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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-10

Wortprotokoll

In einem Rahmenkredit - ob es für Bildung, Landwirtschaft oder etwas anderes ist - stecken Sie den finanziellen Rahmen ab, und Sie definieren im Gesetz die Fördertatbestände. Die Projekte werden dann von den Kantonen oder Betreibern eingegeben. Wir prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Dann erst kann ein Verpflichtungskredit eingelöst werden. Ohne Projekt gibt es logischerweise kein Geld. Dann bleibt das im Rahmen reserviert oder fällt irgendwann einmal zurück in die Bundeskasse. Das ist so in der Abwicklung.