AB 187339
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07
Wortprotokoll
Es wurde schon ausgeführt: Wir haben hier die Extremlösung der Minderheit Vischer Daniel, die im Nachrichtendienst gar nichts vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen will, wir haben die Fassung des Ständerates, der das ganze Gesetz vom Öffentlichkeitsprinzip ausschliessen will, und den Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates, den Bereich der Informationsbeschaffung vom Öffentlichkeitsgesetz auszunehmen.
Wenn ich an das Votum von Herrn Glättli denke, das ich noch im Ohr habe, stellt sich eigentlich die Grundsatzfrage, wem wir misstrauen müssen. Misstrauen wir dem Nachrichtendienst - unseren Beamten, die für die Sicherheit sorgen -, oder sollen wir doch nicht eher kriminellen Organisationen misstrauen, die unsere Sicherheit gefährden? Das ist eigentlich der rote Faden dieses Gesetzes, nämlich dass Misstrauen dort angebracht ist, wo die Sicherheit gefährdet [PAGE 1329] ist. Und die Sicherheit wird nicht durch den Nachrichtendienst gefährdet, sondern durch andere.
Herr Glättli, Sie haben übrigens auch die Medien angesprochen. Auch die Medien kennen den Quellenschutz. Kein Medium muss angeben, aus welcher Quelle es irgendwelche Indiskretionen hat und wie diese verwendet werden. Und wenn wir den Nachrichtendienst betrachten, sehen wir, dass das natürlich noch weiter geht. Der Nachrichtendienst arbeitet nicht im Streichelzoo, sondern bei der Informationsbeschaffung im Raubtierkäfig. Und wir schützen mit diesem Kompromiss, indem wir die Informationsbeschaffung ausschliessen, auch Menschenleben, weil Leute, die Nachrichten in kritischen Situationen weitergeben, durchaus gefährdet sein können, wenn bekanntwird, woher eine Nachricht stammt. Und hier geht es wieder um die Frage, wen wir eigentlich schützen wollen. Wir haben diejenigen zu schützen, die für die Sicherheit sorgen und die allenfalls auch unter Inkaufnahme von Risiken Informationen weitergeben. Ich denke, daher ist der Kompromiss der Mehrheit, nur die Informationsbeschaffung vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, ein guter Kompromiss. Ich denke, dass dieser Kompromiss im Übrigen auch die Beratungen dieses Gesetzes während der ganzen Zeit begleitet.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.