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Imoberdorf René · Ständerat · 2015-09-23

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich begründe die Anträge der Minderheit I zu den Absätzen 1bis und 2bis gleichzeitig.

Die aktuell geltenden CO2-Grenzwerte in der EU betragen für Personenwagen 130 und für leichte Nutzfahrzeuge 175 Gramm pro Kilometer. Bis Ende 2020 sollen diese Werte auf 95 respektive 147 Gramm pro Kilometer gesenkt werden. In der vorliegenden Energiestrategie 2050 der Schweiz werden die Grenzwerte und die Fristen eins zu eins von der EU übernommen. Bei der Einführung des aktuellen CO2-Grenzwertes wurde in der Schweiz ein sogenanntes "phase in" genutzt. Konkret musste das Ziel von durchschnittlich 130 Gramm pro Kilometer im Jahr 2014 nur bei 80 Prozent der Fahrzeugflotte erreicht werden. Das "phase in", das heisst die schrittweise Erreichung des Zielwertes, gibt den Automobilimporteuren mehr Zeit, die für die Erreichung der neuen Grenzwerte nötigen technischen Innovationen im Schweizer Markt zu etablieren. Auf diese Art und Weise konnten 2014 hohe Strafen für die offiziellen Markenimporteure vermieden und deshalb Arbeitsplätze gesichert werden.

Die Minderheit I beantragt Ihnen nun, die CO2-Grenzwerte von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer für Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für leichte Nutzfahrzeuge ab 2020 über ein "phase in", das heisst schrittweise, einzuführen. Beim "phase in" wäre im ersten Geltungsjahr, 2020, idealerweise bei einem Erreichungsgrad von 50 Prozent zu starten und dieser Wert jährlich um 10 Prozentpunkte zu erhöhen. Nur so können hohe finanzielle Belastungen und eine damit einhergehende Gefährdung von Arbeitsplätzen bei den Importeuren vermieden werden. Zudem würde die radikale und sofortige Senkung des CO2-Zielwertes zu drastischen Einschnitten bei der Modellvielfalt sowie zu Preissteigerungen beim Fahrzeugkauf in der Schweiz führen.

Die schrittweise Erreichung der Zielwerte würde auch die Besonderheiten der Schweizer Fahrzeugflotte berücksichtigen. Das Modell basiert auf einem überdurchschnittlich hohen Anteil an 4x4-Fahrzeugen - ein solcher ist zugegebenermassen nicht nur in Gebieten mit topografisch schwierigem Gelände und Wintereinflüssen wie Schnee und Eis gegeben. Im Kanton Graubünden beispielsweise und bei uns im Kanton Wallis verfügten 2014 drei von vier neueingelösten Fahrzeugen über einen 4x4-Antrieb. Weiter haben wir in der Schweiz einen tieferen Anteil an Fahrzeugen mit Dieselantrieb, als es in der EU der Fall ist.

Zudem ist die Lieferwagenflotte in der Schweiz wegen der LSVA, höherer Lohnkosten und des Nachtfahrverbots stärker belastet als diejenige in der EU.

Zuletzt noch dies: In der EU, und das ist ein wichtiger Punkt, beziehen sich die CO2-Grenzwerte auf den gesamteuropäischen Markt. Bezogen auf den Markt in Europa mit rund 12 Millionen verkauften Personenwagen pro Jahr sind diese Ziele per 2020 für die dortigen Fahrzeughersteller zwar sehr anspruchsvoll, aber grundsätzlich erreichbar. In der vorliegenden Energiestrategie 2050 der Schweiz werden die EU-Grenzwerte, wie schon gesagt, eins zu eins übernommen, jedoch ohne den grenzüberschreitenden oder grenzübergreifenden Einbezug der anderen europäischen Länder. Dadurch haben wir in der Schweiz zur Erreichung der Grenzwerte bedeutend weniger Spielraum und Flexibilität, als das in der EU der Fall ist.

Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich Folgendes sagen: Es geht hier nicht darum, dass man die Zielwerte nicht erreichen sollte. Vielmehr wird es einfach um vier Jahre verzögert, bis man das Ganze, also die von der EU vorgegebenen Zielwerte, erreicht.

Ich möchte Sie bitten, meine Minderheit I zu unterstützen.

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