgesetz, indem man nur die Dokumente der Informationsbeschaffung vom Öffentlichkeitsprinzip ausnimmt.

Artikel 74 ist der Artikel über die nachrichtendienstliche Aufsicht. Er ist aus Ihrer letzten Diskussion entstanden, aus dem Antrag Recordon und mit der Hilfe des Bundesamtes für Justiz. Ich denke, was wir jetzt haben, entspricht den Anforderungen, die Sie gestellt haben und die auch in der Öffentlichkeit gestellt wurden. Wir haben damit eine Aufsicht geschaffen, die unabhängig ist und garantiert, dass dieser Nachrichtendienst auch richtig beaufsichtigt wird. Aufgrund der bereits angenommenen Motion 15.3498 haben wir auch den Auftrag, das noch in Hinblick auf die Zukunft etwas abzubilden. Da werden wir Ihnen entsprechend Bericht erstatten. Ich bitte Sie hier also, diesem Text so zuzustimmen.