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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2015-09-07

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Medienfreiheit wird verletzt, das Arztgeheimnis wird verletzt, das Anwaltsgeheimnis wird verletzt. Wir haben jetzt die Kompetenzen für die Kabelaufklärung nach Stichworten erteilt, und Sie meinen wirklich, dieser Staat im Staat, der der Nachrichtendienst sein will, solle dann nicht einmal Rechenschaft darüber abgeben müssen, auf welche Art und Weise die Informationsbeschaffung nach diesem Gesetz geschieht? Ein Tätigkeitsbericht, gewissermassen nach eigener Diktion und nach dem eigenen Informationsbedarf, soll genügen. Hier überschreiten wir - ich sage es nochmals - ein zweites Mal eine rote Linie. Wollen wir warten müssen, bis es wieder eine PUK braucht, um herauszufinden, was unser Nachrichtendienst tut?

Es kann nicht sein, dass das Öffentlichkeitsgesetz hier einfach ausgehebelt wird, und zwar gerade darum, weil es eben um eine sehr sensible Aufgabe geht, weil es hier auch um einen Dienst geht, der sich am liebsten selbst die Kompetenz zugestehen würde zu entscheiden, was er eigentlich tun darf oder nicht. Es geht um einen Dienst, der die Tendenz hat, selbst zu entscheiden, was gut für das Wohl und Wehe dieses Landes ist. Das ist so nicht richtig! Staatsschutz ist in den wenigsten Fällen Staatsschutz und in den meisten Fällen das, was die Staatsschützer darunter verstehen. Deshalb braucht es auch hier das Öffentlichkeitsprinzip, die Unterstellung unter das Öffentlichkeitsgesetz. Es ist klar, dass man hier im Einzelfall natürlich nicht die Details von noch anstehenden Operationen nach aussen bekanntgeben muss. Aber seien Sie unbesorgt: Schon heute wird ja das Öffentlichkeitsgesetz von der Verwaltung durchaus sehr spärlich und sehr zurückhaltend angewendet, und die Medien können Ihnen ein Liedchen davon singen, wie schwierig es ist, die wirklich relevanten Informationen zu kriegen. Mindestens diese Transparenz braucht es.