Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-09-10
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-10
Wortprotokoll
Ich darf zwei Minderheitsanträge vertreten. Bevor ich einsteige, noch Folgendes: Es gilt immer wieder zu beachten, dass im Umfeld der heutigen Frankenstärke die Schweiz nicht mit zusätzlichen Regulierungen belastet werden darf. Es besteht die Gefahr der Deindustrialisierung in der Schweiz. Eine Verlagerung der Produktion ins Ausland würde dem ökologischen Umfeld der Schweiz vermutlich kaum dienlich sein. Diese Perspektive muss man bei der Betrachtung von einzelnen zusätzlichen Regulierungen immer mit einbeziehen. Es gibt die Vergleichserhebung der Europäischen Umweltagentur: Es ist bekannt, dass die Schweiz die Rangliste der Ressourcenproduktivität anführt. Jetzt wollen wir mit neuen Gesetzen Gefahr laufen, dass die Produktion ins Ausland verschoben wird, in Länder, wo der Nutzungsgrad schlechter ist.
Ich komme zu meiner Minderheit II zu Artikel 10h Absatz 1: Es besteht eine Differenz zwischen der bundesrätlichen und der ständerätlichen Fassung. Meine Minderheit unterstützt die ständerätliche Fassung. Es geht darum, dass in diese Bestimmung die Erfassung möglicher Umweltbelastungen von Produkten im Ausland eingebaut werden soll, doch das lehne ich ab. Der Kommission und den meisten Leuten ist bekannt, dass diese Erfassung kaum möglich sein dürfte. Nach welchen Regeln eine solche Umweltbelastung im Ausland überhaupt erfasst und bewertet werden müsste, ist nirgends umschrieben. Die Verordnung, die folgen wird, lässt grüssen. Man muss auch betrachten, dass es ein Risiko beinhalten würde, wenn die Produkte nicht mehr in der Schweiz fertiggestellt, sondern als fertige Produkte eingekauft und hier gehandelt würden. Ich frage mich, wo man dann auf die Ressourceneffizienz Einfluss nehmen wollte. Diese Regel würde die Wirtschaft wesentlich belasten. Die Nachweiserbringung betreffend Ressourceneffizienz im Ausland wäre dann eben delegiert. Das Bafu hätte dann den glorreichen Auftrag, die Werte anhand einer grossen Erfassung zusammenzutragen und zu monitorisieren. Die Stellen, die dafür geschaffen werden müssten, sind vorprogrammiert.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei Artikel 10h Absatz 1 die ständerätlichen Fassung zu unterstützen.
Zu Artikel 30d: Hier geht es um die Verwertung von Produkten. Produkte sollen sinnvoll weiterverwendet werden; dies macht die Wirtschaft heute schon sehr intensiv. Genau aus diesem Grund steht ja die Schweiz im europäischen Umweltrating vorne.
Meine Minderheit I will diesen Gesetzesartikel der Vorlage entschlacken. Es darf nicht sein, dass die Verwertung allein als Nutzen zuoberst steht, sondern man soll auch die Betrachtung des Kosten-Nutzen-Aufwands mit einbeziehen. Es kann sein, dass eine energetische Verwertung den besseren Wert aufweist - auch in ökologischer Hinsicht - als eine Produkteverwertung.
Den Detaillierungsgrad, wie er in Absatz 1 enthalten ist, hat Herr Grunder in seinem Einzelantrag auch aufgenommen. Wir als FDP-Vertreter können diesen Einzelantrag als Ersatz meines Minderheitsantrages I akzeptieren. Er nimmt vor allem auch die Verhältnismässigkeit auf und sagt im Prinzip, dass die Abfallverwertung auch "für einen Betrieb im Einzelfall wirtschaftlich tragbar" sein soll. Es ist eine Art KMU-Schutz, denn nicht jedes KMU kann jede Verwertung bis in jedes Detail vollziehen. Gerade die KMU-Wirtschaft ist in der Schweiz sehr prägend und sehr erfolgreich und für die Gesamtwirtschaft ein sehr grosser Wert.
Der Antrag der Minderheit I zu Absatz 2 dieses Artikels 30d bleibt aber bestehen. Bei Absatz 2 will die Mehrheit, dass bei den stofflichen Verwertungen auch Qualitätsansprüche bestehen. Die Produkte, die aus der Verwertung kommen, sollen unseres Erachtens jedoch am Markt eine Zukunft haben, sie sollen markttauglich sein. Diese Produkte sollen auch - das ist das Wichtigste - ohne staatliche Unterstützung, also ohne zusätzlichen Subventionsbeitrag am Markt, ihre Abnehmer finden. Es kann nicht sein, dass wir Gefahr laufen, über die Produkteverwertung neue Subventionstatbestände zu generieren.
Die Absätze 3 bis 6 von Artikel 30d sind gemäss dem Antrag meiner Minderheit I zu streichen, denn hier begibt man sich in diesem Gesetz sonst auf die Stufe einer Definition der [PAGE 1469] Produkte. Wir sind der Meinung, dass diese Regelung in eine Verordnung aufgenommen werden sollte. Ich frage mich, was passiert, wenn wir schon hier im Gesetz solche Regelungen haben, die auf die Stufe der Verordnung gehören. Ich habe Angst, dass sich mit dieser Verdoppelung die Regelungsdichte in der entsprechenden Verordnung nochmals erhöhen würde.
Aus diesem Grund unterstützen wir bei Artikel 30d Absatz 1 den Einzelantrag Grunder, bei Absatz 2 gemäss Vorlage die Minderheit I (Schilliger) und bei den Absätzen 3 bis 6 die Streichung gemäss Minderheit I.