Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-12
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Ich begrüsse die vorgelegte Revision des Betäubungsmittelgesetzes und unterstütze sie in der Fassung der Kommissionsmehrheit.
Nachdem zwei Volksinitiativen, basierend auf gegensätzlichen Extrempositionen, von Volk und Ständen abgelehnt worden sind, stellt die vorgelegte Revision einen gangbaren Mittelweg dar. Mit der präsentierten Fassung wird das mit Erfolg praktizierte Viersäulenprinzip - Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadenverminderung und Überlebenshilfe sowie Kontrolle und Repression - gesetzlich verankert, und festgestellte Schwachstellen des geltenden Rechtes werden korrigiert.
Das revidierte Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine zeitgemässe Prävention, welche die Früherkennung einer allfälligen individuellen Gefährdung bei Jugendlichen mit einschliesst. Es ermöglicht die sachgemässe Betreuung von Abhängigen. Es stellt die wichtige Trennung der Märkte mit Bezug auf Cannabis einerseits und harten Drogen andererseits sicher. Es verstärkt die zielgerichtete Kontrolle beim Anbau von und beim Handel mit Cannabis und schafft vermehrt Kapazitäten zur Ahndung von Gesetzesverstössen, insbesondere bei der organisierten, grenzüberschreitenden Kriminalität. Damit wird diese Revision den Anliegen der Standesinitiative Zürich gerecht, welche den eidgenössischen Räten 1997 zugeleitet worden ist und mit jener des Standes Baselland übereinstimmt.
Ich weiss nicht, ob Sie alle betroffen waren, aber die Mitglieder der Kommission haben in den letzten Wochen eine sehr grosse Zahl von Zuschriften erhalten, die sich vehement gegen die Straffreiheit des Cannabiskonsums wenden. Wenn allerdings dem neuen Gesetz vorgeworfen wird, es kapituliere aus Laschheit vor der Tatsache eines verbreiteten Cannabiskonsums, so muss die Frage gestellt werden, welche Alternativen denn zur unterbreiteten Revision bestehen könnten.
Eine Möglichkeit wäre eine rein repressive Drogenpolitik. Abgesehen davon, dass diese vor dem Volk keine Gnade gefunden hat, ist bei einer Drogengesetzgebung ohne Toleranz anzunehmen, dass diese mangels genügender Polizeikräfte nicht durchgesetzt werden könnte oder dass ein im Vergleich zu heute repressiveres Vorgehen den Drogenhandel und den Konsum im Bereich des Cannabis wieder vermehrt in den Untergrund verdrängen würde. Das ist unbedingt zu vermeiden, denn dies würde die Jugendlichen mehr gefährden als ein offenes Diskutieren und Angehen der Probleme.
Die zweite Möglichkeit wäre die Fortführung des Status quo mit den inzwischen bekannten Schlupflöchern. Obwohl Anbau und Handel von Cannabis heute verboten sind, florieren die Hanfläden. Dies ist möglich, weil das geltende Gesetz den Verkauf dann verbietet, wenn der Stoff als Betäubungsmittel gebraucht wird. Die Polizei muss demnach untersuchen, wozu der verkaufte Stoff verwendet worden ist, und muss dies auch beweisen. Das ist ein schwieriges Unterfangen, und diese Gesetzeslücke wird denn auch, offensichtlich mit Erfolg, ausgenützt.
Das Belassen beim Status quo kann deshalb aus meiner Sicht keine Option für die Zukunft sein. Im revidierten Gesetz bleiben, wie bisher auch, Anbau und Verkauf von Cannabis im Grundsatz verboten. Weil aber die Märkte nur getrennt werden können, wenn Cannabis auch auf einem vom Gesetzgeber tolerierten und überschaubaren Markt beschafft werden kann, wird der Bundesrat klare Vorschriften erlassen, unter welchen Bedingungen Hanf angebaut und Cannabis verkauft werden darf. Diese Vorschriften werden sich nicht mehr nach dem Verwendungszweck richten, sondern nach dem THC-Gehalt des Produktes. Dies ist eine messbare Grösse, welche ein verlässliches Indiz über die Verwendung des Produktes ist und damit ein objektives Kriterium darstellt. Dadurch wird eine effiziente Kontrolle möglich. Die Beweislast liegt neu beim Hanfbauern und beim Händler. Für Polizei und Richter erlaubt dies eine einheitliche Beurteilung der Tatbestände.
Als Fazit möchte ich feststellen, dass die Tatsache, dass Drogen konsumiert werden und dabei nicht selten das zuträgliche Mass überschritten wird, absolut bedauerlich ist. Das kann, wie ja auch beim Alkohol, viel Leid verursachen und darf deshalb keinesfalls verharmlost werden. Die richtige Strategie dagegen zu entwickeln ist allerdings nicht ganz einfach. Das neue Betäubungsmittelgesetz schlägt einen von vielen Fachleuten und von einer grossen Zahl der Kantone unterstützten und in der Praxis erprobten Mittelweg ein. Auch dieser wird wohl nicht alle Probleme beheben, wie das wohl mit keiner Lösung geschehen kann. Aber er wird mithelfen, Prävention und Überlebenshilfe zu stützen und die Bekämpfung der Drogenszene auf jene Tatbestände zu konzentrieren, die nachweisbar gefährlich und beim Handel auch verwerflich sind.
Ich beantrage Ihnen deshalb Eintreten auf die Vorlage und Unterstützung der Fassung der Kommissionsmehrheit.