Flach Beat · Nationalrat · 2015-09-09
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden in diesem Block wiederum überall der Mehrheit der Kommission folgen. Lassen Sie mich kurz die Gründe dafür ausführen:
Der Minderheitsantrag Bugnon zu Artikel 43 ist schlicht und ergreifend komplett am falschen Ort. Kollege Bugnon hat gesagt, es wäre ihm wichtig, dass Asylsuchende, die in den Zentren sind, auch für Tätigkeiten im gemeinschaftlichen Dienst usw. beigezogen werden könnten. Das können sie sowieso. Der Titel von Artikel 43 ist "Bewilligung der Erwerbstätigkeit". Hier geht es also darum, eine Tätigkeit gegen Lohn auszuführen und nicht einfach an einem Beschäftigungsprogramm in der Gemeinde teilzunehmen, z. B. - was weiss ich? - im Wald Neophyten auszureissen oder ähnliche Dinge. Es ist also schlicht am falschen Ort. Das, was diese Minderheit will, kann man sowieso tun. Es geht aber nicht um eine Arbeitsbewilligung für Erwerbstätigkeit.
Die Minderheit Schenker Silvia bei Artikel 45 will wieder zurück zu längeren Fristen. Diese Fristen sind tatsächlich sehr kurz. Sie sind sehr kurz, aber man hat uns in der Beratung in der Kommission auch gesagt, dass es möglich ist, diese Fristen einzuhalten. In Absatz 2 dieses Artikels haben wir für die Fälle, bei denen es dann eben doch nicht reicht, aus was für Gründen auch immer, die Ausnahmebestimmung, damit man die Verhältnismässigkeit bei der Fristenwahrung einhalten kann.
Bei Artikel 46 Absatz 3 will die Minderheit Brand, dass das Monitoring der Wegweisungen und der Ausführung der Wegweisungen öffentlich ist. Ich frage mich, wozu. Wir machen ja auch kein öffentliches Monitoring der einzelnen Durchsetzungen von beispielsweise Baugenehmigungsverfahren oder von anderen, z. B. strafrechtlichen Dingen. Es bringt einfach nichts, wenn man Zahlen aufschaltet; die Bürgerinnen und Bürger können sich dann trotzdem keinen Reim darauf machen, was das bedeuten mag.
Bei Artikel 50 will die Minderheit Brand das Zweitasyl abschaffen. Es gibt ganz wenige Fälle, in denen dieses Zweitasyl sinnvoll ist. Einen Asylantrag kann man ja auch in einem Staat stellen, der vielleicht dann selber zu einem Failing State wird, oder der Antrag wird verschleppt, oder es sind andere Umstände, durch die ein Zweitasyl plötzlich Sinn macht. Es ist ja auch nicht die Hauptsache, es ist eigentlich ein Nebenschauplatz.
Bei Artikel 51 verlangt Kollege Brand mit seinem Minderheitsantrag einen Nachweis der Familienzugehörigkeit, das heisst des verwandtschaftlichen Verhältnisses beim Nachzug. Es ist schon jetzt so, dass, wenn Zweifel bestehen, Gentests gemacht werden können.
Bei Artikel 64 verlangt die Minderheit Brand, dass bei einer Heimreise von Asylsuchenden in den Staat, in dem sie eigentlich verfolgt werden, das Asyl erlöschen solle. Das ist jetzt schon so. Der Asylgrund erlischt in diesem Moment. Aber Sie haben es vorhin gehört: Wir haben beispielsweise bei den Eritreern Menschen, die vor über zwanzig Jahren geflohen sind und heute in der Situation stehen, dass sie sich mit dem heutigen Diktator gut gestellt haben. Diese können tatsächlich zurückreisen. Wenn jemand aus einem Staat kommt, in dem er verfolgt ist, heute einen Asylantrag stellt, morgen trotzdem in diesen Staat reist, erlischt der Asylgrund, und dann ist der Aufenthaltsstatus zu hinterfragen. Hat jemand den Asylstatus in der Schweiz und eine Aufenthaltsgenehmigung aus diesem Grunde, darf er auch seine Verwandten in Schweden besuchen. Er darf einfach nicht zurück in das Heimatland, aus dem er kommt, aus dem er vertrieben worden ist.
Ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen, hier in diesem Block überall der Mehrheit zu folgen.