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preparatory:AB 187900

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22

Wortprotokoll

Hier beantragt die Kommission ebenfalls, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. In diesem Artikel geht es um die Konsequenzen nach dem Wechsel eines Anlagetyps ins Auktionsregime. So ist es dann am Bundesamt für Energie, die einzelnen Auktionsrunden, einschliesslich der nötigen Modalitäten, anzusetzen und die auszuschreibende Menge sowie die Eckwerte für ein gültiges Gebot festzulegen. Was noch wichtig ist: Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschlag.