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Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-09

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Die Minderheit Rutz Gregor möchte Artikel 50, "Zweitasyl", aufheben. Im Rahmen der Europäischen Vereinbarung über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge hat sich die Schweiz bereiterklärt, die Verantwortung für einen Flüchtling zu übernehmen, wenn sich dieser während eines Zeitraums von zwei Jahren tatsächlich und ununterbrochen mit Zustimmung der schweizerischen Behörden in der Schweiz aufgehalten hat. Sollte diese Möglichkeit des Zweitasyls in Artikel 50 des Asylgesetzes, wie von der Minderheit gefordert, aufgehoben werden, müsste das entsprechende Übereinkommen gekündigt werden. Folglich wäre auch der Übergang der Verantwortung für einen von der Schweiz anerkannten Flüchtling auf einen anderen Vertragsstaat der Vereinbarung ausgeschlossen. Auch andere europäische Staaten - beispielsweise Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich - haben diese Vereinbarung ratifiziert. Hinzu kommt, dass die Zahl der Fälle, in denen die Schweiz Zweitasyl gewährt, gering ist. So wurde von Anfang 2014 bis heute lediglich zehn Personen Zweitasyl gewährt.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Die Minderheit Brand möchte in Artikel 51 Absatz 1 eine Ergänzung anbringen, wonach der Nachweis der Familienzugehörigkeit von den Gesuchstellern zu erbringen ist. Sie haben dazu die ausführliche Argumentation der Bundespräsidentin gehört. Die Kommissionsmehrheit teilt diese Argumentation, das ist ausgiebig diskutiert worden.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 6 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Dann haben wir noch den Antrag der Minderheit Rutz Gregor zu Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe e. Hier beantragt die Minderheit Rutz Gregor, einen neuen Grund für das Erlöschen des Asyls einzufügen. Auch dazu hat sich die Frau Bundespräsidentin geäussert, und sie hat versprochen, noch eine Erklärung nachzuschieben.

Die SPK hat diesen Antrag diskutiert und ihn mit 14 zu 7 Stimmen ebenfalls abgelehnt.