Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-09-24
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Wir haben ja heute den letzten regulären Sitzungstag in dieser Legislatur, und es passieren erstaunliche Dinge im Ständerat. Was ist der Ständerat? Der Ständerat ist als zweite Kammer die Kammer der Kantone. Ausgerechnet heute, als Kulmination einer Legislatur, in der wirklich sehr viele wichtige, auch wegweisende Entscheide in wichtigen Vorlagen getroffen worden sind - gerade auch in dieser Session ging es um die Altersvorsorge und die Energiewende -, geht eine Mehrheit der Kommission hin und schlägt vor, gegen den ausdrücklichen, expliziten und mehrfach wiederholten Willen der Kantone ein Bundesladenschlussgesetz zu verabschieden! Der Anlass ist vielleicht nicht der grösste in der ganzen Bundesgesetzgebung, aber hier müsste man sich doch mindestens im Ständerat fragen, was in der Schweiz passiert. Wir haben Herrn Lombardi, der im Tessin ein Problem mit den Ladenöffnungszeiten hat, Foxtown z. B., und sagt, die Spiesse gegenüber Italien seien nicht gleich lang. Frau Keller-Sutter als Kommissionssprecherin hat erwähnt, dass Italien offenbar keine Regelung kennt. Tessiner Sonderfall - aber warum geht man nun nicht hin und regelt das im Kanton Tessin? Warum fragt man nicht die Tessiner Bevölkerung, ob sie eine Regelung im Sinne der jetzt vorgeschlagenen Regelung wollen oder nicht? Warum gehen Sie nicht hin und fragen das Tessinervolk? Warum müssen alle anderen hier mitmachen?
Ich komme ja auch aus einem Grenzkanton, nicht nur Herr Germann. Schaffhausen hat so entschieden, aber der Kanton St. Gallen hat anders entschieden. Im Kanton St. Gallen ist mehrfach über diese Frage entschieden worden, und jedes Mal hat die Bevölkerung Nein gesagt. Wenn man der Meinung ist, man müsse es anders machen, weil wir ein Grenzkanton sind und im Detailhandel, aber auch in der Industrie unter dem Problem der Frankenstärke zu leiden haben, dann muss man Regelungen vorschlagen, und die Bevölkerung kann dazu Ja oder Nein sagen. Das ist der Weg, den wir gewohnt sind, der demokratisch und auch föderalistisch ist.
Der Grundsatz der Subsidiarität ist ein Grundsatz, der gerade in der christlichen Soziallehre eine grosse Rolle spielt. Er besagt, dass man auf tieferer Stufe regeln soll, was man auf tieferer Stufe regeln kann. Man soll eine Regelung nicht auf eine höhere Stufe heben, wenn man es auch auf einer tieferen Stufe regeln kann. Das ist ja auch ein Verfassungsgrundsatz, der mit der neuen Bundesverfassung ausdrücklich in Artikel 5a verankert worden ist. Dieser Verfassungsgrundsatz lautet: "Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten." Das steht in unserer Verfassung.
Wenn das, was hier jetzt mit dem Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten getan wird, gegen den ausdrücklichen Willen der Kantone gemacht wird, wird dieser Grundsatz verletzt. Es gibt verschiedene Professoren, die sich äussern, nicht nur Professor Richli, sondern z. B. auch Professor Biaggini, der sich öfter auch in Kommissionen äussert. Er hat vor Kurzem einen Aufsatz verfasst, zu lesen im Publikationsorgan des öffentlichen Rechts in der Schweiz, worin er sagt: "Bundesbern reisst mehr und mehr Macht an sich. In solchen und ähnlichen Schlagzeilen spiegelt sich die schwer quantifizierbare, jedoch nicht zu leugnende Zentralisierung im Schweizer Bundesstaat. Dabei können Ladenöffnungszeiten als Beispiel dienen. Dieses Beispiel zeigt zugleich, dass die alte politische Klugheitsregel, wonach Probleme, die primär lokaler Natur sind, primär lokal angegangen werden sollen und nicht über den Umweg des Bundes und der Rechtsvereinheitlichung, ihre Selbstverständlichkeit verloren hat. Da hilft es wenig, das Subsidiaritätsprinzip doppelt oder sogar dreifach bundesverfassungsrechtlich zu verankern. Wenn der politische Regelungswille einmal da ist, fällt es offenbar leicht, und man hat kein schlechtes Gewissen, das Subsidiaritätsprinzip beiseitezuschieben, ohne dabei grossen argumentativen Aufwand zu betreiben - so jüngst geschehen in der bundesrätlichen Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten." So weit Professor Biaggini. Dem ist wenig beizufügen.
Es ist so: Wenn man diesen Verfassungsgrundsatz beachtet, wenn man föderalistische Prinzipien beachtet, muss man sagen, dass die Kantone hier gefragt sind. Wenn Herr Lombardi der Meinung ist, es bestehe Handlungsbedarf, dann soll er diesen Handlungsbedarf im Kanton Tessin geltend machen und dort schauen, ob die Bevölkerung das genauso sieht.
Frankenstärke - dieses Stichwort ist jetzt wiederholt gefallen - ist ein temporäres Problem. Wir haben uns 2011 im Rahmen einer Motion damit befasst, und jetzt ist das Problem wieder akut. Bei einem temporären Problem braucht es Antworten, die auf der Höhe des Problems sind. Insbesondere ist hier die Nationalbank gefragt. Eine strukturelle Frage mit einem temporären Problem zu verbinden ist aber schwierig. Sie müssen sich nur mal überlegen, was das heisst, wenn es gelingt, beim Franken wieder Kaufkraftparität zu erreichen - auch die Nationalbank sagt ja selber, wir müssten wieder zu einem fairen Austauschverhältnis kommen -: Heben Sie dann dieses Bundesgesetz auf? Natürlich nicht. Vielmehr werden Sie dann in Kauf genommen haben, dass wir ein neues Bundesgesetz haben.
Herr Schmid hat darauf hingewiesen, die Subsidiarität möge ja ein Argument sein; wenn das Gesetz aber nicht schade, sei es auch nicht weiter schlimm, wenn es nichts bewirke. Das Problem ist, dass es eben nicht so ist, dass das Gesetz nichts bewirkt. In zwei Bereichen schadet es ganz klar. Das eine Problem betrifft das Personal. Es ist so, dass die Ausdehnung der Öffnungszeiten zu prekären Arbeitsbedingungen führt und diese fördert. Arbeit auf Abruf ist ein grosses Problem, gerade im Detailhandel, sofern nicht ein Gesamtarbeitsvertrag für Ordnung und für Schutz oder - mit den Worten von Bundesrat Schneider-Ammann - für Ordnung im Stall sorgt. Wenn ein Gesamtarbeitsvertrag vorliegt, dann wird ein gewisser Ausgleich geschaffen. Das war das Rezept solcher Regelungen auf kantonaler Ebene: eine Regulierung der Öffnungszeiten gegen einen Schutz der Beschäftigten. Hier gibt es das leider nicht, wenn man von den Grossverteilern und wenigen anderen Beispielen absieht; davon ist leider nichts in Sicht. Es gibt keine Bestrebungen in diese Richtung, und somit gibt es hier Benachteiligte, gibt es Leute, die Schaden nehmen. Es sind die Beschäftigten in diesen Bereichen, die nicht auf Rosen gebettet sind.
Auf eine zweite Kategorie von Benachteiligten hat Herr Levrat in seiner Intervention hingewiesen. Es gibt eine Ungleichheit zwischen den Grossverteilern und kleineren Läden. Es ist so, dass die kleineren Geschäfte bezüglich der Öffnungszeiten nicht die gleichen Möglichkeiten haben. Sie sind bei den Öffnungszeiten deshalb auch weit vorsichtiger als die Grossverteiler, die die Möglichkeiten haben, diese langen Öffnungszeiten zu "bespielen". Im Kanton St. Gallen war das auch immer so, bei allen Abstimmungen. Mode Weber, ein kleineres, in Wattwil beheimatetes Modehaus, ist ein Beispiel; dieses Unternehmen war immer gegen eine solche Ausdehnung. Auch kleinere Detaillisten von Drogisten bis hin zu Bäckern haben sich dagegen ausgesprochen. Es gilt also, auch diese Ungleichheit im Auge zu behalten.
Ein Letztes: Wir hören es immer wieder, gestern ausführlich im Nationalrat im Rahmen der Debatte zur Frankenstärke: Administrative Entlastung, Deregulierung, die Gesetzesflut müsse gebremst werden, es sollen keine neuen Gesetze aus Bundesbern kommen, wird gesagt. Es gibt sogar ganze neue Behörden, und es wird viel Steuergeld für die sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung verbraucht; das ist eine neue Staatstätigkeit, die mit grossem Aufwand betrieben wird. Wenn es hier jetzt konkret wird und sich die Frage stellt, ob wir ein neues Bundesgesetz, eine neue Regulierung brauchen, macht man genau das Gegenteil und ist das alles kein Problem mehr. Hier schlagen sich einfach die Grundsätze ins Gesicht. Es ist ein grosses Problem, wenn man so handelt. Es gibt einen alten liberalen Grundsatz, mindestens wird er ab und zu wieder in Erinnerung gerufen, wenn auch nicht im vorliegenden Zusammenhang, und deshalb sage ich ihn hier: Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen. [PAGE 1073]
Ich bitte Sie deshalb mit der Minderheit, nicht auf dieses Gesetz einzutreten.