Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-22
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Die Diskussion, wie die Wasserkraft zu fördern ist, nimmt nach der Abstimmung zum Antrag Schmid Martin, Ausprägungen an, bei denen man Zweifel haben muss, ob wir in unserem Land überhaupt an die Wasserkraft glauben und ob wir überhaupt wollen, dass die Wasserkraft einen beträchtlichen Anteil zur Energiewende leisten soll.
Beim Eintreten war viel von Planungs- und Investitionssicherheit die Rede. Es war auch die Rede von der Wasserkraft als Rückgrat einer sicheren Stromversorgung und vom Argument "Einheimisch vor ausländisch". Wiederholt und zu Recht wurde auch herausgestrichen, wie wichtig der Beitrag der Wasserkraft für die Substituierung der Nuklearenergie sei. Selbst in der Analyse zum aktuellen Zustand der Wasserkraft war man sich mehr oder weniger einig.
Die laufende Diskussion blendet auch nicht aus, dass die bestehende Grosswasserkraft effizient und kostengünstig grosse Mengen an Strom herstellt. Demgegenüber leisten die geförderten erneuerbaren Energien bei erheblichen Investitionskosten nur einen marginalen Beitrag zur Produktion, und dies erst noch zu vergleichsweise hohen Kosten, vor allem auch, wenn man die Kosten für die erforderliche zusätzliche Netzstabilität mit einrechnet. Dass die bestehende Grosswasserkraft zum Stolperstein für die Energiewende werden könnte, will man aber nicht wahrhaben. Die bestehende Grosswasserkraft ist indessen in ihrer Substanz bedroht, international benachteiligt und steht vor existenziellen Schwierigkeiten.
Auch über die Ursachen dieser schwierigen Lage ist man sich einig: Es sind die gesunkenen Strompreise von durchschnittlich nur noch bis zu 3 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Preise decken die Gestehungskosten vor allem [PAGE 963] neuerer Grosskraftwerke nicht mehr und verunmöglichen auch die Erneuerung oder Erweiterung bestehender Anlagen. Kurzfristig konnten und können die Kraftwerkgesellschaften Ertragseinbussen verkraften; mittelfristig gefährden die fehlenden Einnahmen aber die Versorgungssicherheit. Wind- und Solarstrom haben variable Kosten von nahezu null; sie verdrängen je nach Wetter alle anderen Kraftwerke, die höhere variable Kosten aufweisen, aus dem Netz.
Aus Gründen der Versorgungssicherheit - ich betone das - gilt es neben den neuen Technologien, die ich auch unterstütze, auch die Grosswasserkraft wirtschaftlich auf eine gesunde Basis zu stellen. Für die Wasserkraft hat der Nationalrat und haben jetzt auch wir klare Produktionsziele definiert. Die Beschlüsse gehen diesbezüglich in die richtige Richtung, wenn auch Investitionshilfen für den Ausbau vorgesehen werden. Allerdings wird dann noch die Probe aufs Exempel gemacht werden müssen, ob solche Investitionshilfen bei diesen Voraussetzungen überhaupt beansprucht werden können.
Im Nationalrat und auch bei uns gibt es bislang indessen noch keine Lösung für die bestehenden Wasserkraftanlagen, die auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben, obschon auch sie zur Versorgungssicherheit in unserem Land beizutragen haben. So gibt es bestehende Kraftwerke und Ausbauten jüngeren Datums, die durch das Absinken des Strompreises in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weil kaum mehr Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden können. So kann es nicht überraschen, dass es auch im Interesse der Gebirgskantone liegt, eine dauerhafte Lösung für die Wasserkraft zu realisieren, um diesen wichtigen Wirtschaftszweig - es geht auch um Arbeitsplätze - langfristig im Markt zu erhalten. Wir könnten nichts dagegen tun, oder wir könnten nicht das Richtige tun - beides hätte fatale Folgen. Auf Dauer kann die Wasserkraft die ihr jetzt zugedachte Lückenbüsserfunktion nämlich nicht wahrnehmen.
Bereits heute wird die Nutzung der wertvollen Wasserkraft an sonnenreichen Tagen abgeschaltet und das Wasser ungenutzt über die Wehre geleitet. Diese Verschwendung und Vernichtung von Energienutzungspotenzial und Kapital kann nicht allen Ernstes gewollt sein. Andere Gesellschaften reduzieren den Unterhalt auf ein Minimum, es kommt zum Abbau von Personal, damit man nicht in Liquiditätsengpässe gerät.
Es ist anzuerkennen, dass sich die Kommission der Thematik der bestehenden Wasserkraftanlagen angenommen und verschiedene Instrumente und Massnahmen zur Frage geprüft hat, wie in dieser Situation geholfen werden kann. Nur habe ich Zweifel daran, dass die als Härtefallhilfe bezeichnete Unterstützung auch wirklich ein tauglicher Ansatz sein kann. Dass die Wasserkraft zur Verliererin der Energiewende wird und es zu einem Kollateralschaden kommt, kann wohl nicht in unserem Interesse liegen, auch nicht mit Blick auf die neuen erneuerbaren Energien.
Die Grosswasserkraft ist nämlich die Schwester der neuen erneuerbaren Energien. Nur wenn sie funktioniert, sichert das eine Strategie, die auf stochastische Stromquellen wie Sonne und Wind setzt. Sie können also wählen, ob die Ergänzungs- und Ausgleichsenergie auch in Zukunft von der inländischen Wasserkraft stammen soll oder aus importierter Bandenergie von ausländischen AKW oder Kohlekraftwerken.
Der Wasserkraft müsste ja nicht geholfen werden, wären im Wettbewerb der erneuerbaren Energien die Spiesse gleich lang und würden nicht marktfremde Interventionen den Wettbewerb verzerren. Die Entschädigung für die bestehende Wasserkraft muss deshalb zum Ziel haben, diese künstliche, regulierte Wettbewerbsverzerrung und diese Wettbewerbsnachteile zu kompensieren oder, wenn Sie es positiv bezeichnen wollen, die Lückenbüsserfunktion der Wasserkraft zu honorieren.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit mag zwar gut gemeint sein. Ich zweifle aber an dessen Wirksamkeit, weil er erst beim wirtschaftlichen Sanierungsfall einer Unternehmung ansetzt und deshalb auch den Charakter einer Nothilfe hat, indem ein Unternehmen vor dem Bankrott gerettet werden soll. Ob das die Aufgabe des Staates sein kann - und da nähere ich mich der Position von Herrn Theiler an -, nämlich eine Sanierung zu unterstützen, da habe ich auch meine Zweifel. Zielführender wäre es, einen Ansatz zu verfolgen, welcher die Qualität der Wasserkraft vergütet, solange der Markt diese Vorteile nicht abgelten kann.
Mein Modell setzt dort an, wo der Strom aus Wasserkraft am Markt unter den Gestehungskosten abgesetzt werden muss. Nur dieser Teil der Produktion ist als Ausgleich für die Wettbewerbsverzerrungen zu vergüten, und das befristet bis zu dem Zeitpunkt, bei dessen Erreichen aus der KEV keine neuen Verpflichtungen mehr eingegangen werden dürfen, also bis und mit dem fünften Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Ich bin auch der Meinung, dass der Bundesrat in der Ausgestaltung dieses Vergütungsmodells durchaus auch die Anrechenbarkeit der Gestehungskosten definieren soll und auch eine Staffelung der Differenzvergütung vorsehen kann. Ich glaube auch, dass eine Festlegung einer Kostenobergrenze in einer solchen Differenzkostenvergütung für die bestehende Wasserkraft vorstellbar wäre. Die Finanzierung soll aus dem Netzzuschlagsfonds erfolgen. Ich habe dafür 0,4 Rappen pro Kilowattstunde vorgeschlagen.
Ich verstehe nicht, dass man selbst bei einer Erhöhung der KEV auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde nicht die Grosswasserkraft substanziell daran teilhaben lassen will. Ich halte das im Gegenteil für kurzsichtig, um nicht "gefrässig" zu sagen. Vor allem aber ist es politisch unklug, weil Sie einen wichtigen Player, nämlich die Grosswasserkraft und das Berggebiet, auf die Verliererseite der Energiewende stellen.
Noch kurz zu den Nachteilen des Antrages der Mehrheit, wie ich sie beurteile:
Ich glaube, der Nachteil des Antrages der Mehrheit liegt zum einen darin, dass er beim wirtschaftlichen Sanierungsfall ansetzt. Betriebswirtschaftlich ist das wahrscheinlich in Ordnung, aber ziemlich kompliziert - Kollege Theiler hat dem, der ihm diese Regelung erklären kann, einen Kaffee versprochen. Das Modell hat auch den Nachteil, dass es nicht die versprochene Wirkung im Ziel hat, nämlich die bestehende Wasserkraft als Rückgrat unserer Versorgung zu stärken. Ich glaube auch, dass das Modell nichts dazu beitragen kann, den schleichenden Substanzverlust des bestehenden Kraftwerkparks zu stoppen. Vor allem enthält es auch keine Anreize, um den Unterhalt und die Erneuerung dieser Anlagen zu unterstützen.
Noch eine Entgegnung auf das engagierte Votum von Kollege Theiler: Kollege Theiler singt das Hohelied der Ordnungspolitik, übersieht dabei aber - Kollege Lombardi hat es gesagt -, dass wir es hier in der Stromwirtschaft schon lange nicht mehr mit Markt und Wettbewerb zu tun haben. Im Gegenteil, vor lauter Regulierungen sind Markt und Wettbewerb für die Strombranche ausgehebelt worden. Trotzdem bedienen sich Interessenvertreter und Politiker hemmungslos aus dem Netzzuschlagsfonds - so auch die Verfechter der Geothermie, Herr Kollege Theiler! Ich habe in Ihrem Buch "Geothermie - die Alternative" mit Interesse gelesen, wie Erdwärme zu Elektrizität wird. Wenn ich aber lese, was Sie vom Staat fordern, nämlich Bürgschaften, höhere Beiträge, um die Risiken abzusichern, Steuererleichterungen, höhere KEV-Anteile, dann stimmt das nicht ganz mit Ihrem Credo für ordnungspolitische Sauberkeit überein.
Ich bin auch nicht sicher, ob mein Antrag wirklich ausgefeilt genug ist, um ihn schon in die Vorlage aufzunehmen. Ich möchte ihn aber zumindest dem gutgemeinten Antrag der Kommissionsmehrheit gegenüberstellen.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen, wenn Sie etwas für die Wasserkraft tun wollen.