Theiler Georges · Ständerat · 2015-09-17
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-17
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, mich in einem einzigen Votum sowohl zum Eintreten wie aber auch zum Rückweisungsantrag Eberle zu äussern. Ein NAF - das wurde vom Kommissionspräsidenten dargelegt - hat sehr viele Vorteile. Ich denke, wenn wir ihn richtig ausgestalten, bekommen wir wirklich mehr Flexibilität bezüglich der Ausbauprogramme. Wir bekommen Flexibilität bezüglich Unterhalt und Investition, und wir bekommen auch eine sichere Finanzierung. Ich bin also für Eintreten auf die Vorlage. Die Kommission hat meiner Meinung nach wesentliche Verbesserungen eingebracht, welche die Vorlage aus Sicht der Nutzer verträglicher machen. Dies ist für mich vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die Milchkuh-Initiative ein wesentlicher und wichtiger Punkt. [PAGE 888]
Die Kommission hat verschiedene Anträge Bieri und Theiler aufgenommen und eine Lösung gefunden, welche mehrheitsfähig sein kann. Ich habe in der Zwischenzeit auch Kontakte mit den Automobilverbänden gepflegt. Diese haben mir signalisiert: Wenn noch etwas in jene Richtung ausgebaut wird, welche die ständerätliche Kommission nun vorgegeben hat, kann man auch über einen Rückzug der Milchkuh-Initiative diskutieren. Die neue Lösung für den NAF liegt sehr nahe bei der Fabi-Vorlage, und das ist, wie ich meine, auch eine richtige Verkehrspolitik grundsätzlicher Art. Wir sollen die Möglichkeiten, die wir haben, um die Mobilität zu gewährleisten, mit dem öffentlichen und dem privaten Verkehr, eben optimal nutzen.
Die Verkehrssituation auf unseren Nationalstrassen wird immer prekärer. Ich weiss nicht, wer aus diesem Rat überhaupt noch auf der Autobahn fährt, wegen des geschenkten Generalabonnements vielleicht die wenigsten. Ich tue das hie und da. Wenn Sie dann wirklich auf dieser Autobahn A1 fahren, dann merken Sie, was es geschlagen hat. Die kleinste Unregelmässigkeit, ein kleiner Unfall führt dazu, dass einfach alles stillsteht. Jeden Morgen kommt es zu stundenlangen Staus in den Ballungsräumen. Das verursacht Kosten von 2 Milliarden Franken jährlich. Das ist volkswirtschaftlich äusserst schädlich. Wir haben nun wirklich die staatliche Aufgabe, hier für Abhilfe zu sorgen. Die gute Erreichbarkeit der Standorte in der ganzen Schweiz ist ein zentraler Standortfaktor. Das zeigen Umfragen, die gemacht werden; dort wird der Faktor der Erreichbarkeit jeweils an erster oder an zweiter Stelle genannt.
Wir haben durch die sinkenden Mineralölsteuereinnahmen ein Finanzierungsproblem; dieses Problem hat der Präsident vielleicht nicht angesprochen. Aber wir haben ständig weniger Einnahmen, weil wir ja glücklicherweise weniger Treibstoff verbrauchen. Dieses Problem muss irgendwann irgendwie gelöst werden. Mit einem Nein zum NAF würden wir dieses Problem nicht lösen, und selbstverständlich würden dann die wichtigen, zentralen Ausbauprojekte auf der Strecke bleiben.
Eine wesentliche Frage, die wir diskutiert haben, ist die Aufnahme des Netzbeschlusses in die Vorlage. Wir haben das nun wirklich in der Kommission tagelang diskutiert und haben nach Lösungen und Varianten gesucht. Ich glaube, wir haben hier sehr gute Arbeit geleistet, und Sie haben die Lösung der Kommission auf dem Tisch.
Das Problem bei diesem Netzbeschluss ist: Alle wollen den Netzbeschluss, aber keiner will ihn bezahlen. Sie können nicht einfach 250 Millionen Franken in eine Vorlage einbauen - nach dem Motto, "wir hätten auch noch gerne" -, wenn Sie sich die Frage der Finanzierung nicht ehrlich stellen. Ich bin froh, dass Herr Eberle wenigstens nicht nur den Netzbeschluss verlangt, sondern auch noch einen Ruf nach der Finanzierung macht. Das ist redlich, das finde ich so weit okay. Aber Herr Eberle, das haben wir in der Kommission alles diskutiert. Wir sind einfach zum Schluss gekommen, dass wir nach neuen Lösungen suchen müssen, wenn niemand bereit ist zu bezahlen.
Wo liegt die Crux? Der Netzbeschluss, das muss man einfach sagen, wurde vom Volk abgelehnt. Man muss das ehrlich analysieren; man kann jetzt nicht sagen, es sei nur der Vignettenpreis gewesen. Die Gegner haben Argumente gegen den Netzbeschluss angeführt. Vor allem haben sie argumentiert, dass er dem Nutzer zu wenig bringe. Das kann man nicht abstreiten, denn die Strassen sind ja grossmehrheitlich vorhanden; es geht ja nur darum, dass neu nicht mehr die Kantone dafür zahlen, sondern der Bund. Eine Tatsache ist auch, dass die Erhöhung des Vignettenpreises, wenn wir sie in der gleichen Form brächten - anstatt 100 nur 70 Franken -, die gleichen Mängel aufweisen würde, wie sie von den Gegnern der Vorlage aufgezeigt wurden. Ein Mangel ist insbesondere, dass man keine Differenzierung bezüglich der Fahrzeuge - auch der Motorräder -, die nur für wenige Monate in Gebrauch sind, sowie bezüglich der Anhänger vornimmt. Mit dieser Etikette, die man aufklebt und dann wieder abkratzt und die keine differenzierte Handhabung zulässt, haben wir einfach eine Pfahlbauerlösung.
Die Frage ist aber auch, warum die Kantone jetzt eine zusätzliche Finanzierung abgelehnt haben. Ich muss Ihnen sagen: Es gibt Kantone, die überhaupt nicht entlastet werden. Dieser Netzbeschluss ist absolut nicht symmetrisch, bezahlen müssen die Kantone dann aber doch. Mein Kanton, der Kanton Luzern, wird am Netzbeschluss keine Freude haben. Ich kann dazu stehen, dass es im Sinne einer gesamtschweizerischen Lösung aufgenommen werden muss, aber zusammen mit den Kantonen muss eine vernünftige Finanzierung erzielt werden.
Auch die Automobilverbände waren klar und haben uns geschrieben, dass sie nichts bezahlen, dass sie keine Vignette wollen. Da muss man einfach sagen: Wenn man nicht bereit ist, dann auch Ja zu sagen, so sind das Wunschvorstellungen.
Die beste Lösung - dieser Auffassung bin ich nach wie vor - ist also diese Motion. Sie wurde mit 11 zu 0 Stimmen angenommen. Es ist also keine materielle Differenz vorhanden, ob man diesen Netzbeschluss irgendeinmal aufnehmen soll oder nicht. Wir müssen aber meiner Meinung nach zuerst die E-Vignette haben, die dann auch entsprechend differenziert angewandt werden kann. Die Frau Bundesrätin hat uns in der Kommission dann auch klar darauf hingewiesen, dass keines der Projekte, die jetzt auch in den Kantonen wieder aufgetaucht sind, bis ins Jahr 2018 überhaupt zur Ausführung gelangt. Wir verlieren also in der Sache überhaupt nichts, wenn wir jetzt diese Motion annehmen.
Deshalb bitte ich Sie, den Einzelantrag Eberle auf eine Rückweisung der Vorlage abzulehnen.
Ich habe noch eine Bemerkung bezüglich der Finanzierung generell zu machen: Die Erhöhung der Mineralölsteuer geht schon in die richtige Richtung, der Bundesrat schlägt 6 Rappen vor. Wir müssen aber einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Benzintourismus seit Januar mit der Frankenstärke halt umgekehrt verläuft. Die Unterlagen, die wir gestern noch zu diesem Thema erhalten haben, zeigen, dass eine klare Korrelation zwischen der Benzinpreisdifferenz zum Ausland und unseren Einnahmen besteht. Wir haben uns in der Kommission sagen lassen, dass man für dieses Jahr infolge des Wegfalls des Benzintourismus beim Mineralölsteuerertrag mit einem Ausfall von 300 Millionen Franken rechnen muss. Wenn wir jetzt auf dieser Schiene die Mineralölsteuer noch weiter erhöhen, dann riskieren wir einfach, dass wir effektiv gar keine Mehreinnahmen erzielen. Das hat dann die Kommission dazu geführt, in diesem Bereich etwas Zurückhaltung zu üben. Ich bin froh, dass die KVF dann die Idee gehabt hat, neu 55 Prozent des Grundzolls für die Finanzierung zu verwenden. Das ist dann keine Mehrbelastung für den Automobilisten unmittelbarer Art, sondern eine Umschichtung der Finanzierung von den Automobilisten zur Bundeskasse. Ich meine, dass diese Umschichtung aber im Verhältnis zur Problemstellung, die wir haben, eben vertreten werden kann. Die Schäden, die durch Nichtstun entstehen, sind wesentlich grösser.
Was mich stört - ich werde dann bei Der Detailberatung darauf zurückkommen -, ist, dass wir nicht gerade gesagt haben: Wir sehen jetzt diese 5 Prozent vor. Wir haben vielmehr nur gesagt: Wir erhöhen die Zweckbindung um maximal 5 Prozent. Bekanntlich heisst "maximal 5 Prozent", dass es auch 0 Prozent sein können. Diese darausfolgenden jährlichen Diskussionen stehen natürlich im Widerspruch zur Idee des Fonds, mit welcher man eigentlich ja gerade eine Verstetigung der Investitionen und eine zuverlässige Investitionstätigkeit anstrebt.
Der NAF braucht meiner Meinung nach, wenn es eine Volksabstimmung gibt - und diese ist obligatorisch, weil wir ja die Verfassung ändern -, eine breite Unterstützung. Es braucht deshalb auch die Zustimmung der Automobilverbände. Wenn wir diese nicht haben, wird es schwierig, in einer Abstimmung Erfolg zu haben. Wir tun gut daran, die Vorlage nun in diese Richtung noch zu verbessern. Die Mehrheit hat das gemacht.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der KVF zu folgen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Ich bitte Sie nochmals, die Rückweisung abzulehnen, weil es gar keine neuen Fakten auf [PAGE 889] den Tisch bringen wird, wenn wir die im Rückweisungsantrag angesprochenen Fragen noch einmal angehen.