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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-24

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, worauf diese Vorlage zurückgeht, und ich möchte noch darauf hinweisen, dass ja bei der Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative immer klar war, dass es gewisse Lücken gibt, die noch geschlossen werden müssen, nämlich Lücken beim Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden. [PAGE 1044]

Es ist schon so, wie der Kommissionssprecher erwähnt hat. Jedes Mal, wenn es ein Tötungsdelikt gibt, wenn Waffen im Spiel sind, ist die erste Frage: "Hätte man das nicht verhindern können? Hat man denn nicht wissen können, dass ...?", oder: "Man hat ja gewusst, dass ...", und dann: "Warum hat man sich nicht informiert? Warum hat die Behörde das nicht wissen können?" Das Missbrauchspotenzial vorauszusehen ist nicht in jedem Fall möglich. Man kann diese Lücken nicht vollständig schliessen, aber man kann etwas dafür tun, dass Tötungsdelikte mit Waffen wenn möglich verhindert werden. Darum geht es heute. Es geht also darum, dass die Informationen, die nötig sind, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, bei den richtigen Behörden ankommen.

Einer der wesentlichen Regelungsgegenstände dieser Vorlage ist jetzt die Waffenplattform. Das ist eine Datendrehscheibe, und zwar ermöglicht sie es den kantonalen Vollzugsbehörden, online schweizweit auf aktuelle Daten zu bestimmten Feuerwaffen und zu deren Besitzern zuzugreifen. Damit die Kantone diese Datendrehscheibe, diese Waffenplattform betreiben können, brauchen sie eine gesetzliche Grundlage. Ich muss Ihnen sagen: Nach der Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative hat man viel Druck auf die Kantone gemacht, damit sie endlich diese Waffenplattform erstellen. Als sie diese mit viel Aufwand und viel Engagement erstellt haben und man festgestellt hat, dass die gesetzliche Grundlage fehlt, nämlich die gesetzliche Grundlage, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nötig ist, haben die Kantone Sie, das Parlament, gebeten, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das ist jetzt hier der Fall, und es dauert jetzt im Parlament schon ein bisschen, und die Kantone warten. Deshalb habe ich ein Interesse, dass diese Vorlage jetzt auch möglichst rasch zu Ende geführt wird, damit die Kantone diese Waffenplattform, diese Datendrehscheibe betreiben können.

Während der Beratungen ist eine Forderung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hinzugekommen, ein Anliegen, das ebenfalls von den Polizeikommandanten unterstützt wird, nämlich die Nachregistrierung von derzeit noch nicht verzeichneten Feuerwaffen. Es sind vor allem die Polizeikräfte, die hier gefordert haben, dass diese Nachregistrierung erfolgt. Sie sind es, die täglich für die Sicherheit unseres Landes im Einsatz stehen und die auch beträchtlichen Gefahrensituationen ausgesetzt sind. Wenn sie zum Beispiel vor einem Hausdurchsuchungseinsatz in Erfahrung bringen können, ob an diesem Ort eine Waffe vorhanden ist, dann können sie sich auch unter Umständen darauf vorbereiten. Ich weiss schon, dass die Polizei jederzeit auf alles gefasst sein muss. Jede Information aber, über die sie verfügt, ermöglicht ihr eben auch, sich auch zugunsten ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit von Dritten entsprechend vorzubereiten.

Das sind die zwei Anliegen. Beim zweiten Anliegen gibt es noch eine Differenz, eine Mehrheit und eine Minderheit. Ich gehe davon aus, dass wir in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie gemäss dem Antrag Ihrer Kommission auf diese Vorlage eintreten.