Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-23
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Antrag der Mehrheit, dass wir zuhanden des Nationalrates im Differenzbereinigungsverfahren eine Möglichkeit belassen, dass die Frage der Besteuerung von CO2-belastetem Strom im Detail geprüft werden kann. [PAGE 1000]
Ich unterstreiche, dass im Text steht, dass es nur um diesen CO2-belasteten Strom geht - um gerade auch Kollege Eberle eine Antwort zu geben und zu betonen, dass es eben nicht um eine integrale Stromabgabe geht, welche auch den Atomstrom erfasst. Die Formulierung ist so gewählt, dass gerade der inländische Atomstrom ausgenommen ist.
Aus meiner Sicht sollten wir eine kohärente Klima- und Energiepolitik machen. Ich bin nicht überzeugt, Kollege Bischof, ob wir, nachdem wir vorhin gerade einer Erhöhung der CO2-Abgabe im Inland von 60 auf 84 Franken zugestimmt haben, sagen können: "Weil jetzt unsere Produktion von erneuerbarem Strom im Inland aufgrund von importiertem Strom aus Braunkohle unter Druck kommt und weil die Preise der CO2-Zertifikate im europäischen Umfeld bei nur 8 Euro liegen, nehmen wir das so zur Kenntnis." Wir haben eine Gesamtwirtschaft, die nicht von Abgaben entlastet ist. Die Abgaben bemessen sich einerseits über die CO2-Belastungen, über die Netztarife, Sie haben das zu Recht gesagt, aber auch über die Energietarife.
Und aus meiner Sicht hört die Klimapolitik nicht an der Grenze auf: Die Atmosphäre ist umfassend. Ich verstehe einfach nicht, dass wir so bereit sind, unsere Produktion von erneuerbarem Strom im Inland in eine kritische Situation zu bringen, weil wir eine Importstrategie fahren.
Ich meine auch: Wir haben es gestern abgelehnt, konsequente Massnahmen zum Ausbau der Wasserkraft zu ergreifen. Wir wissen jetzt: Es gibt mit unseren Beschlüssen in den nächsten Jahren keinen Ausbau der Wasserkraft. Wir begeben uns auf den von Kollege Engler angesprochenen Weg der Importstrategie. Das ist die Konsequenz unserer Beschlüsse von gestern. Da reichen auch die Förderabgaben, die erhöht worden sind, nicht aus, um in kurzer Zeit einen Produktionsaufbau im Inland zu erreichen.
Die Fotovoltaik hat nämlich auch jahreszeitliche Beschränkungen, dessen sind wir uns bewusst. Wenn Sie die Produktion im Januar, Februar anschauen oder in den Abend- und Morgenstunden, gehen Sie mit mir relativ schnell einig, dass die Fotovoltaik dann keinen wesentlichen Beitrag an die Versorgung leisten kann, dass das nur über andere Stromproduktionsformen geschehen kann.
Jetzt liegt dieser Einzelantrag vor, der bezweifelt, dass das eine kohärente Politik sei, da man einerseits im Inland zwar die Konsumenten mit Förderabgaben belaste, aber gleichzeitig bei der Energie tiefe Importpreise zulassen wolle. Ich verstehe Sie, Kollege Bischof: Sie kämpfen für Ausnahmen, so, wie wir gestern für die Wasserkraft gekämpft haben. Sie wollen auch gewählt werden, so wie wir, die wir versuchen, in einem Gebirgskanton wieder gewählt zu werden. Sie haben einige Unternehmen aus Ihrem Umfeld aufgeführt. Sie haben aber auch anderen Abgabeerhöhungen zugestimmt - Sie schütteln den Kopf. Auch Sie waren doch für 60 Franken bei der CO2-Abgabe; das ist dann insofern konsequent, da haben Sie Recht. Bei den KEV-Abgaben habe ich nicht so genau hingeschaut, wie Sie gestimmt haben.
Letztlich geht es ja darum, in diesem Umfeld einen Weg zu finden. Wenn wir die rechtlichen Einwände anschauen, so sehen wir, dass wir heute in der Schweiz schon diese CO2-Belastung haben. Wenn ein städtisches Werk heute ein Gaskombikraftwerk in Betrieb hat und dort Gas verbrennt, um Strom zu erzeugen, dann wird das heute in der Schweiz schon mit diesen CO2-Abgaben belastet. Da hätten wir mindestens im Inland eine Gleichbehandlung, und es würden gleich lange Spiesse geschaffen. Betreffend den technischen Herkunftsnachweis, der nicht erbracht werden kann, möchte ich einfach auf unsere Beschlüsse zu Artikel 10 des Energiegesetzes hinweisen. In Zukunft, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss der Elektrizitätsversorger nachweisen können, woher die Produktion stammt. Produktionszeiträume müssen nachgewiesen werden. Das sind die Herkunftsnachweise, die wir hier ins Gesetz geschrieben haben.
Aus meiner Sicht kann man dann nicht kommen und sagen, diese Herkunftsnachweise könnten nicht erbracht werden, denn wir regelten das jetzt neu im Gesetz so. Zumindest steht es im Wortlaut von Artikel 10 Absatz 1, den wir schon beschlossen haben; dort besteht keine Differenz zum Nationalrat mehr. Wenn diese Herkunftsnachweise nicht vorhanden sind, dann können sie halt auch nicht erbracht werden.
Ich gebe Ihnen jedoch Recht, Herr Bischof, wenn Sie sagen, die Auswirkungen seien nicht klar. Die einen sagen, diese Abgabe hätte für die Unternehmen massive Auswirkungen; die anderen sagen, sie hätte gar keine Wirkung. Eine der beiden Positionen kann nicht stimmen. Wenn die Abgabe Auswirkungen hätte, hätte sie auch eine Wirkung und würde zu einer Belastung führen. Der Nationalrat hätte Gelegenheit, dem nochmals nachzugehen.
Ich bin überzeugt, dass eine glaubwürdige Klima- und Energiestrategie in diesem Bereich eben für gleich lange Spiesse im In- und Ausland sorgen sollte und dass wir auch die CO2-Belastung nicht in einer inländischen, sondern in einer länderübergreifenden Optik betrachten müssen. Es hilft unserer Industrie nicht, wenn wir die energieintensiven Güter zwar im Ausland produzieren lassen, sie aber nachher importieren - und dann unsere Bilanz in Ordnung bringen. So weit gebe ich Ihnen Recht. Hier müssen wir Ansätze suchen und dafür sorgen, dass man in diesem Bereich doch eine kohärente Politik verfolgt. Ich bin überzeugt, dass die Diskussion in der nationalrätlichen Kommission zumindest nochmals Gelegenheit gibt, hier auch die Probleme der erneuerbaren Energieträger aufzunehmen, zu denen ich explizit auch das Wasser zähle, und abzuklären, ob man in einem abgeänderten Modus nochmals auf die von mir geäusserten Bedenken eingehen möchte.
Ich will am Schluss keine reine Importstrategie. Wenn wir hier eine solche Lenkungsabgabe beschliessen, leisten wir einem solchen Ansinnen natürlich Vorschub. Ich möchte nicht weiter darauf hinweisen, dass bei einem höheren Strompreis auch die KEV-Beiträge, die durch den Fonds zu leisten sind, tiefer wären; ich möchte auch nicht darauf hinweisen, dass mehr Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz erbracht würden, wenn eine solche Abgabe eingeführt würde. All das sind Randprodukte.
Ich bitte Sie, hier mit der Kommission zu stimmen.