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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-10

Wortprotokoll

Ich bin schon immer wieder erstaunt, mit welcher Verve hier dieses Gesetz bekämpft wird, mit Argumenten, die schon äusserst oberflächlich sind. Da muss ich sagen, dass man die Vorlage nicht genau kennt. Ich erlaube mir deshalb, nochmals auch ein paar Bemerkungen zur Geschichte der Umweltschutzgesetzgebung zu machen:

Es ist ja nicht so, dass das eine Gesetzgebung ist, die wir, wie das ZGB, seit über hundert Jahren kennen. Das heutige USG ist aus dem Jahre 1983. Wir hatten in der Zeit vorher auch die Meinung: Ja, wirtschaften soll man, leben soll man, und es gibt dabei relativ wenig Einschränkungen. Dann hatten wir aber das Abfallproblem. Es gab damals illegale Deponien, die Sondermülldeponie Kölliken war in Betrieb. Man hat dann festgestellt, dass man - ups - wohl doch Regeln braucht, auch wenn das die Wirtschaft nicht so gern gesehen hat. Selbstverständlich wusste man schon damals, dass man im Umweltschutzbereich nicht einfach sagen kann: Ja, der Staat handelt nur subsidiär, es gibt ihn schon, aber primär soll die Wirtschaft selber die Probleme lösen. Das funktionierte eben nicht. Die Sondermülldeponie Kölliken, dieses Jahr endlich saniert, kostete den Steuerzahler [PAGE 1474] schlussendlich 1 Milliarde Franken, weil das USG eben noch nicht in Kraft war, weil es keine Regulierungen gab, weil man entsorgte. Viele Gemeinden haben dasselbe gemacht.

Im Bereich Lärm ist es dasselbe. Der Lärm ist ein Element, das in unserer Bevölkerung natürlich auch mit dem aufkommenden Verkehr, mit der Verdichtung, an Bedeutung zugenommen hat. Auch hier gibt es halt eine Sensibilität, dass man regulieren muss. Auch hier hätten wir, wenn es nur nach der Wirtschaft gehen würde, keine Lärmschutzgesetzgebung. Aber das geht doch nicht!

Denken Sie an den Brand von Schweizerhalle mit den sehr weitreichenden Folgen. Auch das führte dann eben wieder zur Regulierung. Man hat gesagt, dass man für den Fall, dass es brennt, schon wissen will, was für Chemikalien in einer Firma lagern, und dass die Feuerwehr das auch wissen muss. Die Folge war Regulierung.

Wir haben das USG so aufgebaut: In der Regel haben wir immer dann, wenn die Situation eben unerträglich wurde, gesagt, dass wir eine Regulierung brauchen - vom Lärm-, Luft- und Gewässerschutz bis hin zu Abfallbeseitigung, zu den Chemikalien usw. So ist das USG entstanden. Der Schutzgedanke ist heute im USG noch elementar.

Jetzt versuchen wir, und das hat einfach ein Teil der Wirtschaft immer noch nicht begriffen, einen Paradigmenwechsel zu machen. Der Schutz ist selbstverständlich immer noch wichtig, aber es ist jetzt viel wichtiger, von der Abfallwirtschaft, in der wir heute noch leben, wegzukommen und hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu gelangen. Dies ist international völlig unbestritten. Schon die Rio-Konferenzen vor zehn Jahren haben das als Uno-Vollversammlungsbeschluss verinnerlicht. Es macht Sinn, weil sich Ressourcen, seien es Boden, Metalle oder andere Elemente wie Energie, verteuern. Der Planet hat mehr Menschen zu bewältigen, mehr an Wachstum, und zwar mit den natürlichen Ressourcen, die halt endlich sind. Insofern macht es Sinn, sich darauf einzustellen, von der Abfallwirtschaft wegzukommen und zu einer mehr in Kreisläufen denkenden Wirtschaft überzugehen. Viele Unternehmen sind auf diesem Weg. Auch hier geht es wieder darum, vernünftig und subsidiär zu regulieren und das zu tun, was nötig ist. Aber nichts tun würde sich auch wieder auswirken - nicht heute, aber eben später, und zwar in höheren Kosten, die dann sehr oft eben wieder der Steuerzahler zu bewältigen hätte.

Auf diesen Weg wollen wir uns mit diesem Gesetz machen. Wenn Sie das ablehnen, kommt die Rechnung einfach in ein paar Jahren - Sie haben dann Zeit verloren. Denn eines habe ich jetzt in all diesen Jahren in der Politik gelernt: dass Freiwilligkeit schon gut ist, ohne einen gewissen Druck aber gar nichts geht. Insofern bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Gesetz wichtig ist. Wir haben damit keine Bürokratie. Das, was man uns noch als bürokratisch vorwerfen konnte, hat der Ständerat schon eliminiert. Insofern ist dieser Vorwurf - wenn Sie die heutige Vorlage anschauen - unberechtigt.

Kommen wir zu den einzelnen Anliegen: Bei Artikel 2a haben wir die Minderheit Wasserfallen. Sie möchte dort das allgemeine Subsidiaritätsprinzip verankern. Herr Wasserfallen, hier haben Sie die Sache nicht zu Ende gedacht. Wir haben in der Verfassung den Auftrag des Bundes, die Bürger und die Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Das steht in der Verfassung! Mit einem Subsidiaritätsprinzip, das generell den ganzen USG-Bereich betreffen würde, würden Sie diese Verfassungsbestimmung verletzen. Selbst bei wichtigen Schutzaufträgen wie zum Beispiel der Lärmbekämpfung könnte der Bund nur noch einschreiten, wenn es keine Branchenlösung gäbe - viel Glück! Wie wollen Sie im Bereich des Strassenlärms nur schon eine Branchenlösung hinkriegen? In einigen Bereichen liesse sich Ihre Idee vielleicht umsetzen, hier wäre es eventuell noch möglich. Aber das Subsidiaritätsprinzip generell für den gesamten Wirkungsbereich der Umweltschutzgesetzgebung hier zu verankern entspräche aus unserer Sicht schon klar nicht dem Verfassungsauftrag.

Wir haben hier, in dieser Revision - ich betone das nochmals: Bitte lesen Sie das! - das Subsidiaritätsprinzip stark verankert. In Artikel 41a ist klar bestimmt, dass vor dem Erlass von Massnahmen freiwillige Massnahmen der Wirtschaft geprüft werden müssen. Wenn diese vorliegen, reisst sich niemand um eine Regulierung, auch das Bafu nicht. Ich weiss, dass das Bafu für viele ein Schreckgespenst ist, aber ohne Vorstösse und ohne Vorgaben aus Gesetzen haben wir keine Lust, quasi unnötige Gesetzgebung zu betreiben. Es wird uns ja immer vorgeworfen, dass das Bafu beim Gewässerschutz unnötig legiferiere. Entschuldigung, aber das Gesetz hat das Parlament gemacht, nicht das Bafu! Es ist auch Ihre und nicht die bundesrätliche Version, die bei der "Motion Plastiksäckli", also bei der Motion de Buman 10.3850, "Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke", vorliegt. Es ist eine Regulierung, keine Branchenlösung! Das ist auch eine Sache des Parlamentes und nicht des "bösen" Bafu - ich muss hier auch ein bisschen meine Leute verteidigen. Man macht immer der Verwaltung den Vorwurf, sie würde regulieren. Wir machen aber nichts ohne Auftrag des Parlamentes. Sie kontrollieren jede Verordnung, und das ist ja auch richtig so. Solche Vorwürfe muss ich also doch stark relativieren.

Deshalb bitte ich Sie hier klar, den Minderheitsantrag zu Artikel 2a abzulehnen.

Kommen wir zu Artikel 10h: Hier bitte ich Sie, die Minderheit II (Schilliger) zu unterstützen. Im Ständerat war das schon eine klare Diskussion. Ich habe bereits im Erstrat gesagt, dass es an sich sinnvoll sei, dass man auch die im Ausland verursachten Umweltbelastungen, die grauen Emissionen usw., berücksichtigt. Das wäre eigentlich die transparente, faire, korrekte Beurteilung. Wir verfügen aber im Moment auch nicht über genügend Daten, insofern wäre das momentan wirklich eine Belastung für die Wirtschaft. Deshalb sind wir einverstanden, dass man mit der Version des Ständerates und der Minderheit II hier nur die Reduktionsleistungen im Inland berücksichtigt.

Jetzt haben wir dazu auch noch den Einzelantrag Schneider-Schneiter, der auf dem Antrag der Minderheit I (Müller-Altermatt) aufbaut und hier noch eine gewisse Justierung gegenüber der Wirtschaft vornimmt. Damit könnten wir grundsätzlich leben. Mir ist es natürlich am liebsten, wenn man keine Differenz mehr zur Fassung des Ständerates hat. Diese Formulierung wäre aber dann für mich auf der Ebene eines Rückfalls.

Artikel 10h Absatz 2: Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit V (Knecht) auf Streichung abzulehnen. Ich möchte hier nochmals festhalten, dass schon in der Vernehmlassung die grossmehrheitliche Zustimmung zu diesem Thema zeigte, dass das einem Bedürfnis der Wirtschaft entspricht und eben Fortschritte im nichtregulatorischen, freiwilligen Bereich favorisiert werden. Die Plattform Grüne Wirtschaft will nichts anderes als das. Man kann auch hundert runde Tische einberufen, wie das sonst der Fall ist. Mir ist es egal, wie Sie das benamsen, aber man muss sich zusammensetzen und schauen, was man - die einzelnen Verbänden, einzelne Branchen, einzelne Sektoren der Wirtschaft - miteinander erreicht. Wir tun das ja seit Langem auf freiwilliger Basis, ohne Grundlage in einem Gesetz. Nichts anderes wollen wir hier in Zukunft. Die Plattform erlaubt dann eben auch den Zugang zu Daten, den man der Wirtschaft ermöglicht, und sie erlaubt, die Diskussion möglichst unbürokratisch umzusetzen.

Wir kommen zu Artikel 10h Absatz 3. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit VII (Wasserfallen) abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit, gemäss Beschluss des Ständerates, oder eventuell dem Antrag der Minderheit VI (Chopard-Acklin), gemäss dem Entwurf des Bundesrates, zuzustimmen.

Bei Artikel 30a zum Thema Vermeidung bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Girod abzulehnen. Gemäss dem Bericht zum Postulat 12.3777 werden Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer im Dialog mit den betroffenen Akteuren festgelegt. Deshalb erachten wir hier eine Gesetzesgrundlage als unnötig. Es wäre also eine Verschlankung, wenn Sie beim geltenden Recht blieben. [PAGE 1475]

Wir kommen zum Sammeln von Abfällen. Herr Schilliger hat betont, wie gut wir in den Rankings sind. Ja, aber wir sind auch Nummer 1 im Ranking, wenn es um die Abfallmenge pro Kopf geht. Da stehen wir in Europa einsam an der Spitze, und zwar nicht mit ein bisschen, sondern mit massivem Abstand.

Deshalb ist für uns in diesem Gesetz auch das Thema Abfallwirtschaft ein sehr wichtiges. Ich sage bewusst "Abfallwirtschaft", denn in diesem Bereich haben wir auch zuerst mit Vorschriften darüber, was wir sammeln, begonnen. Das funktioniert heute mit den Gemeinden und auch mit der Wirtschaft hervorragend. Es war aber auch eine Regulierung, die die Wirtschaft am Anfang selbstverständlich nicht wollte. Heute auch vom Gewerbe akzeptiert, ist sie ein Erfolgsmodell. Mit Abfall lässt sich heute Geld verdienen. Seit diesem Sommer gibt es in Frauenfeld die erste Plastikflaschen-Sortieranlage, eine Hightech-Anlage. Da hat ein Unternehmen investiert, das ist Zukunftsmusik. Das Unternehmen ist froh um dieses Gesetz, denn heute gibt es noch viele Plastikflaschen, die verbrannt und nicht wieder zurückgeführt werden. Hier haben wir neue Unternehmen mit Arbeitsplätzen in diesem Bereich, weil man festgestellt hat, dass das schlussendlich eine geldwerte und eine sinnvolle Entwicklung ist.

Beim PET konnten wir allein 2013 in der Schweiz 38 000 Tonnen rezyklieren, das spart 30 Millionen Tonnen Erdöl. Wenn wir das jetzt generell auf Plastik, auf den Kunststoffbereich erweitern können, dann bedeutet das wieder weniger fossile Energie. Das ist gut fürs Klima, es ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft, und damit entstehen Arbeitsplätze.

Nehmen Sie das Auto-Recycling - das ist auch ein Bereich, der in den letzten Jahren zugelegt hat. Er ist privatwirtschaftlich geführt. Diese Firmen zerschreddern heute etwa die Hälfte der anfallenden Unfallwagen oder schrottreifen Fahrzeuge. Mehr als die Hälfte wird aber exportiert, weil das im Ausland zum Teil billiger ist. Die Firmen sind froh hier. Man kann diese Schredderanlagen hier besser auslasten. Die Auslastung ist natürlich auch wieder vom regulatorischen Umfeld abhängig. In der EU hat man eine Vorgabe mit einer Rezyklierquote, man geht dort also viel weiter als hier. Deshalb staune ich immer ein bisschen, wenn dann gesagt wird, wir seien unglaubliche Bürokraten. Ich würde Ihnen viel Glück wünschen, wenn Sie einmal in Deutschland in diesem Auto-Recycling-Business tätig wären. Dann würden Sie sehen, was Bürokratie ist.

Deshalb empfehle ich auch hier bei Artikel 30b Absatz 2bis den Antrag der Minderheit II (Wasserfallen) zur Ablehnung und den Antrag der Minderheit I (Girod) oder den Antrag der Mehrheit zur Zustimmung. Die sind sehr nahe beieinander, da müssen Sie sich politisch entscheiden.

Bei Artikel 30d, beim Thema Verwertung, habe ich vorhin Herrn Grunder zugehört. Er hat auch gesagt, das sei ein bisschen viel, das sei ein Bürokratiemonster, er sei da ein bisschen skeptisch. Aber Herr Grunder, was verlangen Sie jetzt mit Ihrem Einzelantrag? Einzelfallprüfung! Was gibt es Aufwendigeres und Bürokratischeres als die Einzelfallprüfung? Herr Grunder, ich glaube, das Problem dieses Widerspruchs müssen Sie noch ein bisschen lösen. Wir haben hier bei der Verwertung immer einen Durchschnittswert, den wir zugrunde legen, es ist nicht der beste Fall und nicht der ineffizienteste. Wir haben den ineffizienten Einzelfall, den wir dann prüfen und, ja, noch ein bisschen verschönern, und wir haben den völlig produktiven, effizienten Fall, und dazwischen passiert nichts. Also, vielleicht überlegen Sie nochmals, was in Ihrem Antrag anders und besser ist als im Antrag der Minderheit I (Schilliger)!

Herr Schilliger, da sind Sie natürlich ein bisschen ein Schlaumeier. Sie sagen, Sie seien mit Ihrem Minderheitsantrag nahe beim Antrag Grunder, das sei fast dasselbe. Aber Sie lassen natürlich die Wahl offen zwischen stofflicher und energetischer Verwendung. Da ist dann der Einzelantrag Grunder konsequenter.

Genau das will ja der Ständerat nicht. Wenn Sie die Wahl zwischen stofflicher Verwertung oder energetischer Verwertung offenlassen, dann spielt eigentlich nur der Preis eine Rolle - seien wir ehrlich. Das entspricht dann auch nicht einer sinnvollen Kaskade von Verwertungsmodellen. Deshalb ist hier die Mehrheit auf dem richtigen Weg. Ihr Antrag entspricht ja auch der Fassung des Bundesrates. Sie könnten also dieses Problem hier lösen und die Differenz wegschaffen. Die Anträge der Minderheiten I (Schilliger) und II (Knecht) empfehle ich Ihnen deshalb zur Ablehnung.

Zu den Abfallanlagen in Artikel 30h: Hier schaffen Sie eine gewichtige Differenz zum Ständerat, indem Sie in Absatz 1 Buchstabe a noch das Problem mit den Überkapazitäten hineinpacken. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, weil wir ja schon im Rahmen der Diskussion um den Gewerbekehricht festgestellt haben, dass wir in der Schweiz Überkapazitäten haben. Es ist für die Kantone relativ schwierig, eine Kehrrichtverwertungsanlage zu schliessen, auch wenn sie nicht ausgelastet ist. Insofern kann man diese Diskussion vielleicht im Ständerat nochmals aufnehmen.

Artikel 31 ist auch noch Gegenstand dieses ersten Blockes: Bei Artikel 31 Absatz 2 bitte ich Sie natürlich sehr, dem Antrag der Minderheit Knecht zuzustimmen, weil es wirklich nicht nötig ist, dass wir, gemäss Mehrheit, die Abfallplanung der Kantone noch genehmigen. Die Kantone machen das sehr gut. Es gibt eine gute Zusammenarbeit, und wir erhalten diese Planungen. Eine Genehmigung durch den Bund bringt keinen Mehrwert, sondern hätte wieder eine Aufstockung der Ressourcen des Bafu zur Folge. Das ist meiner Ansicht nach für die Zielerreichung nicht von Nutzen.