Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-23
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Auch hier eine Bemerkung zuhanden der Materialien: Die von unserer Kommission eingefügte neue Bestimmung nimmt ein Anliegen aus der Praxis auf, indem sie die Unklarheit über die Frage des anwendbaren Rechts regelt. Damit soll klargestellt werden, dass Bundesrecht zur Anwendung kommt und nicht kantonales Recht. Auch kantonale Betriebe, namentlich eben die Anstalten, sind damit datenschutzrechtlich dem Bundesrecht unterstellt. Weiter soll die Bestimmung die Grundlage für die mit der Einführung von Smart Metering zusammenhängende Datenbearbeitung und Datenerhebung schaffen.