AB 188062
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich spreche zum Einzelantrag Germann. Der Antrag lag in dieser Form der Kommission nicht vor. Aber Frau Bruderer Wyss hat bereits darauf hingewiesen: Das Thema haben wir in der Kommission genau analysiert. Wenn ich zusammenfassend auch anhand der Protokolle die Positionen betrachte, so ist klar festzuhalten: Wenn wir dem Antrag Germann zustimmen würden, würde mit der beantragten Fassung der Artikel 40 und 41 der Kreis der rückerstattungsberechtigten Unternehmen massiv ausgeweitet. In der Konsequenz hiesse das Folgendes: Rund 9500 bis 11 500 Unternehmen mit einem Elektrizitätsverbrauch von über 500 Megawattstunden könnten die Netzabgabe dann zurückfordern. Diese Unternehmen repräsentieren rund 60 Prozent des gesamten Energieverbrauchs von den 33,5 Terawattstunden in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen. Das heisst konkret: Diese Unternehmen würden bei 20,1 Terawattstunden bzw. 35 Prozent des gesamten Elektrizitätsverbrauchs von der Netzabgabe befreit. Das hätte natürlich Konsequenzen für den KEV-Fonds. Im Vergleich zur heutigen Situation hätte nachher die Möglichkeit der Rückerstattung gemäss Antrag Germann zur Folge, dass bei einer Netzabgabe von 1,1 Rappen neu 221 Millionen anstelle von 40,3 Millionen, bei einer Netzabgabe von 1,5 Rappen neu 301,5 Millionen [PAGE 979] anstelle von 55 Millionen und bei einer Netzabgabe von 2,3 Rappen neu 462,3 Millionen anstelle von 84,3 Millionen Franken schlussendlich zurückerstattet würden.
Damit für die Förderung der erneuerbaren Energien gleich viele Mittel zur Verfügung stünden, müsste die Netzabgabe für die übrigen Endverbraucher auf 3,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Das hiesse dann in der Konsequenz also, dass die kleinen KMU und die Privathaushalte entsprechend höhere Beiträge leisten müssten.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit darum, diesen Antrag abzulehnen. Zusammenfassend wäre nämlich die vorgeschlagene Rückerstattung mehr oder weniger eine Gefährdung - wenn nicht sogar eine Aushöhlung - des KEV-Fonds, wobei die Erreichung der angestrebten Ziele bezüglich erneuerbarer Energien nicht mehr gewährleistet wäre.