Fehr Hans · Nationalrat · 2015-09-09
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich habe drei Minderheitsanträge zu vertreten und bitte Sie natürlich, diese zu unterstützen.
Beim ersten geht es um die sogenannte Mitwirkungspflicht in Artikel 8. Da möchte ich explizit erwähnt haben, dass zur Mitwirkung auch die Abnahme der Fingerabdrücke gehört. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Leute sich weigern, auch in der neueren Zeit - das ist ja selbstverständlich alles digital -, das über sich ergehen zu lassen. Herr Gattiker hat ausgeführt, das sei ja eigentlich in Absatz 1 Buchstaben a und e mindestens sinngemäss enthalten. Aber ich denke, damit es klar ist, muss explizit in Buchstabe g erwähnt werden, dass die Pflicht zur Mitwirkung nur dann erfüllt wird, wenn die Person auch bei der Abnahme der Fingerabdrücke mitmacht. Darum bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 17 auf Seite 10 der Fahne. Da geht es um Minderjährige. Es ist Ihnen bekannt, dass natürlich, etwas überspitzt ausgedrückt, möglichst viele mit dem Status "minderjährig" kommen und sich als das deklarieren. Vor allem, wenn keine Papiere vorhanden sind, ist das relativ einfach. Minderjährige haben bekanntlich Privilegien. Was meine Minderheit verlangt, ist quasi eine Umkehr der Beweislast, indem man sagt: Du musst im Zweifelsfall beweisen, mit Dokumenten oder wie immer du das beweisen kannst, dass du minderjährig bist.
Die Gegnerschaft sagt - um das gerade vorwegzunehmen -: Wenn die Angaben, die ein angeblich Minderjähriger macht, offensichtlich falsch sind, dann wird dieses Asylgesuch ohnehin als missbräuchlich abgeschrieben. Aber es geht eben nicht um die klaren Fälle. Es geht eben genau um Fälle, die nicht offensichtlich sind. Darum bitte ich Sie, diese Umkehr der Beweislast, die meine Minderheit verlangt, zu unterstützen. Das schafft Klarheit. Es ist ungerecht, wenn Leute, die gar keine Minderjährige sind, als solche taxiert werden und Privilegien erhalten.
Mein letzter Minderheitsantrag in diesem Zusammenhang betrifft Artikel 21 mit dem Thema "Asylgesuche an der Grenze". Heute ist es ja so, dass diese Leute den Bundeszentren zugewiesen werden. Wir verlangen, dass Leute, wenn sie an der Grenze bei illegaler Einreise angehalten werden, formlos und unverzüglich in den sicheren Drittstaat zurückgewiesen werden. Das ist eine klare humane Regelung, welche die Schweiz entlastet und auch dem Asylbewerber gerecht wird. Er wird ja nur in einen Drittstaat zurückgewiesen, der ein sicherer Drittstaat ist.
Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag zu unterstützen. Wenn jemand ein Asylgesuch stellt, dann kann er das selbstverständlich machen, er muss aber den Entscheid in diesem betreffenden sicheren Drittstaat abwarten.
Das scheinen mir drei sehr gerechte, humane Regelungen zu sein, die aber die notwendige Klarheit schaffen. Darum bitte ich Sie um Zustimmung.