Naef Martin · Nationalrat · 2015-09-09
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Kollege Geri Müller hat natürlich schon Recht. Dennoch bin ich der Meinung, dass es hier nicht einfach nur um Kleinkram geht. Es geht schliesslich um Verfahren gegenüber einzelnen betroffenen Personen, bei welchen der Rechtsschutz eine sehr wichtige Komponente einer qualitativ guten Entscheidung sein kann und sein muss. Insofern tun wir, glaube ich, gut daran, auch das in dieser langen Debatte seriös zu diskutieren. Es wurde vorhin durch die Vorrednerinnen und Vorredner im Detail ausgeführt, weshalb ich mich kurzfassen kann.
Ich möchte mich auf zwei Themenkreise beschränken, die mir die wesentlichsten zu sein scheinen. Es handelt sich um zwei Themenkreise, die eine eigentliche Bedingung für den Erfolg dieser Revision sind. Wenn wir die Verfahren merklich verkürzen wollen, dann müssen alle Verfahrensbeteiligten - inklusive Beratung und Rechtsvertretung - vor Ort sein. Dabei geht es nicht einfach um Unterstützung, sondern auch um die schnelle Klärung der Frage, inwieweit rechtliche Schritte sinnvoll sind. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, brauchen die Vertreterinnen und Vertreter der Asylsuchenden genug Zeit, um wenig Zeit für das Gesamtverfahren in Anspruch nehmen zu müssen.
Ich bitte Sie darum, im Sinne der Minderheitsanträge Glättli den Beteiligten genug Zeit einzuräumen, ein qualitativ gutes und darum schlussendlich rasches Verfahren durchführen zu können.
Gleiches gilt für die Frage, in allen Verfahren den Betroffenen eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Der Verzicht darauf würde bedeuten, dass die Beschwerdequote steigen würde, da sich eine betroffene Person nicht äussern könnte. Dieses Gehör entspricht nicht nur rechtsstaatlichen Grundsätzen. Jeder, der in der Rechtspflege tätig ist, wird Ihnen bestätigen können, dass Klarheit und Einbezug im Sinne des Vorhabens fairer, aber letztlich auch günstiger sind. Ein umfassender Rechtsschutz ist eben nicht eine Wohltat, welche die Verfahren verlängert. Sie ist vielmehr eine Massnahme der Klarheit für die betroffenen Asylsuchenden und auch eine vernünftige, pragmatische Massnahme, die hilft, die Verfahren zu beschleunigen. Sie können sonst auch über die Unentgeltlichkeit streiten oder die Qualität der Beratung - wie das Kollege Flach erwähnt hat -, aber das kostet und verlängert die Verfahren. Eigentlich verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, wie man hier dagegen sein kann. Es geht um eine Professionalisierung; es geht um eine Beschleunigung. Die Erfahrungen im Zürcher Pilotprojekt haben zudem eindrücklich gezeigt, dass in dieser Organisation weniger Rekurse gegen Entscheidungen eingereicht wurden.
Ich bitte Sie darum im Namen meiner Fraktion, den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) abzulehnen. Im Weiteren bitten wir Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.