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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-22

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-22

Wortprotokoll

Ich habe Ihrer ausführlichen Diskussion gut zugehört. Ich glaube, es ist etwas gefährlich, wenn wir jetzt im Bereich der Wasserkraft solche regionalen Kämpfe austragen; das lohnt sich nicht. Wasserkraft ist unbestrittenermassen das Rückgrat der Stromproduktion, und wir wollen alle - alle, niemand hat sich anderweitig geäussert -, dass das auch in Zukunft so bleibt. Da sind wir uns einig. Dass sich aber der Markt und das Umfeld massiv geändert haben, muss man schon zur Kenntnis nehmen. Man hat, wenn man etwas produziert, keine Garantie, dass das für immer und ewig extrem gut positioniert ist und immer profitabel bleibt.

Wir haben in der Eingangsdiskussion schon gesagt, dass auf dieser Welt halt ein paar Sachen geschehen sind: In den USA ist das Fracking gekommen, es ist sehr viel billiger als die Wasserkraftproduktion. Kohle hat keinen CO2-Preis und ist somit auf dem Markt sehr viel billiger als Wasserkraft. Die erneuerbaren Energien, etwa die Fotovoltaik, haben einen immensen Markt. Die Preise sind gesunken und heute weltweit konkurrenzfähig im Vergleich zur Wasserkraft. Beim Wind ist es dasselbe. Insofern ist die Branche sicher in einer schwierigen Situation. Sie hat über Jahrzehnte im Handel, im Verkauf von Wasserkraft gutes Geld verdient, in der Regel über eine Milliarde Franken pro Jahr, und das ist einfach weggebrochen. Das ist der Markt, das hat nichts mit dem Schweizer Energiegesetz zu tun und schon gar nichts mit der KEV. Das ist das Umfeld.

Jetzt stellt sich die Frage, ob diese schwierige Situation für die Branche heisst, dass der Staat hilft. Wenn er helfen soll, stellt sich die Frage, wie er helfen soll und ob er die Hilfe finanzieren kann. Das hat sich schon der Nationalrat überlegt; es gab eine Subkommission Wasserkraft. Der Nationalrat ist wie der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Marktsituation sehr schwierig ist, dass sie aber nicht eine Schwierigkeit ist, die für Jahrzehnte anhält. Es ist aber schwierig für die Branche. In der Schweiz, daran möchte ich immer noch erinnern, ist immerhin der halbe Markt nicht offen: Wir haben nur für die Grosskunden den Markt offen. Alle Haushalte, alle KMU sind im Gestehungskostenmodell und haben keine Möglichkeit, sich anderweitig günstig mit Strom einzudecken. Das ist ja eine Protektion der Wasserkraft, auch wenn sich - das habe ich beim Eintreten gesagt - einzelne Stadtwerke, Aktionäre usw. organisiert haben. Auch grosse Bündner Unternehmen, die so patriotisch sind, handeln in diesem Fall eben nicht patriotisch, sondern preissensibel. Das ist eine Situation, die zusätzlich zu Druck auf die Wasserkraft geführt hat.

Was kann der Bund machen? Es gibt mit Artikel 103 der Bundesverfassung eine Bestimmung zur Strukturpolitik. Diese besagt, dass der Bund wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden unterstützen sowie Wirtschaftszweige und Berufe fördern kann, wenn zumutbare Selbsthilfemassnahmen zur Sicherung ihrer Existenz nicht ausreichen. Wir machen hier aber keine Förderung von erneuerbarer Energie; wir bauen nichts zu. Das, was Sie wollen, ist nur eine Stützung der vorhandenen Produktion, ist also kein Ausbau, keine Förderung. Es ist vielmehr Strukturerhaltung, indem Sie sagen, dass man diese Schwierigkeiten am Markt, diesen Preiszerfall, abstützen solle, indem man unterstütze. Und das ist eine Subvention, für welche klare Spielregeln nach Bundeshaushaltsgesetz gelten. Wir würden auch die bestehende Wasserkraft subventionieren, ohne dass eine Kilowattstunde mehr produziert wird. Das hat sich der Bundesrat überlegt. Auch der Nationalrat ist zum Schluss gekommen, dass Strukturerhaltung unter diesen Prämissen der Bundesverfassung möglich, wenn auch ein bisschen schwierig sei.

Jetzt schauen wir an, wie die Situation ist. Auch Ihre Kommission hat ja Analysen verlangt und gefordert, dass wir von den betroffenen Wasserkraftwerken bessere Informationen darüber erhalten, wie die Situation effektiv ist. Wir haben ja nicht von allen Wasserwerken Daten, aber wir hatten eine Schätzung. Es ist ja nicht so, dass die Betriebskosten nicht gedeckt wären, das wurde klar. Die Wasserwerke haben in den letzten Jahren sehr an Effizienz zugelegt, sodass die Betriebskosten gesunken sind; die Betriebskosten sind gedeckt. Man hat aber festgestellt, dass die fixen Kosten - die Eigen- und Fremdkapitalkosten für die Schulden und die entsprechende Zinslast, die viele Werke haben - hoch sind. Das hat aber nichts mit dem Markt zu tun, das hat auch nichts mit dem Preiszerfall zu tun. Es ist einfach blöd, dass diese Wasserwerke nach wie vor so viele Schulden haben und entsprechende Zinsen bezahlen müssen. Damit haben aber der Steuerzahler, der Bund und der Konsument nichts am Hut, vielmehr die Verantwortlichen selber.

Wir haben dann festgestellt, was die Werke alles belastet: Selbstverständlich sind es einmal Abschreibungen, da gelten bestimmte Regeln der Rechnungslegung. Man hat [PAGE 969] untersucht, ob man allenfalls die Abschreibungsfristen erstrecken kann. Steuern gehören selbstverständlich auch zu den Fixkosten, ebenso die Wasserzinsen. Die Branche sagte, sie hätte gerne einen Wasserrappen als Subvention für die gesamte bestehende Wasserkraft; das entspräche von der Höhe her etwa dem Wasserzins. Dieser gehört wie gesagt zu den Fixkosten und ist damit eine Belastung. Vom Bundesrat her haben wir auch gesagt, dass der Wasserzins für die Bergkantone eine wichtige Einnahmequelle ist; das gilt auch für andere Kantone, zum Beispiel für meinen Kanton, den Kanton Aargau, oder für den Kanton Tessin. Das sind auch Wasserkantone, die vom Wasserzins profitieren.

Sie müssen schon auch zugestehen: Dieses Parlament hat das Maximum des Wasserzinses erhöht, für dieses Jahr ist er auf 110 Franken gestiegen. Das war ein politischer Entscheid, der aber gegenläufig zur Markt- und zur Umweltentwicklung ist. Es stimmt schon, Herr Ständerat Engler, dass es sich um ein Maximum handelt, das man festgelegt hat, aber ich kenne bisher keine Kantone und keine Gemeinden, die das Maximum nicht ausschöpfen. Natürlich sind sie frei, aber jeder nimmt, was er kriegt - da müssen Sie auch ehrlich sein. Wenn der Gesetzgeber sagt, das Maximum liege bei 110 Franken, dann schöpfen Kantone und Gemeinden es natürlich aus. Niemand verzichtet freiwillig. Man könnte zwar verzichten, doch wie Herr Ständerat Stadler habe auch ich von keinem Urner Werk gehört, es beliefere ein notleidendes Unternehmen, man verzichte deshalb einmal für fünf Jahre auf 20, 30 oder 40 Franken oder auf noch mehr. Das ist verständlich, ich verurteile es nicht, aber diese Dinge muss man auf den Tisch legen.

Insofern hat die Mehrheit Ihrer Kommission eben eine Konstruktion gezimmert, mit der sie sagt: Wenn schon Hilfe geleistet wird, dann wenigstens nicht mit der Giesskanne, sondern nur im Notfall. Das scheint mir schon richtig zu sein. Jedes Werk ist in einer leicht anderen Situation; das Giesskannenprinzip wäre deshalb ein völlig falscher Ansatz.

Die Minderheit I (Imoberdorf) will etwas, mit dem ich überhaupt nicht einverstanden bin. Der Wasserzins kann nicht geschützt sein, nachdem man ihn erhöht hat. Wenn schon müssen alle solidarisch einen Beitrag leisten: selbstverständlich die Wasserzinskantone, aber auch die Eigentümer, die Dividenden beziehen, das wurde zu Recht gesagt. Ich habe auch festgestellt, dass in diesem Jahr alle Unternehmen Dividenden ausbezahlt haben. Gleichzeitig kommen sie zum Staat und zur Politik und sagen: Wir sind in einer Notlage, wir brauchen eine Subvention. Das geht auch nicht ganz auf.

Weiter hiess es, Bund und Kantone sollten auch eine Verantwortung übernehmen. Insofern ist es also ein Solidarwerk, und das ist meines Erachtens der Vorteil gegenüber dem Antrag Engler. Der Antrag Engler ist ein "Giesskannenantrag". Der Antrag Engler sagt aus: Jeder Betreiber einer Wasserkraftanlage erhält, sofern er eben die Elektrizität unter den Gestehungskosten absetzt, eine teilweise Vergütung. Das ist eigentlich schon ein Vorgehen mit der Giesskanne. Das finde ich an diesem Ansatz problematisch. Der Vorteil des Konzepts Engler liegt darin, dass es sicher weniger bürokratisch und einfacher ist. Beim Konzept der Mehrheit muss man nachher natürlich im Einzelfall schauen, ob eine Notlage besteht. Man muss die Buchhaltung eines Werks prüfen. Das ist aufwendig, das hat Pricewaterhouse Coopers aber entsprechend den Vorgaben der Kommission so konzipiert. Vielleicht kann man daran noch arbeiten.

Entweder nimmt man also die Giesskanne bzw. gibt möglichst allen etwas, oder man sagt: Nein, wir geben nur etwas, wenn wirklich nichts anderes da ist. Ich erinnere nochmals an den Strukturartikel der Verfassung. Dieser besagt: Zuerst kommen Selbsthilfemassnahmen, Anstrengungen des Eigentümers selber, und erst am Schluss der Staat. Das Konzept der Mehrheit entspricht dieser Vorgabe der Verfassung und bestimmt: Der Staat ist wirklich nur subsidiär tätig, wenn die Eigentümer und die anderen Involvierten ihre Vorleistung erbracht haben.

Ich möchte noch eines anfügen. Wenn jetzt gesagt wird, es würden dann viele Wasserkraftwerke den Betrieb einstellen, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir schon im letzten Jahr eine schwierige Situation hatten. Die Produktion der Wasserkraft ist aber stabil geblieben - es gab lediglich eine leichte Reduktion von 1,3 Prozent, die sich aber aus der hydrologischen Situation ergeben hat. Wir stellen bei der Produktion von Kilowattstunden nicht fest, dass plötzlich ein Einbruch stattfindet. Das ist aufgrund der genannten Betriebskosten so, die eben gedeckt sind. Solange dies so ist, lässt niemand das Wasser neben der Turbine durch, sondern er erzeugt Energie und verkauft sie. Für die Werke schwierig sind aber die Fixkosten. Das ist effektiv eine grosse Schwierigkeit für die Anlagenbetreiber; schwierig ist aber nicht der eigentliche Betrieb, das spiegelt sich in der Statistik nicht wider.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung - wir haben das auch in der Kommission diskutiert -: Eine Strukturbereinigung täte wahrscheinlich auch im Hinblick auf die Branchenstruktur und die komplexen Verhältnisse mit Partnerwerken und unterschiedlichen Aktionariaten not; es sind ja deswegen auch Fixkosten, die anfallen. Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit für die Branche, ihre Struktur zu prüfen und sie zu vereinfachen. Insofern gibt es Situationen, in denen eine Branche extreme Herausforderungen zu meistern hat. Wir haben im Moment wegen der Euroschwäche diverse solche Branchen. Die Kernkraft produziert auch nicht rentabel. Wenn deren Betreiber nun zu Ihnen kommen und sagen, sie bräuchten jetzt auch eine finanzielle Überbrückung für diese schwierige Zeit: Öffnen Sie dann auch die Schatulle? Man kann nicht sagen, es gebe eine liebe, nette, schöne Energie und eine andere böse. Beide produzieren jetzt Strom, und beide haben aufgrund des Preiszerfalls eine schwierige Situation zu meistern. Man muss doch alle irgendwie gleich behandeln.

Deshalb meine ich, dass das Modell der Mehrheit ein Ansatzpunkt ist, wenn Sie etwas tun wollen. Dies vor allem auch, weil es nicht die KEV erhöht, da es gelungen ist, mit mehr Einmalvergütungen und Investitionsbeiträgen den Deckel der KEV nicht anzuheben. Denn dies wäre für mich auch politisch schwierig zu begründen.

Wenn Sie irgendwann vor das Volk treten müssen und den Netzzuschlag noch mehr belasten, und zwar mit etwas, was nicht mehr Strom gibt, sondern nur der Erhaltung dient, und womit die Wirtschaft nicht einverstanden ist, wird dies schwierig, auch wenn Sie das jetzt zeitlich limitieren. Dann tun wir dem Ganzen nichts Gutes. Deshalb sollten wir die Wasserkraft dort unterstützen, wo wirklich eine schwierige Situation besteht: meinetwegen mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag, aber sicher nicht mit mehr.

Noch zu Herrn Ständerat Engler: Sie haben gesagt, die Berggebiete und die Wasserkraft würden die Zeche bezahlen. Nochmals: Für die Abgeltung auf die Nutzung der Wasserkraft bekommen die Berggebiete nach wie vor 500 Millionen Franken im Jahr. Die Wasserkraft hat auch jetzt, im ersten Quartal 2015, von den 67 Millionen Franken Subventionen des KEV-Systems 22 Millionen Franken erhalten. Sie profitiert also auch heute schon von den Fördergeldern, und für sie sind hier ja auch diese 0,1 Rappen reserviert. Insofern kann man nicht sagen, dass die Wasserkraft nicht profitieren würde. Somit sind auch die Bergkantone nicht dagegen, niemand ist dagegen. Wir wollen die Wasserkraft erhalten. Wir wollen sie weiterhin, auch in diesem schwierigen Umfeld, das ja befristet sein wird, in eine Zukunft führen, in der sie wieder profitabel ist und für unsere Stromversorgung einen sehr wichtigen Beitrag leistet.