Lexipedia

Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Dieser Artikel basiert auf dem geltenden Artikel 136 des Strafgesetzbuches, wonach Täter mit Gefängnis oder Busse bestraft werden können, die Kindern unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, oder Betäubungsmittel verabreichen oder zum Konsum zur Verfügung stellen. Dieser Artikel hatte bisher kaum eine praktische Bedeutung. Laut Empfehlungen der Arbeitsgruppe Jugendschutz ist hinsichtlich der Strafbefreiung des Konsums von Cannabis umso bedeutungsvoller, dass die Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche verschärft verfolgt wird. Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Stoffen wird von den Erwachsenen gefordert. Dies steht im Einklang mit den Bestrebungen, Drittschädigungen durch Drogenkonsum zu verhindern und die Repressalien gegen die Anbieter von Drogen an Jugendliche zu verstärken.

Analog zu der Bestimmung im Alkoholgesetz, welche die Abgabe von starken Alkoholika an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet, und in Harmonisierung mit dem nachfolgenden Artikel 19f Absatz 1 Litera a, der bei der Abgabe von Cannabis an Personen über 18 Jahre das Opportunitätsprinzip für anwendbar erklären will, geht Ihre Kommission davon aus, dass hier ebenfalls das Alter von 18 Jahren, d. h. das Mündigkeitsalter, zur Anwendung kommen soll.

Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12 | Lexipedia | Lexipedia