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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-23

Wortprotokoll

Vielleicht vorweg: Wir sind ein guter Arbeitgeber. Die Bundesverwaltung ist ein guter Arbeitgeber; ich denke, über alle Bereiche hinweg. Es ist so, doch wenn man die Bundesverwaltung mit der Swisscom oder anderen vergleicht, können wir beim Kader nicht ganz mithalten. Aber ich meine, wir haben ein gutes System, gute Entschädigungen, gute Bedingungen für die Mitarbeiter. Allerdings haben wir auch gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist auch wichtig. Eine Verwaltung, die mit so vielen neuen Funktionen und Aufgaben konfrontiert wird, die zusätzliche Aufgaben hat, ist darauf angewiesen, dass sie gute Mitarbeiter hat. Das Parlament - wir alle - kann auch davon profitieren, da sind wir uns einig.

Zu Herrn Ständerat Eberle: Es ist richtig, diese Zahl, dieser Durchschnitt von 120 000 Franken, trifft zu. Sie rührt vor allem daher, dass wir seit den letzten Jahren viel mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen, im Steuerbereich und in verschiedensten anderen Bereichen. Die Löhne der Qualifizierten liegen in dieser Höhe oder eben darüber - darum auch dieser Schnitt - das ist so. Man kann auch nachweisen, dass es in den letzten Jahren eine Entwicklung gab, die dazu geführt hat, dass wir in den verschiedensten Bereichen eben viel mehr qualifizierte Leute brauchen, weil die Aufgaben auch schwieriger geworden sind - sonst müssten wir noch mehr mit zusätzlichen Externen arbeiten. Ich denke, das ist eine Entwicklung, die man nicht aufhalten kann.

Zum Bundespersonalgesetz: Herr Ständerat Föhn, Sie haben gesagt, seit 2004 - und dann haben Sie gesagt, was alles nicht geschehen ist. Ich glaube mich zu erinnern, dass Sie in der Kommission auch dabei waren, als wir über das Bundespersonalgesetz diskutiert haben. Das war im Jahr 2012. Es wurde dann Mitte 2013 in Kraft gesetzt. Wir haben über verschiedene Punkte, die absolut berechtigt waren, diskutiert. Wir haben das Bundespersonalrecht näher ans Obligationenrecht gebracht - so weit, wie das eben vertretbar ist. Es sind nach wie vor Bundesangestellte.

Zum Beispiel gab es die Diskussion der möglichen Kündigung, die Sie auch mitgeprägt haben. Bis zum neuen Bundespersonalgesetz hatten wir grosse Hürden bei der Kündigung. Jetzt ist es so, dass ungenügende Leistung ein Grund für eine Kündigung ist. Es hat sich schon etwas geändert. Wir haben auch gesagt, wie man in Folge einer Reorganisation Stellen abbauen muss; dann ist das auch ein Kündigungsgrund, der akzeptiert werden muss.

Mit Bezug auf die Sabbaticals haben wir ja auch darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu gewissen Fällen in der Privatwirtschaft beim Bund das Sabbatical zuerst "verdient" werden muss. Das heisst, die Jahre müssen abgearbeitet sein, bevor man es beziehen kann. Es gibt in der Privatwirtschaft auch andere Modelle.

Was ich damit sagen möchte: Wir haben uns intensiv über das Personalrecht unterhalten, bevor wir das Bundespersonalgesetz in Kraft gesetzt haben. Es war nicht der Bundesrat, der das in Kraft gesetzt hat. Es ist ein Gesetz. Wir haben uns intensiv darüber unterhalten und nicht zuletzt auch gesagt, dass wir uns, wenn wir zu einem gemäss OR geregelten Zustand übergehen würden, auch mit Gesamtarbeitsverträgen auseinandersetzen müssten. Und in einem Bundesbetrieb mit so unterschiedlichen Berufsgattungen, sage ich jetzt einmal, könnte das dann noch eine anspruchsvolle Aufgabe für die öffentliche Hand sein.

Wir haben also verschiedene Punkte auseinandergenommen und sind am Schluss, auch mit einer grossen Mehrheit im Parlament, zur Überzeugung gekommen, dass es richtig ist, zwar nahe an das Obligationenrecht zu gehen, aber nicht das OR einfach eins zu eins zu übernehmen, weil eben Bundesangestellte tatsächlich noch einen anderen Auftrag haben als Angestellte in vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft. Aber wir sind 2013 sehr weit ans OR herangegangen.

Man kann immer wieder über diese Fragen diskutieren, aber ich denke nicht, dass das Geforderte in diesem Zusammenhang richtig ist. Ich kann Ihnen aber sagen, dass man in den nächsten Jahren ein neues Lohnsystem für die Bundesangestellten diskutieren wird. In diesem Zusammenhang stellen sich dann solche Fragen auch wieder.

Aber ich möchte Sie hier jetzt bitten, diese Motion abzulehnen.