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Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-23

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich gehe nochmals kurz auf das ein, was die Frau Bundesrätin zu der Übergangsbestimmung gesagt hat. Die Kommissionsmehrheit beurteilt das zwar im Sinne einer echten Rückwirkung zugunsten der Steuerpflichtigen, das ist richtig, und das ist eine andere Bestimmung. Die Kommissionsmehrheit hat das aber eben auch im Lichte dieser gesetzlichen Diskussion in Bezug auf Verwirkungs- und Ordnungsfristen gesehen und auch der laufenden Verfahren, dieser Unklarheiten in Bezug auf die Praxis. Die Frau Bundesrätin hat zumindest darauf hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass in Einzelfällen auch schon früher bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine andere Praxis gehandhabt wurde. Das habe ich auch explizit so vernommen. Aus der Praxis hat man eben diesbezüglich die verschiedensten Signale gehört. Sie haben darauf hingewiesen, dass der Beweis nicht erbracht wurde.

Ich möchte hier einfach nochmals das Problem aufzeigen. Ich meine, es handelt sich um eine Unsicherheit, welche auch aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils entstanden ist. Wir haben jetzt die Klärung vorzunehmen, und die Mehrheit ist der Auffassung, dass es, weil in diesen Fällen eben keine Steuer geschuldet ist, nicht gerechtfertigt ist, diese Verzugszinsen zu erheben. Um eine rechtsgleiche Behandlung all dieser Steuerpflichtigen in der gleichen Situation zu erreichen, hat dann die nationalrätliche Kommission diesen Sachverhalt so formuliert. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es richtig ist, wenn man dieser Formulierung in Artikel 70c zustimmt.