Lombardi Filippo · Ständerat · 2015-09-24
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-24
Wortprotokoll
Wer A sagt, sollte - so sagt man - auch B sagen. Wenn 70 Prozent des Ständerates und 70 Prozent des Nationalrates den Bundesrat beauftragt haben, eine solche Vorlage zu erarbeiten, sollten sie konsequenterweise jetzt nicht die Meinung ändern. Der Bundesrat hat seine Pflicht getan. Die Vorlage, die wir haben, ist sogar in drei wesentlichen Punkten gegenüber der ursprünglichen Motion Lombardi 12.3637 verbessert worden. Ich begrüsse sämtliche drei Verbesserungen: Der Nationalrat hat vorgesehen, dass die kantonalen Feiertage von dieser Regelung nicht betroffen werden; unsere Kommission hat präzisiert, dass die zehn Kantone, die zurzeit keine Gesetzgebung in diesem Bereich haben, auch nicht legiferieren müssen, und hat die Limite am Samstag von 19 auf 18 Uhr zurückgefahren, weil für viele der Samstag irgendwie schon ein Anfang des Sonntags ist, und das gilt es zu respektieren. Die Mehrheit sollte also heute grösser sein als vor drei Jahren. Wenn wir die Vorlage versenken, haben wir ein Problem mit den Beziehungen zwischen Legislative und Exekutive. Man könnte vielleicht nach drei Jahren Arbeit sogar von parlamentarischem Leerlauf sprechen.
In den letzten Tagen haben wir ein unüblich vehementes Lobbying der Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz erlebt; das hat einige Kollegen erstaunt, sie haben es heute erwähnt. Ich habe mich tatsächlich auf dieser Basis gefragt, ob ich nicht einen Sistierungsantrag zu dieser Vorlage stellen sollte. Denn vielleicht wäre eine zusätzliche Konsultation der Kantone oder der Versuch einer allfälligen Verhandlung zwischen den Sozialpartnern, die ich begrüssen würde, noch möglich oder nötig.
Ich bin aus den drei folgenden Gründen aber zum Schluss gekommen, die Sistierung nicht zu beantragen:
1. Die Vorlage ist bereits drei Jahre alt. Sie war als Antwort auf die erste Welle der Frankenstärke gedacht; das wurde erwähnt. Jetzt sind wir bei der zweiten Welle der Frankenstärke. Ich hoffe, dass wir nicht eine dritte Welle der Frankenstärke abwarten müssen, bevor wir etwas unternehmen.
2. Es gab tatsächlich Zeit für Verhandlungen und Konsultationen, und die Kommission hat sich auch die Zeit dafür genommen. Sollten sie bis jetzt nicht erfolgt sein, würde ich es begrüssen, wenn sie bis zur Behandlung im Zweitrat noch erfolgen. Ich weiss aber nicht, ob sie noch erfolgen können.
3. Diese vehemente Hektik der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz scheint mir nicht ganz korrekt zu sein. Sie wird von ihrem Präsidenten inszeniert. Wir kennen seine Parteifarbe. Ich finde, da ist man ein bisschen zu weit gegangen. Ich kenne selber verschiedene Volkswirtschaftsdirektoren. Sie sagen mir, dass sie grundsätzlich damit leben können, dass es nicht so ein Problem sei. Aber das kommt in diesem Schreiben nicht zum Ausdruck. Zum Ausdruck kommt eine maximalistische Position. Nicht nur das: Leider musste ich feststellen, dass der Tessiner Volkswirtschaftsdirektor gar nicht über dieses Schreiben informiert worden war. Ja, natürlich, der Kanton Tessin hatte sich in der Vernehmlassung für die Vorlage ausgesprochen. Ist das ein Grund, den Kanton Tessin quasi in die Quarantäne zu schicken, damit er nicht zu Wort kommen kann? Ich finde das Ganze nicht sehr korrekt.
Immerhin, ich befürworte Eintreten und Behandlung der Vorlage im Sinne unserer Kommission. Es wurde viel über Föderalismus gesagt. Ich betone und behaupte, ein Föderalist und kein Zentralist zu sein. Aber hier spricht man meines Erachtens am falschen Ort von Föderalismus. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgesetz nicht angetastet wird. Das ist ein wichtiger Hinweis. Das Arbeitsgesetz ist ein nationales Gesetz. Warum? Weil es niemandem in den Sinn käme, 26 unterschiedliche Normen zum Schutz der Arbeitnehmer zu erarbeiten. Die Arbeitnehmer werden vom Arbeitsgesetz national einheitlich geschützt.
Wir haben keine Problematik des Schutzes der Arbeitnehmer. Es geht eher um ein System von überholten polizeilichen Ordnungsnormen. Warum haben wir diese unterschiedlichen Gesetze? Es waren polizeiliche Ordnungsnormen. So war es zum Beispiel notabene auch betreffend Jugendschutz im Alkoholverkauf oder beim Rauchverbot in Bars und Restaurants. Da hatten die Kantone bis vor einiger Zeit unterschiedliche Normen. Die wurden jetzt zentralisiert. Niemand hat das als eine Verletzung des Föderalismus angesehen. Man hat das als normal empfunden. Denn die Leute bewegen sich in diesem Lande wie auch auf der ganzen Welt viel mehr als früher. Es macht keinen Sinn, wenn ein Jugendlicher im einen Kanton mit einem anderen Schutzalter betreffend Alkohol oder Rauchen rechnen muss als im anderen Kanton. Es ist völlig verständlich, dass wir das vereinheitlicht haben. Notabene waren die gleichen Kantone nicht nur einverstanden; sie haben uns bezüglich Alkoholgesetz sogar gebeten, uns in diese Richtung zu bewegen.
Was wollen wir mit diesem Gesetz, das eine Teilharmonisierung verlangt? Ich spreche von Teilharmonisierung, weil eben nicht alles harmonisiert wird. Wir haben gesagt: Die kantonalen Feiertage bleiben; die Kantone haben nach wie vor die Möglichkeit, diese Normen zu erweitern, wenn sie wollen. Was wir möchten, ist bloss ein Mindeststandard in unserem Binnenmarkt.
Grundsätzlich geht es hier um den Binnenmarkt. Wenn Herr Levrat fragt, warum die Zürcher über die Öffnungszeiten in Freiburg befinden sollen, dann könnten wir auch fragen: Warum sollen die Zürcher über sämtliche Normen unseres Handels im Lande befinden? Jeder Kanton könnte ja wie vor 1848 selber die Normen des Marktes beschliessen. Unser Bundesstaat basiert seit 1848 auf der Freiheit des Handels und der Industrie. Die Krönung der ganzen historischen Entwicklung war das Binnenmarktgesetz, das eben die Überzeugung zum Ausdruck bringt, dass ein einheitlicher Markt mit einheitlichen Normen tatsächlich die Wirtschaft und die Entwicklung unseres Landes fördert.
Mit der heutigen Situation haben wir grundsätzlich vier rechtsungleiche Behandlungen. Erstens ist es eine rechtsungleiche Behandlung von Arbeitnehmern des Detailhandels und anderen Arbeitnehmern in der ganzen Schweiz. Warum soll für die Arbeitnehmer des Detailhandels eine andere Norm gelten als für alle anderen Arbeitnehmer des Landes?
Zweitens haben wir eine rechtsungleiche Behandlung zwischen den Kantonen: Soll eine Verkäuferin in Freiburg besser geschützt sein als eine Verkäuferin in Zürich, beziehungsweise soll eine Verkäuferin in Zürich schlechter gestellt sein als eine Verkäuferin in Freiburg? Das ist eine rechtsungleiche Behandlung.
Die dritte Rechtsungleichheit betrifft die Frage, was wir mit den Verkäufern, die an Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen arbeiten, machen. Sollen sie gegenüber Verkäufern, die in anderen Läden arbeiten, diskriminiert werden?
Und was machen wir, viertens, mit der Handelsfreiheit? Warum soll ein Ladenbesitzer in einem Kanton schlechter gestellt sein als ein Ladenbesitzer in einem anderen Kanton? Wir haben mit der heutigen Situation also gleich vier rechtsungleiche Behandlungen, und dies möchten wir mit einer Teilharmonisierung beheben. [PAGE 1080]
Die Folgen der heutigen Situation sind bekannt. Es sind Marktverzerrungen. Wir haben einen Flickenteppich von Normen, und das nicht nur je nach Kanton, sondern auch je nach Gemeinde und Art der Läden.
Kollege Levrat nennt den Kanton Freiburg. Es ist eine Freude, im entsprechenden Gesetz über die Öffnungszeiten im Kanton Freiburg zu lesen: "Die Geschäfte dürfen von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr und am Samstag von 6 bis 16 Uhr geöffnet werden. Geschäfte, die einer Käserei angegliedert sind, können insbesondere während der Milchanlieferungszeit auch an Samstagen bis 19 Uhr geöffnet werden ... In den touristischen Gebieten können die Gemeinden vorsehen, dass die Geschäfte während der Saison von Montag bis Samstag bis 22 Uhr geöffnet werden dürfen."
Solches kann man in vielen Kantonen finden. Dieses System ist undurchsichtig und ist wirklich keine gesunde Grundlage für die Ausübung der Handelsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit in diesem Land; abgesehen davon, dass es die Arbeitnehmer in Kategorien einteilt, die nicht unbedingt zu rechtfertigen sind.
Die Folge dieser Marktverzerrung heisst Einkaufstourismus. Wir haben zwei Sorten von Einkaufstourismus: Wir haben einerseits einen interkantonalen Einkaufstourismus. Man fährt von einem Kanton zum anderen, um einzukaufen. Ich erlebe das. Wenn ich am Samstag von der Deutschschweiz ins Tessin zurückfahre, hat es zwischen Luzern und Stans immer Stau. Warum? Weil um 16 Uhr sämtliche Luzerner nach Stans fahren, um ihre Einkäufe dort zu machen. Man musste sogar eine zusätzliche Autobahnspur bauen, damit sie nicht den Nord-Süd-Verkehr stören. Ja, das wurde jetzt gemacht, die dritte Spur zwischen Hergiswil und Stans ist jetzt geöffnet, um bei Kollege Paul Niederberger im Kanton den Geschäften Vereinfachungen zu bringen. Wir haben einen interkantonalen Einkaufstourismus, was nicht unbedingt logisch ist, was die Umwelt, die Mobilität, die Verkehrsbelastung betrifft. Wir haben das innerhalb des Landes.
Andererseits haben wir einen Einkaufstourismus ins Ausland, was natürlich viel verheerender ist. Die Zahlen sind bekannt. Als ich die Motion einreichte, sprach man von 6 Milliarden Franken jährlich, die durch den Einkaufstourismus im Ausland ausgegeben werden. Jetzt sind wir - Sie werden mich nötigenfalls korrigieren, Herr Bundesrat - bei ungefähr 9 oder 10 Milliarden Franken. Das soll die Grössenordnung sein, bei der wir angekommen sind.
Wir wissen, und die Kommissionssprecherin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Ladenöffnungszeiten nicht der Hauptgrund für diesen Tourismus sind. Das wissen wir. Wir wissen aber auch, dass sie eine Rolle spielen. Für 20 Prozent der Befragten, in meinem Kanton für 40 Prozent der Befragten, spielen die Öffnungszeiten eine Rolle bei der Entscheidung, wo sie einkaufen. Wenn wir von diesen 10 Milliarden Franken auch nur 10 Prozent in die Schweiz zurückholen könnten, wäre das 1 Milliarde Franken. Wir wissen aus der Branche, dass auf 300 000 Franken eine Stelle verlorengeht. 1 Milliarde Franken sind 3300 Stellen, das wurde heute Vormittag von Kollege Germann erwähnt. Es sind 3300 Stellen, die uns sonst fehlen.
Notabene hat man vor einigen Jahren nur theoretisch darüber gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, dass man im Moment in meinem Kanton und, wie ich befürchte, auch in anderen Grenzkantonen anfängt, diese Stellen zu streichen. Ich frage mich, ob die Rolle der Gewerkschaften nicht besser die wäre, die Arbeitsstellen zu schützen. Das wäre die Priorität. Natürlich müsste es Verhandlungen geben. Ich bin sicherlich nicht derjenige, der gegen Verhandlungen im Vertragsbereich ist. Ich habe gestern, Sie haben mir geholfen, eine Initiative (15.487) eingereicht, die das Vereinfachen der Normalarbeitsverträge betrifft, 26 Kollegen haben mitunterschrieben. Ich bin sicherlich nicht gegen Massnahmen in diesem Bereich. Aber ich sehe, dass wir jetzt konkret das Risiko haben, Arbeitsstellen im Detailhandel zu verlieren.
Mit dieser Milliarde, die wir zurückholen könnten - das sind die 10 Prozent Einkaufstourismus im Ausland -, würden wir auch einige Millionen Franken an Steuereinnahmen zurückholen, für den Bund mit der Mehrwertsteuer, für Kantone und Gemeinden mit der Gewinnsteuer usw. Es geht darum, jetzt diese Milliarde, wenn ich das mal so aufrunden darf, zu retten. Das ist, was wir in unseren Händen haben. Sind wir bereit, diesen Schritt zu machen?
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen, einzutreten und die Vorlage in diesem Sinne anzunehmen.