Frick Bruno · Ständerat · 2001-12-12
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Die Vorlage, wie sie Ihnen der Bundesrat und die Kommission unterbreiten, verdient unser Eintreten und unsere Zustimmung.
Wir normieren drei Kernpunkte neu:
1. Wir verankern das Viersäulenprinzip, das bereits bis jetzt Erfolg gezeitigt hat, gesetzlich.
2. Wir sprechen uns für die Straffreiheit des Cannabiskonsums und für eine kontrollierte Freigabe des Cannabishandels aus.
3. Das Gesetz vertritt - in der Fassung der Kommission noch stärker als im Entwurf des Bundesrates - eine konsequente und harte Haltung gegenüber den harten Drogen.
Das heisst im Ergebnis, dass der Bereich Cannabis legalisiert werden soll, dass der Bereich harte Drogen aber dafür konsequent und hart bestraft werden sollen. Die neue Regelung ist kein Loblied auf den Cannabiskonsum, absolut nicht. Cannabis bleibt eine Droge. Die schädigenden Beispiele, die Ihnen Frau Saudan dargelegt hat - Unfähigkeit am Arbeitsplatz, Gefahren für den Strassenverkehr -, bleiben bestehen. Cannabis ist und bleibt eine Droge, und es muss unser Ziel bleiben, in der Schweiz auf eine drogenfreie Gesellschaft hinzuarbeiten. Die vier Säulen, die wir verankern - Prävention, Therapie, Schadenverminderung, aber auch Repression -, haben sich in der Einführungsphase bewährt. Wir wollen sie nun im Gesetz festschreiben, und wir erwarten vom Bundesrat und von den Kantonen, dass sie dieses Viersäulenprinzip konsequent umsetzen, dass diese vier Säulen keine Aufweichung der harten Politik gegenüber harten Drogen bringen.
Die Gründe, welche uns bereits vor eineinhalb Jahren dazu geführt haben, den Standesinitiativen Basel-Landschaft und Zürich Folge zu geben, die Gründe für die Straffreiheit des Cannabiskonsums und für einen kontrollierten Handel bleiben die gleichen, und wir können auf die Argumente zurückgreifen, die wir in unserem Saal vor eineinhalb Jahren dargelegt haben.
Es sind vier wesentliche Gründe:
1. Es ist erwiesen, dass in vielen Tausend Fällen die Mittel der Polizei und der Gerichte in völlig unnötiger Weise gebunden werden. Die Gerichte und die Polizei leisten ohne jede gesellschaftliche Effizienz eine Sisyphusarbeit, indem sie gezwungen sind, gegen Cannabiskonsum anzutreten.
2. Es ist heute von Ärzten belegt - und ich habe auch im Rahmen unserer Kommissionsarbeit in den Veröffentlichungen der Mediziner nichts anderes lesen können -, dass Cannabis wohl eine Droge und der Konsum nicht zu unterstützen ist, dieser Konsum im Ergebnis aber nicht bedenklicher und gefährlicher ist als der Konsum von Schweizer Rot- und Weisswein oder von Tabak. Darum müssen wir uns von unseren Ängsten lösen und aufhören, Cannabis emotional zu kriminalisieren, der nicht gesundheitsschädigender ist als das, was wir - gesellschaftlich anerkannt - gestern zu uns genommen haben und auch heute wieder zu uns nehmen. Der Alkohol- und der Nikotinkonsum sollen nicht anders behandelt werden als der Cannabiskonsum.
3. Cannabis ist nach aller Erfahrung keine Einstiegsdroge für harte Sachen. Wohl trifft es zu, dass all jene, die harte Drogen nehmen, auch einmal Cannabis geraucht haben. Aber es existiert keine Zwangsläufigkeit. Rund 98 Prozent jener Personen, die Cannabis geraucht haben, sind nie auf harte Drogen umgestiegen. Die Ärzte sagen - und sie belegen es verlässlich -, dass die Gefahr eines Umstieges von Cannabis auf harte Drogen nicht grösser, sondern eher kleiner ist als das Risiko, vom Gesellschafts- und Gelegenheitstrinker zum chronischen Alkoholiker zu werden.
4. Dieser letzte Grund bestärkt mich noch in meiner Haltung: Heute werden harte Drogen und weiche Drogen wie Cannabis zu einem grossen Teil noch immer auf dem gleichen Markt gehandelt. Die Märkte sind noch nicht getrennt. Wenn sich Jugendliche Cannabis beschaffen, gehen sie noch sehr häufig zu einem Händler, der in der einen Hosentasche Cannabis und in der anderen harte Drogen hat. Es ist falsch, wenn wir jene Jugendliche, die ein ungefährliches Mittel konsumieren, das in den meisten Fällen Genuss, aber keine Sucht verspricht, auf einen Markt drängen, wo harte Drogen verkauft werden.
Darum ist es richtig, wenn wir die Augen vor der Realität nicht mehr verschliessen und das Verbot streichen, das mehr Schäden produziert, als es nützt, und das die Konsumenten in die Nähe der harten Drogen abdrängt. Wenn wir den Cannabiskonsum und den kontrollierten Handel in kleinen Mengen freigeben, dann verlangen wir aber ganz konsequent auch die Durchführung der flankierenden Massnahmen: Eine Freigabe des Cannabiskonsums ohne Jugendschutz und ohne Erziehungsarbeit gibt es nicht! Diese Erziehungsarbeit, die flankierenden Massnahmen ermöglichen uns den Dialog mit den Jugendlichen, und das ist weit wertvoller als ein nicht durchsetzbares Verbot.
Lassen Sie mich zum Dilemma, in dem wir uns - und ich meine alle Parteien - in dieser Frage befinden, ein letztes Wort sagen: Wir stellen fest, dass die deutschsprachige Schweiz viel mehr für eine Freigabe des Cannabiskonsums eintritt, als es die lateinische Schweiz - die Westschweiz und unsere Tessiner Landsleute - tun will. Ich anerkenne, dass die Minderheit, die lateinische Schweiz, ebenfalls einen grossen Schritt macht. Sie ist nicht mehr für das rigide Verbot. Auch die Kommissionsminderheit spricht sich für das Opportunitätsprinzip aus, also für die Möglichkeit, auf die Strafverfolgung und die gerichtliche Beurteilung von Cannabiskonsum zu verzichten. Wir meinen aber, dass auch der gesetzgeberische Schritt klar sein soll, wenn die Erkenntnisse heute so klar sind. Darum ziehen wir die Freigabe einer blossen Lockerung der Strafverfolgung vor. Die Erkenntnisse reichen heute aus, um diesen Schritt konsequent zu tun. Darum, glaube ich, ist in der entscheidenden Frage des Cannabiskonsums die Haltung der Kommissionsmehrheit adäquat und auch gesellschaftlich richtig.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.