Maissen Theo · Ständerat · 2001-12-12
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Ich habe den Ausführungen der Kommissionssprecherin und der Bundesrätin entnommen, dass in der Verordnung vorgesehen ist, die Grenze bei 0,3 Prozent THC festzulegen. Dazu muss ich festhalten, dass man damit die traditionellen Sorten, auch wenn man den Begriff "Bauernhanf" nicht im Gesetz hat, der Betäubungsmitteldefinition unterwirft. Ich finde das problematisch. Ich finde das falsch, weil diese Sorten sehr niedrige THC-Gehalte haben, also als Drogenrohstoff nicht interessant sind, sondern für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für Tee. Dieser Tee hat eine beruhigende Wirkung, genauso wie Baldriantee oder ähnliche Pflanzenprodukte.
Ich möchte daher dem Zweitrat empfehlen, dieser Frage nochmals nachzugehen. Ich habe mir überlegt, ob ich einen Antrag stellen soll, den THC-Gehalt im Gesetz festzulegen. Aber das macht keinen Sinn. Aber ich möchte Ihnen, Frau Bundesrätin, doch beliebt machen, dieser Frage für die Beratung im Nationalrat noch einmal nachzugehen: Wie kann man für die traditionellen, einheimischen Pflanzen im Bereich zwischen 0,3 Prozent und, von mir aus, etwa 2,5 Prozent THC eine Lösung finden? Hier sollte man eine Lösung [PAGE 989] in dem Sinne finden, dass diese Sorten nicht im gleichen Masse unter die Bestimmungen fallen wie die Hanfpflanzen, die als Drogenrohstoff dienen, wie die indischen Sorten, die bis zu 20 Prozent THC enthalten. Wenn ich das hier so deponieren kann, bin ich Ihnen sehr dankbar.