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Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-22

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22

Wortprotokoll

Gerne gebe ich noch Auskunft zu den verschiedenen Fragen, die zu diesem Antrag aufgeworfen worden sind.

Zuerst spreche ich zu den Bemerkungen von Kollege Theiler. Vorweg möchte ich jedoch einfach darauf hinweisen - nur damit man über dasjenige spricht, was auch mein Antrag beinhaltet, und nicht noch weitere Themen einbezieht -, dass sich der Antrag nur auf die Fragen betreffend Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen bezieht, die neu gebaut werden. Es geht nur um Neuanlagen und nicht um andere Bereiche; es geht nicht um eine Finanzierung der Stromkonzerne im Generellen. Es ist mir sehr wichtig, Herr Theiler, das in diesem Zusammenhang zu sagen; es geht nur um neue Kraftwerkanlagen, die eben gebaut worden sind. Kollege Theiler, Sie weisen darauf hin, dass die Refinanzierungskosten für diese Unternehmen schon heute tief seien. Das ist in vielen Fällen nicht so. Schauen Sie einmal bei der Alpiq - zu der ich überhaupt keine Interessenbindung offenzulegen habe -, welche Zinsen dort zu bezahlen sind. Nehmen Sie bei einem Wasserkraftwerk zu 300 Millionen Franken nur einen Zinssatz von 3 Prozent an, so sehen Sie, dass das im Vergleich zu einem Null-Zins-Umfeld zu einer Entlastung von 9 Millionen Franken bei den jährlichen Betriebskosten führen würde. Da kann man nicht einfach von vernachlässigbaren Beträgen sprechen. Das sind Projekte, die auf achtzig Jahre ausgelegt sind. Eine Wasserrechtskonzession dauert in der Regel sechzig oder achtzig Jahre. Das ist ein ganz anderer Fokus, und da spielt es dann eben schon eine Rolle, ob der Zinsendienst reduziert werden kann oder nicht. Es ist zumindest bei allen Projekten, die mir bekannt sind, immer eine sehr entscheidende Frage, wie sich die Kapitalkosten darstellen, weil man eben eine Investition in eine ganz lange Zukunft tätigt, von welcher eben auch noch die Enkel profitieren sollen. Das ist einfach die Realität. Diese Projekte sind nicht für zehn Jahre gemacht.

Kollege Bischof hat dann die Frage gestellt, wie das in Bezug auf die Zinsen funktioniere und ob eine Subvention vorliege. Nein, das glaube ich nicht. Der Bund kann ja jeweils immer eine dreijährige Anleihe aufnehmen. Der Bund kann sich, hoffentlich auch in Zukunft, immer wieder refinanzieren. Der Bund hat da keine Probleme: Er kann an den Kapitalmarkt gehen und Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz weitergeben. Aber für ein Kraftwerkunternehmen, das in diesem Marktumfeld für die nächsten sechs, sieben Jahre plant, während der Bauzeit keine Einnahmen und nur Ausgaben zu haben - denn ein solches Kraftwerk befindet sich dann ja im Bau, es gibt noch keine einzige Kilowattstunde, die man verkaufen könnte -, ist es entscheidend, ob es Bauzinsen hat. Denn die Einnahmen fliessen ja erst viel später. Es braucht auch Gewissheit, dass das Darlehen nicht sofort gekündigt wird. Und das ist die Idee meines Antrages zur zwanzigjährigen Frist und zum Bezug auf die Refinanzierung. Ich möchte keine Subventionen in diesem Teil, ich möchte nur, dass diejenigen Kosten, die der Bund bei der Anleihe hat, so weitergegeben werden können. Da müssen Sie mir noch erklären, worin hier die Subventionierung liegt oder der Schaden für den Steuerzahler.

Zur finanztechnischen Seite, um die Frage von Frau Kollegin Bruderer nach der Funktionsweise aufzugreifen: Ich glaube, wir haben keine Probleme mit der Schuldenbremse. Denn der Bund stellt auch eine Gegenforderung. Er hat einerseits eine Schuld, die er aufnimmt, und andererseits gibt er ein Darlehen, das aus meiner Sicht auch werthaltig ist. Das Darlehen soll zurückbezahlt werden, das ist die Idee. Es geht nicht um A-fonds-perdu-Beiträge, wie wir sie vielleicht in den Bereichen Windenergie und Fotovoltaik haben, sondern es gibt eine Rückzahlung.

Ich bitte Sie, diesem Projekt eine Chance zu geben. Der Nationalrat kann das dann nochmals im Detail prüfen. Stimmen wir dem Antrag nicht zu, wissen wir, dass wir keine neuen Wasserkraftwerke bauen wollen. Dann sollten wir ehrlich sein und sagen, dass wir zwar eine Energiestrategie verabschieden, aber wissen, dass zumindest in naher Zukunft keine neuen Wasserkraftwerke gebaut werden können. Das wäre die ehrliche Antwort, wenn Sie meinem Antrag nicht zustimmen.