AB 187409
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, die Vorlage zur Ergänzung und Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, in den folgenden Bereichen: Die Ereignisse dieses Jahres, namentlich aber der letzten Monate und Wochen, zeigen mit aller Deutlichkeit, dass bisher noch nie dagewesene Menschenströme in Richtung Europa unterwegs sind. Bei aller Grosszügigkeit, bei aller Menschlichkeit ist es für die kleine Schweiz unrealistisch, alle Hoffnungen und Wünsche der Menschen, die hier in unserem Land ein besseres Leben suchen, zu erfüllen. Es ist deshalb wichtig, klare Gruppen zu definieren und eindeutige Kriterien zur Aufnahme der jeweiligen Gruppen zu formulieren. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Regelung von Personen, die aus Regionen kommen, in denen Krieg oder kriegsähnliche Zustände herrschen. Für diese Kategorie der Menschen sieht das geltende Recht den Status der Schutzbedürftigen vor. Dieser Status nützt allerdings wenig, wenn er nie zur Anwendung gelangt. Er ist deshalb nach Auffassung der SVP-Fraktion ohne Aufschub den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Ebenfalls keinen Aufschub erträgt die Ablösung des Status der vorläufigen Aufnahme. Mit Blick auf die starke Zunahme dieser Bewilligungen, die grossen Integrationsschwierigkeiten dieser Personen und die letztlich damit verbundenen finanziellen Konsequenzen für die Kantone und die Gemeinden ist diese Problematik unverzüglich anzugehen. Ein Verzicht auf diese Lösung würde bedeuten, dass dieses Problem noch auf Jahre hinaus ungelöst bleiben würde. Das ist unverantwortlich.
Es ist auch längst erkannt, dass die Asylsuchenden durch ein gutfunktionierendes Schleppersystem aktiv in die Schweiz gebracht und wirksam unterstützt werden. Die bedingungslose und undifferenzierte Aufnahmepolitik der Schweiz und gewisser EU-Staaten ist Wasser auf die Mühlen der menschenverachtenden Schlepper. Im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision ist daher nicht nur eine Symptombekämpfung vorzunehmen, sondern es ist ebenso nachhaltig die Bekämpfung der Schleppernetzwerke anzugehen. Die SVP-Fraktion verlangt, dass die Vorlage mit wirksamen Bestimmungen zur Bekämpfung des Schlepperunwesens und zur Senkung der Attraktivität der Schweiz für die illegale Migration ergänzt wird.
Die Vorlage in der jetzigen Form lässt aber nicht nur das verpönte Schlepperwesen unberührt, sondern sie enthält auch kaum neue und griffige Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Im Gesetzentwurf ist lediglich die Fairness der Verwaltung ein grosses Thema, von den Asylsuchenden selber ist aber diesbezüglich keine Rede. Wenn wir tatsächlich als Aufnahmestaat ernst genommen werden wollen, ist auch von den Asylsuchenden mehr Kooperation und Engagement zu verlangen und ihre Verweigerung der Zusammenarbeit im neuen Recht angemessen zu sanktionieren. Auch hier ist eine Nachbesserung erforderlich. [PAGE 1385]
Der vorliegende Gesetzentwurf ist zudem mit ausserordentlich hohen Investitionskosten verbunden, vorausgesetzt, dass das geplante System auch tatsächlich einmal planmässig funktioniert. Ob dies aber einmal der Fall ist, das ist aufgrund der jüngsten Entwicklung höchst zweifelhaft. Sofern es einen weitgehenden Wegfall der Dublin-Fälle und damit ein Ausbleiben der kostengünstigsten Fälle gibt, ist zweifelhaft, ob die angestellte Betriebsrechnung tatsächlich noch stimmt. Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Vorlage aufgrund der neuesten Entwicklung im Migrationsbereich nochmals auf ihre Wirksamkeit und ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden muss.
Ein Stiefkind dieser Vorlage ist und bleibt der Vollzug. Die Vorlage enthält keine signifikanten Instrumente und Massnahmen zur Verbesserung der angespannten Vollzugssituation. Wer weiss, dass er trotz negativem Asylentscheid nicht ausgeschafft wird, geht keinerlei Risiken ein, wenn er die Schweiz als Asyldestination wählt. Deshalb führen gerade die Defizite im Vollzugsbereich zu einer besonderen Attraktivitätssteigerung unseres Landes. Mit Inkrafttreten der Dublin-III-Verordnung Mitte Jahr wurde die Vollzugssituation der Kantone nochmals massiv erschwert. Eine derartige Gesetzgebung läuft den nationalen Bemühungen zur Verbesserung der allgemeinen Vollzugssituation und damit auch unserer aktuellen Gesetzesrevision diametral zuwider.
Dies sind nur einige Punkte, welche eine Überarbeitung bzw. eine Ergänzung der Vorlage erfordern. Ich möchte Ihnen deshalb namens der SVP-Fraktion beantragen, die Vorlage zur Ergänzung und Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen.