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preparatory:AB 188130

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-07

Wortprotokoll

Vorab sind wir mit der Ergänzung, die Sie vorgenommen haben, einverstanden. Ich denke, das gibt eine vernünftige Grössenordnung. Es stellt sich dann die Frage, was grosse Waffensysteme sind. Wir gehen davon aus, dass die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen voraussetzt, dass Sie sie in einem Rüstungsprogramm beschlossen haben. Die erste Voraussetzung ist also, dass das Parlament das beschlossen hat. Wir gehen auch davon aus, dass ein einzelnes System frankenmässig in einer gewissen Grössenordnung liegen soll. Wir sehen hier etwa eine Grössenordnung von 10 Millionen Franken pro einzelnes Gerät, das ausser Dienst gestellt wird. Wenn wir das von ganzen Waffensystemen oder Waffengattungen herunterbrechen, so betrifft es im Wesentlichen Flugzeuge - die werden ja auch erwähnt -, Panzer, Artilleriegeschütze und grössere Fliegerabwehrgeschütze. Es sind also Systeme, die von Ihnen bewilligt sind; die Grössenordnung pro Gerät liegt etwa bei 10 Millionen Franken. Damit meinen wir wie gesagt Flugzeuge, Panzer, Artilleriegeschütze und Fliegerabwehrgeschütze. [PAGE 709]

Was aus unserer Sicht nicht darunterfallen würde, sind Fahrzeuge. Es mag zwar einen grossen Betrag geben, aber wenn sie das Lebensende erreicht haben, macht es wohl keinen Sinn, Ihnen die Liquidation von Fahrzeugen zu unterbreiten. Unter grossen Waffensystemen verstehen wir Systeme, die im Einsatz sind und eine gewisse Kampfkraft haben. In solchen Fällen würden wir Ihnen mit einer Botschaft die Ausserbetriebstellung unterbreiten.