Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-09-09
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09
Wortprotokoll
Wenn wir heute eine Asyldebatte führen, eine Neustrukturierung des Asylwesens beschliessen und am Abend dann auch noch über die Motion 15.3645 zu einem Asylmoratorium beraten, tun wir das vor dem Hintergrund der aktuell dramatischen Flüchtlingssituation in Europa. Tagtäglich werden uns über alle Medienkanäle berührende und erschreckende Bilder von verzweifelten Menschen im Flüchtlingsstrom über die Balkan- oder die Mittelmeerroute vor Augen geführt. Unter teilweise prekären Bedingungen und auf lebensbedrohlichen Reisen fliehen sie aus ihrer Heimat und wollen nur eines: Sie wollen Schutz und ein besseres Leben in Europa.
Im letzten Jahr kamen gut 600 000 Flüchtlinge nach Europa, dieses Jahr wurde diese Zahl bereits Ende Juli erreicht, und bis Ende Jahr dürften es eine Million Flüchtlinge sein - schätzungsweise 29 000 davon kommen in die Schweiz. Bis Ende Juli sind bei uns knapp 16 000 Asylgesuche gestellt [PAGE 1387] worden. Das ist viel, aber bei dieser Faktenlage bei uns von einem Asylchaos zu sprechen ist zynisch. Ein sofortiges Asylmoratorium, wie es die SVP-Fraktion mit ihrer Motion verlangt, wäre das Ende der humanitären Tradition in der Schweiz und damit zutiefst unschweizerisch.
Für die CVP ist klar: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen ihn in der Schweiz bekommen. Menschen hingegen, die nicht auf Schutz angewiesen sind, müssen unser Land wieder verlassen. Dazu braucht es faire Regeln, und das bedeutet auch Einschränkungen und Prioritäten, damit diejenigen Schutz finden, die ihn am dringendsten brauchen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, und ich kann Herrn Fehr versichern, dass wir dies ohne parteipolitische Scheuklappen tun, sondern einzig und allein in Respektierung des Volksentscheides. Diese Vorlage ist nämlich im Wesentlichen die Fortsetzung und Bestätigung der dringlichen Asylgesetzrevision, welche im September 2012 in Kraft getreten und im Sommer 2013 von 78 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen worden ist.
Den Kernpunkt bilden die zu bildenden Bundeszentren in den sechs Regionen mit insgesamt 5000 Plätzen. Die Nagelprobe, die dieses Gesetz zu bestehen hat, ist, ob es gelingt, innert nützlicher Zeit die erforderlichen Verfahrenszentren und mit ihnen auch die Unterbringungsmöglichkeiten landesweit und in der geplanten Grösse einzurichten. Von den Kantonen, welche unisono das neue Beschleunigungskonzept unterstützen, muss erwartet werden, dass sie sich aktiv engagieren. Da sind wir auch alle in der Pflicht, dass wir die Beteiligten nicht gegen Standorte aufhetzen. Da möchte ich gerade an die SVP appellieren, die ja Lösungen will, dass eben nicht gegen neue Standorte aufgehetzt wird, sondern dass wir Hand bieten, Zentren zu realisieren.
Die Frage des Rechtsschutzes ist eine der Kernfragen dieser Vorlage. Wir waren und sind auch etwas kritisch, ob es diesen ausgebauten Rechtsschutz ebenfalls in den Dublin-Verfahren braucht. Die Auswertungen des Testzentrums zeigen aber, dass die Verfahren kürzer sind und es weniger Beschwerden gibt. Zudem werden mit dem ausgebauten Rechtsschutz die Fristen massiv verkürzt.
Ob die vorliegende Asylgesetzrevision gelingt, hängt davon ab, wie konsequent der Vollzug durch die Kantone erfolgt und Missbräuche bekämpft werden, damit echte Flüchtlinge und Schutzbedürftige aufgenommen werden können. Das schnellste und rechtlich fairste Verfahren nützt nichts, wenn die negativen Entscheide nicht vollzogen werden oder nicht vollzogen werden können, weil das Herkunftsland nicht mitmachen will. Wir erwarten, dass alle diplomatischen und finanziellen Möglichkeiten für den Abschluss von Rücknahmeabkommen und Migrationspartnerschaften genutzt werden. Das EDA mit Aussenminister Burkhalter ist hier vermehrt in der Pflicht: Er muss sich verstärkt in den Krisengebieten, insbesondere in Eritrea und dessen Nachbarländern, engagieren.
Die vorliegende Asylgesetzrevision wird die weltweite Flüchtlingsproblematik nicht beseitigen. Für unser Land ist sie aber ein wichtiger und richtiger Schritt zur Bewältigung der schwierigen Herausforderungen in unserem Land. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Asylverfahren langfristig rasch und fair gestaltet werden. Parallel zu dieser Gesetzesrevision braucht es weitere Massnahmen, welche die Schweiz nicht alleine, sondern zusammen mit der EU und der internationalen Staatengemeinschaft angehen muss. Im Vordergrund stehen eine konsequente Bekämpfung des Schleppertums, Anstrengungen für friedensfördernde Massnahmen in den Krisenregionen und Hilfe vor Ort.
Die CVP/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und im Wesentlichen der Mehrheit und dem Ständerat folgen.