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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2001-12-12

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

In Bezug auf das Budget biegen wir jetzt auf die Zielgerade ein, aber wir sind noch nicht am Ziel. Es ist jetzt die fünfte Runde, und in dieser Phase hat die Bereinigung - das hat die gestrige Kommissionssitzung gezeigt - zwar noch nichts an finanzpolitischer Ernsthaftigkeit verloren, aber sie hat jetzt auch noch ein gewisses spielerisches Element bekommen. Es ist in gewisser Weise das übliche Feilschen zwischen den Räten, das jetzt in der Endphase eben auch noch mitzählt.

Wir sind mit vier Differenzen die gestrige Sitzung angegangen. In zwei Fällen - nämlich bei der Förderung der Auslandschweizerschulen sowie bei der Position Infrastruktur, also Flüge zugunsten des Bundesrates beim Bazl - beantragen wir Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.

Bezüglich der Filmförderung schlagen wir einen Kompromiss auf halbem Weg vor. Das ist dann quasi das Gegenstück zur Position der Auslandschweizerschulen, wo der Nationalrat ja auch halbiert hat.

Bei den Infrastrukturinvestitionen für die SBB beantragt Ihnen die Kommission dagegen Festhalten, und das wird, wenn es zu einer Einigungskonferenz kommt, vermutlich dann die Pièce de Résistance sein. Vor der Bereinigung dieser vier Differenzen möchte ich Ihnen noch einen Verfahrenshinweis geben.

Sollten im Anschluss an unsere heutigen Beschlüsse noch Differenzen zum Nationalrat verbleiben, dann kommt es zu einer Einigungskonferenz. Diese wird mit je dreizehn Mitgliedern der Finanzkommissionen der beiden Räte durchgeführt. Kommt in dieser Einigungskonferenz auch kein Resultat zustande, so gilt die Vorschrift nach Artikel 20 Absatz 4 GVG, das heisst im Klartext: der tiefere Betrag. Im Falle der Infrastrukturinvestitionen Grundbedarf SBB wären das dann die vom Bundesrat ursprünglich vorgeschlagenen 16 Millionen Franken, die wir am 28. November in der ersten Budgetdebatte beschlossen haben, und nicht der um 42 auf 58 Millionen Franken aufgestockte Betrag. Auf diesen Umstand muss ich Sie einleitend aufmerksam machen.

Nach diesen Bemerkungen schlage ich vor, dass wir jetzt die vier Positionen einzeln durchgehen.

Ich beginne mit der Position 306.3600.101, Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer: Hier hat der Nationalrat zwischen 20,8 Millionen und 16,5 Millionen Franken - unserem Vorschlag also - einen salomonischen Weg von 18,5 Millionen Franken gewählt, also die Mitte. Unsere Kommission beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen.