Gutzwiller Felix · Ständerat · 2015-09-23
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich bin natürlich auch kein Mitglied dieser Kommission. Ich bin auch kein Energiespezialist. Ich war im Sommer vor einem Jahr in Fukushima. Ich habe hier sehr genau zugehört und würde eigentlich gerne relativ unemotional, hoffe ich, meine persönliche Bilanz aus dieser Debatte ziehen.
Erstens: Zumindest nach meiner Auffassung sagt die Energiestrategie 2050, auf der unsere Debatte basiert, aus, dass die Anlagen nach dem Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauern stillgelegt werden. Wir sprechen also nicht von einem definitiven Datum. Das heisst auch, dass sie länger betrieben werden können, falls sie eben strenge Sicherheitsauflagen erfüllen. Ich glaube, das ist der Ausgangspunkt unseres Verständnisses.
Der zweite Punkt ist, dass daraus, dass wir kein Datum festlegen, für mich klar hervorgeht, dass alles getan werden muss, damit sichergestellt ist, dass bis zum letzten Betriebstag die Sicherheitsanforderungen optimal umgesetzt sind - nicht minimal, sondern optimal, mit einer gewissen Marge bis zum letzten Betriebstag.
Drittens stelle ich fest, dass auch die Weltgemeinschaft, zum Beispiel im World Nuclear Industry Status Report, klar festhält, dass wir den ältesten Kernkraftwerkspark der Welt haben. Das heisst auch, wir haben relativ wenig Erfahrung im Umgang mit sehr alten Anlagen. Das heisst für mich selbstverständlich auch, dass es aus dieser Optik nicht einfach nur eine technische Frage ist, wie das in der Debatte verschiedentlich gesagt worden ist. Vielmehr ist es, Kollege Eberle, auch eine politische Frage, weil selbstverständlich die Kosten eines allfälligen Unfalles vom Staat, von uns allen getragen werden. Die Versicherungssummen sind ja so gering, dass selbstverständlich die Kosten - und ich spreche jetzt nur von den ökonomischen Kosten - der Gemeinschaft anheimgestellt werden. Damit ist es auch eine eminent politische Frage, wie wir mit diesem Thema umgehen.
Ich zitiere aus dem schon erwähnten Brief des Regulators, des Nuklearsicherheitsinspektorates: "Artikel 25a beinhaltet insoweit kein neues, dem Kernenergiegesetz wesensfremdes Element, sondern weitet lediglich die bestehende Kompetenz des Ensi zur vorläufigen Ausserbetriebnahme auf Fälle der unzureichenden Umsetzung des Langzeitbetriebskonzeptes aus." Das heisst für mich, im Gegensatz zu dem, was ich gehört habe, dass Artikel 25a auch keine komplette Änderung in der Sicherheitsarchitektur ist. Artikel 25a ist, ich sage es noch einmal, kein "wesensfremdes Element", sondern beinhaltet eine Ausweitung der Kompetenzen, die offensichtlich vom Nuklearsicherheitsinspektorat, also von dem von uns bestimmten Aufsichtsorgan, gewünscht wird.
Nun habe ich versucht, in der Debatte besonders sorgfältig hinzuhören, was denn für Gründe angegeben werden, die gegen die Erfüllung dieses Wunsches des Inspektorates sprechen. Und da muss ich sagen: Das waren für mich schwache Gründe. Ich habe gehört: Das Ensi kann das sowieso tun, wenn es will. Gut, aber ist das wirklich ein Grund, um gegen ein doppeltes oder dreifaches Sicherheitsnetz zu sein? Ich denke nein. Ich habe kaum überzeugende Gründe gehört, weshalb dieses Anliegen des Inspektorates nicht umgesetzt werden sollte.
Für mich ist die Bilanz deshalb klar: Ich werde der Minderheit folgen. Ich denke, es gibt keine guten Gründe, Frau Diener hat das am Anfang gesagt, diesen Wunsch des Inspektorates abzulehnen. Jedenfalls habe ich diese Gründe bisher nicht gehört. Wenn je etwas passieren sollte und wir hätten diesem Wunsch nicht nachgegeben, dann möchte ich mich nicht meiner Verantwortung gegenübergestellt sehen.
Aus dieser Optik werde ich diesem doppelten Sicherheitsnetz zustimmen und damit dem Antrag der Minderheit zustimmen. [PAGE 1020]