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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-10

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-10

Wortprotokoll

Auch mit meinen weiteren Anträgen ziele ich darauf ab, sämtliche unnötigen Kosten zu verhindern, denn im heutigen wirtschaftlichen Umfeld führt wegen der Aufwände bezüglich Deklaration und Information jede neue staatliche Vorgabe zu Bürokratie und zu Mehrkosten bei den Unternehmungen. Eine zusätzliche Berichterstattung über das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten ist auch gar nicht notwendig.

Im Übrigen erachte ich das ganze 7. Kapitel - um es einmal etwas freundlicher auszudrücken und nicht von KMU-Feindlichkeit zu sprechen - als KMU-unfreundlich. Die KMU haben nicht die Marktmacht und auch nicht die Möglichkeit, sich die verlangten Informationen über den Anbau und die Herstellungsprozesse zu beschaffen. Ich befürchte, diese Bestimmung würde bewirken, dass KMU vom Markt verdrängt würden. Gerade in der Lebensmittelbranche, da kenne ich mich aus, ist man besonders sensibilisiert. Die Branche geht davon aus, dass eine Ökobilanz pro Produkt rund 25 000 Franken kosten würde. Es braucht also hohe Verkaufszahlen, um diese wiederkehrenden Kosten aufzufangen. Vor allem bei regionalen Produzenten mit kleineren Stückzahlen ist deshalb die Gefahr gross, dass ihre Produkte immer teurer und schliesslich vom Markt verdrängt werden.

Mir ist bewusst, dass ich mit dieser Begründung insbesondere auf den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates ziele. Der Beschluss des Ständerates ist abgeschwächt, es wird eine Einschränkung auf das Inverkehrbringen von Holz vorgenommen; beim Holz haben sich, wie übrigens auch bei vielen anderen Produkten, Standards durchgesetzt, deren Einhaltung Voraussetzung für den Export sind. Der Artikel kommt auf den ersten Blick zahm daher, und es wird auch gesagt, die Branche wolle diese Regelung.

Diese Aussage könnte zur Zustimmung verleiten. Wenn wir dies machen, ist es meines Erachtens aber ein kleinerer Dammbruch. Denn mit den gleichen Argumenten werden wir früher oder später - und darum habe ich meine Einleitung vor allem auf den bundesrätlichen Entwurf bezogen - einen neuen Gesetzesartikel vorliegen haben, der eine Ausweitung auf weitere Produkte enthält. Der Bürger ist, meine ich, mündig genug und sensibilisiert, um zu erkennen, was für ihn gut ist. Es braucht keine staatliche Intervention. Und die Wirtschaft muss sich ja ohnehin auf die Bedürfnisse des Marktes einstellen, weil sie ansonsten mit ihren Produkten weg vom Fenster ist.

Also: Wehret den Anfängen! Ich bitte um Unterstützung des Antrages meiner Minderheit II.

Bei Artikel 39 beantrage ich die Streichung von Absatz 3. Wir wollen hier keinen Blankocheck für den Beitritt zu nationalen oder internationalen Organisationen erteilen. Meistens ist es ja dann so, dass die Schweiz den Musterschüler spielt und beschlossene Standards voreilig in eine Gesetzesrevision einfliessen lässt, während andere Länder nicht mitmachen. Eine Wettbewerbsverzerrung ist so vorprogrammiert.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auch meine weiteren Minderheitsanträge unterstützen.

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