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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-15

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat ja in seinem Konzept eigentlich ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Die erste Stufe wäre das Primat der Politik gewesen, das heisst, man hätte eine Vorlage zur Stabilisierung dann entsprechend behandeln müssen. Bei der zweiten Stufe hätte man, wenn der Deckungsgrad des Ausgleichsfonds weiter abgesackt wäre, Sofortmassnahmen mit Automatismen treffen müssen.

Unsere Kommission hat meines Erachtens zu Recht auf dieses zweistufige Verfahren verzichtet und hat sich jetzt im Prinzip mit dem Ergreifen von nötigen Massnahmen, wenn der Stand des Ausgleichsfonds auf unter 70 Prozent sinken würde, für das Primat der Politik entschieden. Das heisst, dass das Parlament dann ebenfalls gezwungen ist, nicht zuletzt auch aus der Erfahrung aus der Revision der Invalidenversicherung, solche Massnahmen zu ergreifen. Es stellt sich insofern die Frage, welche griffigen Massnahmen Sie treffen wollen, wenn Sie wissen, dass mit der zweiten Stufe automatische Lohnbeitragserhöhungen kommen werden. Der Druck, in einem einstufigen Verfahren eine griffige Korrektur vorzunehmen, ist meines Erachtens grösser. Dafür aber haben wir das Frühwarnsystem deutlich verbessert, indem wir nämlich den Wert von 70 auf 80 Prozent angehoben haben. Wir sind also jetzt früher gefordert, entsprechende Massnahmen zu treffen. Auch der Bundesrat ist früher gefordert: Er hat entsprechend einen Vorschlag zur Stabilisierung der AHV zu bringen.

Ich glaube, dass dieses Frühwarnsystem ein guter Entscheid war. Das Parlament wird dann gefordert sein, die entsprechenden Massnahmen zu treffen, und das erachte ich als zielführender als dieses zweistufige Verfahren, mit dem Automatismen in Gang gesetzt werden, die dann auch automatisch die Wirtschaft wieder mehr belasten.

Ich möchte Sie bitten, hier dem Antrag der Kommission zuzustimmen.