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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-09-22

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-22

Wortprotokoll

Insgesamt habe ich zwei Minderheitsanträge zum Thema Begrenzung der Leistung nach unten betreffend die Kleinwasserkraft eingereicht. Es handelt sich einerseits um den Minderheitsantrag hier, mit dem ich wie der Nationalrat den Grenzwert, den der Bundesrat vorsieht, etwas höher setzen möchte. Andererseits geht es auch bei Artikel 22 um eine Begrenzung, wobei der Minderheitsantrag gemäss Nationalratsbeschluss eine rappenmässige Begrenzung vorsieht.

Ich möchte jetzt schon festhalten, dass ich den zweiten Minderheitsantrag in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen zurückziehen werde. Sonst würde die Diskussion zu kompliziert. Der Minderheitsantrag zu Artikel 22 ist also zurückgezogen. Ich konzentriere mich jetzt auf den Minderheitsantrag zu Artikel 19.

Es wurde von der Frau Bundesrätin dargelegt: Die Minderheit will die Untergrenze auf 1 Megawatt statt 300 Kilowatt festlegen. Heute ist es so, dass 99 Prozent des Stroms aus Wasserkraft von etwa 400 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt produziert werden - 99 Prozent. Und dann gibt es 870 Kleinstanlagen, die 1 Prozent zur Produktion beitragen. Auf der KEV-Warteliste stehen weitere 520 Projekte. Mit der neuen Untergrenze würden, wie es die Frau Bundesrätin bereits dargelegt hat, die 100 kleinsten Anlagen nicht mehr unterstützt. Sie produzieren nicht nichts, das ist klar. Ihre Produktion beläuft sich auf 0,1 Terawattstunden oder 0,3 Prozent der Gesamtproduktion aus Wasserkraft. Je kleiner die Wasserkraftwerke werden, die unterstützt werden, desto höher ist die Vergütung. Heute erhalten sie Beiträge von zum Teil über 20 Rappen pro Kilowattstunde - grundsätzlich sind bis zu 38 Rappen möglich -, ohne dass sie einen wirklich relevanten Produktionsbeitrag leisten. Die 100 Anlagen, deren Förderung mit der neuen Untergrenze gestrichen würde, würden aber Fördergelder von 130 Millionen Franken beanspruchen. Je tiefer die Grenze ist - heute gibt es ja gar keine -, desto stärker ist der Druck, auch noch bei den verbleibenden Bachläufen Werke einzubauen.

Das weckt grosse Widerstände, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen. Nicht nur Umweltorganisationen, auch durchaus bürgerliche Kreise wehren sich gegen solche Eingriffe. Ich bin der Meinung, gestützt auf die Erfahrungen, die wir bei der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) in den letzten Jahren gemacht haben, dass es gescheiter ist, auf die grösseren Projekte zu fokussieren. Anders ausgedrückt: Wir setzen bei Kleinstkraftwerken relativ viel Geld für wenig Leistungen. Wir richten relativ grossen Flurschaden an und schaffen uns damit zusätzliche Hindernisse für grössere Projekte.

Nehmen wir beispielsweise das Trift-Projekt in der Grimselregion. Mit diesem Projekt könnte so viel Strom gewonnen werden, wie 200 Kleinstkraftwerke produzieren. Die Umweltorganisationen finden dieses Projekt sinnvoll. Aber wir, also die KWO, haben auch Vorleistungen erbracht. Wir haben irgendwann gemerkt, dass man nicht konsequent gegen die Umweltorganisationen Projekte realisieren kann, sondern dass man Projekte mit den Umweltorganisationen entwickeln muss. Kommt hinzu, dass der administrative Aufwand bei solchen Kleinstkraftwerken vor allem für die Kantonsverwaltungen relativ hoch ist. Weil die Kantone, vor allem die Gebirgskantone, genau diese Probleme spüren - nämlich den Widerstand gegen solche Projekte, den administrativen Aufwand -, sprechen sich die EnDK, die BPUK, die KdK und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ebenfalls für die höheren Grenzwerte aus.

Zum Schluss etwas, was bereits dargelegt wurde und was natürlich auch bei den höheren Grenzwerten gelten würde: Infrastrukturwerke wie Trinkwasser- und Abwasserwerke sind von der Untergrenze ausgenommen. Zudem kann der Bundesrat in bereits genutzten Gewässerstrecken auch bei [PAGE 951] den höheren Grenzwerten Ausnahmen von der Untergrenze machen.

Ich bitte Sie daher, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.