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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich freue mich auf die Diskussion, weil sie die Schwierigkeit aufzeigt. Herr Zanetti hat es nicht schlecht auf den Punkt gebracht: Wenn Sie tatsächlich klimapolitisch agieren wollen, müssen Sie alle fossilen Energien unter eine Abgabe stellen. Zu den fossilen Energien gehören Heizöl, Treibstoff und auch fossiler Strom. Beim Treibstoff wehrten Sie sich immer vehement; das gehe nicht, hiess es, das belaste Bevölkerung, Haushalte und Wirtschaft zu sehr - also gab es keine Abgabe. Rein von der klimapolitischen Wirkung her müsste man aber eine Abgabe erheben. Wir tun es nicht. Beim fossilen Strom tun wir es nicht, weil wir, und da hat Herr Ständerat Eberle Recht, im Moment eine weitgehend CO2-freie Stromproduktion haben. Insofern entfällt auch dieser Teil. Man muss also entweder konsequent sein und alle fossile Energie irgendwo besteuern oder belasten, oder man tut es gar nicht.

Ich habe in der Kommission gespürt: Das Motiv war nicht Klimapolitik, sondern Wasserkraftstützung. Die Kommission und Sie selber haben das mit 0,2 Rappen für die bestehende Wasserkraft ausgedrückt - 0,1 Rappen für eine Förderung plus nochmals 0,1 Rappen für die Sanierung der Gewässer, für Massnahmen im Bereich Schwall und Sunk. Hier haben Sie einen Weg vorgeschlagen und beschlossen, was man im Bereich der einheimischen Wasserkraft gehen kann. Insofern steht der Antrag der Kommission im Widerspruch dazu. Das ergäbe dann quasi eine Doppelförderung.

Wir haben es in der Kommission deutlich gesagt: Man diskutiert die Dreckstromabgabe ja nicht erst seit gestern, sondern das ist etwas, worüber wir seit drei Jahren berichten. Das Seco, die Eidgenössische Finanzverwaltung und das BFE haben Studien dazu gemacht. Es liegt eigentlich alles auf dem Tisch. Diese Studien kommen zum Schluss, dass eine CO2-Abgabe auf Strom erstens wirkungslos wäre, zweitens rechtlich problematisch und drittens ein Bürokratiemonster. Wenn Sie also etwas für die Wirtschaft tun wollen, dann beschliessen Sie das hier nicht, denn es bedeutet Geld und Kosten, wenn Sie dem Antrag der Kommission zustimmen.

Ich spreche kurz zu allen drei Argumenten. Als Erstes zum Argument, das sei wirkungslos: Sie müssen sich vorstellen, dass eine solche Abgabe nicht erfolgt, wenn man beweisen kann, dass der Strom eben aus CO2-freier Produktion stammt. Das heisst also, dass jedes der Elektrizitätsversorgungsunternehmen uns dies beweisen müsste; sie könnten sich nämlich nur von der Abgabe entlasten, wenn sie nachweisen würden, woher ihr Strom käme. Wie macht man das? Physikalisch fliesst der Strom ja einfach. So könnten sich diese Unternehmen eben nur über diese Herkunftsnachweise von der Abgabe entlasten. Jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist Subjekt der Abgabepflicht. Wir [PAGE 1002] würden ja nicht das Unternehmen direkt belasten. Vielmehr würde die Abgabepflicht das Elektrizitätsversorgungsunternehmen betreffen, da dieses schlussendlich den Strom nach Hause liefert; dort haben wir auch die Daten, um das zu messen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssten also mit Herkunftsnachweisen die genauen Mixe - und dann nicht nur für das gesamte Elektrizitätsversorgungsunternehmen, sondern für ihre Kundinnen und Kunden - darlegen, damit man das dann mit Herkunftsnachweisen distribuieren könnte.

Das wäre ein absolutes Bürokratiemonster, das müssen Sie sich vor Augen halten. Das ist zwar gut gemeint, wäre aber vollends ein Schuss in den Ofen. Das wäre zudem auch wirkungslos. Wie nämlich richtigerweise gesagt worden ist, kann man sich problemlos im europäischen Bereich mit Herkunftsnachweisen abdecken - sogar Frau Bruderer Wyss hat es erwähnt. Beispielsweise norwegische oder schwedische Herkunftsnachweise kosten im Moment rund 0,01 Rappen pro Kilowattstunde oder noch weniger, während der Preis bei uns in der Schweiz sieben- bis achtmal höher ist. Was passiert also? Man kann die Regelung problemlos mit diesen schwedischen oder norwegischen Herkunftsnachweisen umgehen und sich so von der Abgabe befreien. So wird eine super Wirkung erzielt, oder? Die verpufft eben leider.

Dann möchte ich auch noch auf die rechtliche Situation eingehen. Wir sehen Artikel 3 wirklich als verfassungswidrig an. In der Bundesverfassung steht in Artikel 127, dass, wenn man eine Steuer einführt, in der Ausgestaltung im Gesetz der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung genannt sein müssen. Das ist hier nicht erfüllt.

Wir wissen auch, dass die heutige CO2-Abgabe eine Lenkungsabgabe ist. Sie ist im Gesetz mit verfassungsrechtlich engem Horizont gezimmert worden. Deshalb will Ihnen ja der Bundesrat für ein neues Lenkungssystem, bei dem dann allenfalls eine Stromabgabe oder eine differenzierte Stromabgabe Bestandteil wäre, eine Verfassungsgrundlage vorlegen. Wenn Sie in diese Richtung wollen, dann müssen Sie, demokratisch legitimiert, eine saubere Verfassungsgrundlage haben; dann kann man das machen.

Das WTO-Recht wurde angesprochen: Auch in dieser Hinsicht haben wir in der Kommission gesagt, dass die Abgabe aus unserer Sicht schwierig ist. Die Seco-Studien haben ergeben, dass eine Differenzierung zwischen grünem und grauem Strom dann möglich ist, wenn es gleiche Regeln für die einheimische Stromproduktion und für den importierten Strom gibt. Das kann man auch wieder nur schwerlich hinkriegen. Aus Sicht des Auslandes ist das natürlich eine materielle Diskriminierung, weil wir ja nur importierten Strom im Auge haben. Das wäre mit dem Gatt-Abkommen schwer zu vereinbaren, mit einem EU-Stromabkommen schon gar nicht.

Also, auch in rechtlicher Hinsicht haben wir hier grosse Bedenken. Man könnte es vielleicht für zwei, drei Jahre einführen, bis eine Klage vor einem Schiedsgericht die Schweiz treffen würde. Es ist aber eigentlich nicht unser Schweizer Weg als Rechtsstaat, dass wir solche Risiken eingehen. Ich glaube deshalb - was die Wasserkraft betrifft, haben Sie ja gestern gute Lösungen aufgegleist, dieser Schutz ist meines Erachtens jetzt gewährleistet -, dass man nicht noch hier eine zusätzliche Förderung beschliessen muss. Ich habe Verständnis, dass aus Schweizer Sicht die intensive Verwendung der Kohle in Europa unverständlich ist. Da sind wir uns alle einig. Es ist aber nicht unsere Sache, die Europäer hier mit irgendwelchen Vorschriften zu belegen. Wir können vielmehr unsere Stromproduktion, unsere Energieversorgung so austarieren, dass sie weniger fossil wird, und dazu haben Sie auch ein paar Beschlüsse gefällt. Für alles, was wieder nach 2020 ist oder mit einer neuen Lenkungsabgabe verbunden ist, allenfalls dann auch auf Strom, brauchen Sie eine saubere Verfassungsgrundlage. Dann können Sie auch in der Ausgestaltung diese Schlüsse ziehen, wenn Sie das wollen.

Ich bitte Sie deshalb hier, dem Einzelantrag Bischof zuzustimmen.