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preparatory:AB 187300

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich festhalten, dass mit den Bestimmungen gemäss den Artikeln 74 bis 75 - es ist schon gesagt worden - eine wesentliche Stärkung der Aufsicht bewirkt worden ist. Ich möchte mich für die konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission ganz herzlich bedanken.

Wir haben hier mit dieser unabhängigen Aufsicht und mit Artikel 75 zur Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI) ein Pendant, denke ich, zu den verbesserten Möglichkeiten im Bereich der Kontrolle geschaffen. Damit möchte ich zu diesem Artikel kommen: Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

Die Unsicherheit bezüglich des Antrages der Minderheit beginnt unseres Erachtens bereits im Titel, den Herr Fischer Roland gewählt hat. Wir - so auch der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission - sprechen von einer "Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung". Die Begriffe der Funk- und Kabelaufklärung finden Sie auch im Gesetz. Den Begriff "elektronische und digitale Beschaffungsmassnahmen", den Herr Fischer Roland gewählt hat, finden Sie dagegen nirgends; er ist nicht definiert. Damit eröffnen wir hier eigentlich eine Front und schaffen auch keine klare Abgrenzung. Was Herr Fischer Roland fordert, betrifft eigentlich nur die Frage, wer das kontrolliert; dass das kontrolliert wird, ist ohnehin klar. Wir sind der Meinung, dass sich die UKI auf Funk- und Kabelaufklärung beschränken solle, wie wir das im Titel und im Text schreiben, während die unabhängige Aufsicht diesen Bereich, den Herr Fischer Roland zusätzlich der UKI unterstellen möchte, zu beaufsichtigen habe. Wir machen ja jeweils zusammen mit der GPDel ein Prüfprogramm. Die GPDel, Ihr Kontrollorgan, nimmt also auch Einfluss darauf, was geprüft werden soll. Wir sind der Meinung, dass dieser Bereich, den Sie hier der UKI zuweisen wollen, eher oder besser von der unabhängigen Aufsicht kontrolliert werden sollte. Da geht es nämlich um Massnahmen, die über das Technische hinausgehen, mit Beschaffungen zusammenhängen, sodass man also den gesamten Prozess mitbeurteilen muss. Hier ist die nachrichtendienstliche Aufsicht besser geeignet als diese eher technisch ausgerichtete Kommission.

Wir sind der Meinung, dass Sie mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit mehr Klarheit schaffen und auch eine effizientere Kontrolle. Man muss zudem stets anfügen, dass Ihre GPDel immer in sämtliche Belege, in sämtliche Dokumente, in sämtliche Operationen des Nachrichtendienstes Einsicht nehmen kann. Ich kann Ihnen nebenbei auch sagen, dass die GPDel diese Aufsicht auch mit einer ausgesprochen hohen Kompetenz wahrnimmt.

Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit schaffen Sie Klarheit, ohne bei der Aufsicht Abstriche in Kauf nehmen zu müssen.

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