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Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-09-07

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07

Wortprotokoll

Wir haben ja bei diesem Gesetz fünf grundsätzliche Differenzen zu beraten, im Prinzip zu Artikel 23, "Identifikation und Befragung von Personen", Artikel 28 Absatz 6 bezüglich der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes, Artikel 36 - wahrscheinlich der Kernartikel -, "Eindringen in Computersysteme und -netzwerke", Artikel 66, "Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip", und zu Artikel 75 bezüglich der Ausweitung der Zuständigkeit der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und die Kabelaufklärung.

Erlauben Sie mir, dass ich hier die Minderheit Borer und gleichzeitig auch die Meinung der SVP-Fraktion vertrete; ich nehme das zusammen, wenn Sie einverstanden sind.

Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich zufrieden mit der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes, mit Ausnahme von Artikel 23; das betrifft eben die Minderheit Borer, die ich jetzt vertrete. Wir sind der Meinung, dass mit der vorliegenden Fassung dieses Gesetzes eine vernünftige Güterabwägung stattfinden konnte zwischen mehr Sicherheit auf der einen Seite und der Wahrung der individuellen Freiheit auf der anderen Seite. Es ist wichtig, dass wir dieses Gesetz in dieser Session verabschieden. Die Bedrohungen auf der Welt verändern sich, und es kann nicht sein, dass wir in Zukunft weiterhin auf einem Auge blind sein werden. Wir sollten das Möglichste tun, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dazu gehört ein griffiges Nachrichtendienstgesetz.

Mit Artikel 23 Absatz 1 will man dem Nachrichtendienst die Möglichkeit geben, in Ausnahmefällen Personen anzuhalten, sie zu identifizieren und sie zu befragen. Die Primärkompetenz bleibt mit diesem Artikel nach wie vor bei einem Polizeikorps. Es geht hier nicht darum, jemanden zu verhaften. Es stellt sich die Frage, ob der Nachrichtendienst des Bundes die Möglichkeit haben soll, solche Personen anzuhalten, oder ob das in alleiniger Kompetenz der Polizeibehörde sein soll.

Die Minderheit Borer und damit auch die SVP-Fraktion sind der Meinung, dass eine solche Ausnahmemöglichkeit eben sinnvoll und der Sicherheit dienlich ist. Von verschiedenen Seiten wurden Bedenken geäussert. Es wurde zum Beispiel gesagt, es gäbe Abgrenzungsprobleme zu den Polizeibehörden oder es könnte sein, dass die Mitarbeiter des Nachrichtendienstes ihre Arbeit vielleicht etwas übermotiviert ausführten. Ich muss Ihnen sagen, dass sowohl die Minderheit Borer als auch die SVP-Fraktion diese Ansicht nicht teilen. Der Ständerat hat behauptet, dass die Kompetenz des Nachrichtendienstes über die Kompetenz der Polizei hinausgehe. Ich muss Ihnen sagen, dass das so nicht stimmt. Es geht hier nämlich nur darum, dass der Nachrichtendienst in Ausnahmefällen eben eine Identifikation und eine Befragung machen kann. In der Kommission wurde sogar ausgeführt, dass ein Waffeneinsatz gar nicht möglich sei. Trotzdem hat der Ständerat hier beschlossen, diese Kompetenz nur bei den Polizeikorps zuzulassen.

Interessanterweise haben sich in der Vernehmlassung die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, aber auch Herr Regierungsrat Käser als Präsident ihrer Konferenz positiv dazu geäussert, dass der Nachrichtendienst hier eine Identifikation und eine Befragung durchführen darf. Letztendlich geht es doch darum, ob man kurzfristig eine solche Befragung machen kann oder ob man zuerst einen Polizisten aufbieten muss. Die Antwort auf diese Frage sollte doch eigentlich klar sein. Es besteht hier nämlich auf der einen Seite die Gefahr, dass man eine verdächtige Person gar nicht identifizieren kann, und auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die Person verschwindet.

Wenn Sie der Minderheit Borer folgen, geben Sie dem Nachrichtendienst die Möglichkeit, eine Identifikation und eine Befragung durchzuführen, und zwar wie gesagt nur im Notfall. Eine Person wird dann angesprochen, sie wird auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, und sie wird identifiziert - mehr nicht. Es wurde uns mehrmals versichert, dass dies eine absolute Ausnahme sei. Sie haben letztes Mal im Grundsatz beschlossen, dass die Kompetenz zur Anhaltung nach wie vor bei den kantonalen Polizeikorps sein soll, dass bei besonderen Umständen aber eben auch der Nachrichtendienst diese Möglichkeit haben sollte. Das ist die optimale Lösung.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Borer zuzustimmen und die Version des Ständerates und der Mehrheit abzulehnen.