Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-12-11
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt diese Empfehlung ab und führt dabei ein Argument ins Feld, das einer näheren Prüfung kaum standhält und deshalb so nicht unwidersprochen bleiben soll. Der Bundesrat beruft sich nämlich auf den Willen des Parlamentes, wie er seinerzeit bei der Beratung des geltenden Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zum Ausdruck gebracht worden ist. Aber, Herr Bundespräsident, das war in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre. Seither sind wir durch die rasante Entwicklung der elektronischen Medienlandschaft doch eines anderen belehrt worden. Wegen der ungleich langen Spiesse - sprich wegen des De-facto-TV-Gebührenmonopols der SRG - haben private Veranstalter gar keine reelle Existenzgrundlage. Das war, als wir dieses Gesetz machten, so nicht vorherzusehen gewesen. Wir beide sind ja damals aktiv und engagiert im Nationalrat mit dabei gewesen.
Wenn heute der Wille des Parlaments eruiert werden sollte, dann ist dieser zweifellos nicht mehr mit demjenigen von Ende der Achtzigerjahre identisch. Das hat schon die Debatte hier im Ständerat und das Abstimmungsergebnis über die Lockerung der Unterbrecherwerbung, d. h. über die Parlamentarische Initiative Schmid Carlo, klar zutage gefördert. Das war in der Herbstsession dieses Jahres.
Auf dieser neuen Linie des Parlamentes liegt nun auch die Empfehlung Lombardi. Sie verhilft den kleineren TV-Veranstaltern zum Überleben, ohne den Staatshaushalt auch nur mit einem einzigen Franken zu belasten. Ich betone das wegen den Milliarden, die wir für die Swissair und die Crossair ausgegeben haben. Mein eigener Sender übrigens, dem ich als Verwaltungsrat angehöre, Tele M1, profitiert auch nicht von dieser Gebührenverschiebung; deshalb habe ich bis jetzt nicht auf diese Interessenbindung hingewiesen.
Ich glaube also nicht, dass wir mit einem Ja zur Empfehlung Lombardi die RTVG-Revision präjudizieren. Wollen wir wirklich echte Konkurrenz im inländischen TV-Markt, dann muss besagter Gebührentopf wesentlich anders aufgeteilt werden, dann müssen wir uns im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesrevision ernsthaft die Frage stellen: Wie viel Medienlandschaft soll die SRG gebührenfinanziert bestreiten, und wie viel soll die private Konkurrenz - ebenfalls teilweise gebührenfinanziert - an den Service public beisteuern?
Mit der von Kollege Lombardi angestrebten minimen - minimen! - Gebührenumschichtung von 2,5 Millionen Franken präjudizieren wir diese Grundsatzfrage doch in keiner Art und Weise.