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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2015-09-07

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat uns seine Vorlage unterbreitet, welche den Kantonen die Möglichkeit einer Steuerung der Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich geben soll. Nach jahrelangen Debatten um die umstrittenen Zulassungsbeschränkungen von Ärzten sollen gemäss Bundesrat die Kantone nach Anhörung einer Expertenkommission bestimmen, ob ein Überangebot an Ärzten und anderen Dienstleistungen besteht. Auf dieser Grundlage solle die Versorgung nach Region, Leistungserbringerkategorie und medizinischem Fachgebiet gesteuert werden. Den Kantonen soll es hierzu erlaubt sein, die Zulassung der Dienstleister sowie den Umfang von deren Tätigkeit zu beschränken. Im Fall einer Unterversorgung sollen die Kantone im Gegenzug Fördermassnahmen ergreifen können. Das war das Projekt des Bundesrates, welches in der Kommission nicht die geringste Chance hatte.

Dennoch hat sich die CVP/EVP-Fraktion für Eintreten ausgesprochen, allerdings eben nicht auf die Vorlage des Bundesrates, sondern auf einen eigenen Alternativvorschlag, den Sie auf der Fahne vorfinden. Dieser Alternativvorschlag sieht vor, die heute provisorisch geltende Zulassungsbeschränkung im Gesetz zu verankern. Die Zulassung für Ärzte in eigenen Praxen sowie im ambulanten Bereich der Spitäler soll demnach beschränkt werden können. Ausgenommen davon sollen weiterhin Ärzte sein, welche mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Die CVP/EVP-Fraktion ist auch deshalb für Eintreten auf den Alternativvorschlag, weil das dringliche Bundesgesetz bis Ende Juni 2016, also bis in einem Jahr, befristet ist. Wenn wir nicht eintreten, wird es später zu einem dringlichen Bundesgesetz kommen. Das wollen wir nicht. Wir haben also keine Zeit, noch lange zu diskutieren - wir müssen unsere Verantwortung wahrnehmen und diese Frage einer Zulassungssteuerung in ein ordentliches Gesetz einbringen. Die Vernehmlassungsergebnisse haben klar gezeigt, dass die Mehrheit die Vorlage des Bundesrates ablehnt. Unser Alternativvorschlag will den jetzigen Zustand definitiv ins Gesetz aufnehmen. Das heisst, dass jemand ohne weitere Hürden eine Praxis eröffnen kann, wenn er oder sie drei Jahre Fortbildung an einer anerkannten schweizerischen Institution gemacht hat. Das ist keine neue Regulierung, sondern die Übernahme der seit zwei Jahren bestehenden Regelung ins definitive Recht ab 2016. In der aktuellen Situation sprechen wir uns dafür aus, die geltende Lösung beizubehalten bzw. sie nach zwei Jahren Erfahrung ins definitive Recht zu übernehmen.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.