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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-09-07

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-07

Wortprotokoll

Sie wissen inzwischen, worum es geht: Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung zuständig, sie kennen die Versorgungslage in ihrem Gebiet am besten. So soll es auch künftig sein: Die Kantone sollen das ambulante Angebot steuern und regulieren können. Es gibt jedoch unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das geschehen soll.

Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht: Gemäss Bundesrat sollen die Kantone bei Überversorgung die Zulassung von Leistungserbringern einschränken können, beispielsweise auf einem bestimmten medizinischen Fachgebiet oder in einer Region. Bei einer Unterversorgung sollen die Kantone die Möglichkeit haben, Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen und beispielsweise die Niederlassung neuer Leistungserbringer zu fördern, indem sie die benötigte Infrastruktur zur Verfügung stellen. Aber die Kantone müssen zuerst den Bedarf an ambulanten Leistungen ermitteln, die notwendig sind, um die gewünschte Versorgung zu erreichen. Dabei sollen sie die ambulanten Leistungen in den Spitälern berücksichtigen und die interessierten Kreise einbeziehen. Dazu sollen sie eine Kommission einsetzen. In dieser Kommission sollen die Versicherten, die Leistungserbringer und die Krankenversicherer vertreten sein. Die Aufgabe dieser Akteure wäre es, Stellungnahmen zur Beurteilung der Versorgung und Empfehlungen zu den vorgeschlagenen Massnahmen abzugeben.

Sie sehen unschwer, dass das ein aufwendiger und komplexer Prozess wäre, der praktisch zum Scheitern verurteilt wäre. Deshalb lehnen wir Grünliberalen dieses Vorgehen ab.

Die Kommission schlägt einen anderen Weg ein. Die bis Ende Juni 2016 befristete bedarfsabhängige Zulassung soll in ordentliches Recht überführt werden. Das bedeutet auch, dass weiterhin ohne Bedarfsnachweis in die Praxis wechseln kann, wer drei Jahre Fortbildung an einem anerkannten schweizerischen Institut absolviert hat.

Die vom Bundesrat vorgesehene Steuerung ist unrealistisch, zentralistisch, kaum umsetzbar; sie führt zu Überregulierung und zu Verunsicherung. Verunsicherung bringt sie deshalb, weil viele offene Fragen zur Umsetzung bestehen. Denn was bedeutet "bedarfsgerechte Versorgung", und wie hoch ist der Bedarf an Dienstleistern für diese Versorgung? Wann besteht "Überversorgung" und wann "Unterversorgung"? Wohl auch deshalb haben sich die Kantone dafür ausgesprochen, die bestehenden Übergangsregeln beizubehalten.

Die Regelung, nach drei Jahren Ausbildung in der Schweiz direkt in die Praxis wechseln zu können, tragen wir mit, denn sie entspricht einerseits einer politischen Notwendigkeit, sie entspricht aber auch dem Bedürfnis der Bevölkerung. Und sie liegt ganz klar im Interesse einer hohen Patientensicherheit und der Qualitätssicherung. Die Regelung gewährleistet ein Minimum an Kenntnis unserer Sprache, an Kenntnis unserer Mentalität, an Kenntnis unserer Kultur und auch an Kenntnis unseres Gesundheitssystems. Die aktuelle Regelung ins ordentliche Recht zu überführen ist realpolitisch gesehen der einzig gangbare Weg. Denn alle weiter gehenden Anliegen sind aktuell chancenlos, sei es die Aufhebung des Zulassungsstopps, sei es die Einführung der Vertragsfreiheit oder eben die Aufhebung des Vertragszwangs, sei es nur schon die Idee, die Spitalambulatorien konsequent auch der Steuerung zu unterstellen. Bei den Spitalambulatorien, das dürfen wir nicht vergessen, liegt heute die grosse Kostenzunahme.

Im Sinne der Politik des Machbaren treten wir Grünliberalen auf die Vorlage ein und unterstützen die Mehrheit.