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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-09-07

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07

Wortprotokoll

Die Kommission beantragte Ihnen im ersten Durchgang, eine Differenzierung in Bezug auf die Art der Güter vorzunehmen: zwischen der Genehmigungspflicht für Kampfflugzeuge durch Unterbreitung einer Botschaft an die Bundesversammlung einerseits und der Pflicht zur Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen durch den Bundesrat bei Ausserdienststellung oder Liquidation von anderen Rüstungsgütern, deren Beschaffung einmal durch die Bundesversammlung beschlossen wurde, andererseits.

Diese Unterscheidung war schon damals in der Kommission nicht unumstritten. Der Nationalrat hat in seiner Beratung dann eine andere Formulierung gewählt. Er ist in Absatz 4 im Grundsatz dem Wortlaut unseres Rates gefolgt, hat jedoch das Rüstungsgut Kampfflugzeuge durch "grosse Waffensysteme" ersetzt. Die Kommission hat sich nun diesem neuen, umfassenden Begriff angeschlossen. Ich ersuche jedoch den Departementsvorsteher, zuhanden des Amtlichen Bulletins und der Materialien diesen Begriff "grosse Waffensysteme" heute noch kurz zu definieren und zu umschreiben.

Zu Absatz 5: Die Kommission war sich jedoch einig, dass dieser Absatz eigentlich nicht mehr notwendig ist, wenn wir uns hier dem Nationalrat anschliessen. Er kann demzufolge gestrichen werden. Praktisch alle Rüstungsgüter, die wir beschaffen, gehören ja direkt oder indirekt zu grossen Waffensystemen. Eine Konsultationspflicht des Bundesrates macht somit keinen Sinn mehr und kann deshalb gestrichen werden. Stellen Sie sich vor, wir müssten 200 alte Fahrräder oder eine mobile Küche aus dem Jahre 1960 ausser Dienst nehmen, dann wäre eine Konsultation notwendig. Ich glaube, das ist nicht mehr stufengerecht; das kann der Bundesrat oder das Departement selber entscheiden, und dazu braucht es nicht mehr unbedingt die Konsultation, die Zustimmung unserer Kommission. Mit diesem Vorgehen würde, wenn der Nationalrat in seiner zweiten Beratungsrunde wieder auf die Vorlage eintreten und an seinem bisherigen Beschluss festhalten würde, ebenfalls keine Differenz mehr bestehen.