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Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-09-15

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15

Wortprotokoll

Wir haben heute noch eine Differenz zum ständerätlichen Beschluss zu diskutieren. Es geht hierbei um die Differenz betreffend die Ausdehnung des Zivildienst-Einsatzgebietes auf den Bereich des Schulwesens. Ich sage es gleich zu Beginn: Unsere Fraktion ist in dieser Frage gespalten. In unserer Fraktion sehen wir durchaus die Gefahren, aber auch die Chancen, wenn Zivildienstleistende zur Unterstützung von Lehrpersonen eingesetzt werden können.

Uns scheint es daher wichtig, dass hier klar geregelt wird, wie diese Einsätze aussehen und was diese "Zivis" alles machen dürfen. Eine klare Regelung verhindert den Missbrauch und gibt den Behörden die Leitplanken vor. Wie bereits in der Botschaft festgehalten, sind dafür Pflichtenhefte und Reglemente vorgesehen.

Die Zivildienstleistenden können und dürfen die Lehrkräfte nicht ersetzen, sondern nur unterstützen in ihrer Tätigkeit. Dies kann in einer heterogenen Klasse oder auch in einer gemischten Klasse mit zwei Jahrgängen durchaus sinnvoll sein. Solche Klassen sind auf der Primarstufe oft anzutreffen. Dann kann sich die Lehrkraft den eigentlichen Aufgaben zuwenden, für die sie ausgebildet wurde, und der Zivildienstleistende macht die unterstützenden Arbeiten. Zudem können die "Zivis" auch für den allgemeinen Schulbetrieb eingesetzt werden, z. B. beim Mittagstisch oder für die Pausenaufsicht.

Verschiedene Kantone haben damit bereits positive Erfahrungen gemacht, denn schon heute ist diese Unterstützung an integrativen Schulen möglich. Die Lehrer, die Behörden, Eltern und auch Schüler haben sich positiv zu diesem Assistenzdienst geäussert. Vergessen wir auch nicht, dass es hier nicht primär um die Entlastung der Lehrkräfte geht. Es geht darum, dass die Schüler und Lernenden von diesen Massnahmen einen Nutzen haben. Die Lehrkräfte sollen sich mit dem Vermitteln des Schulstoffs befassen und nicht die Zeit mit dem Kopieren von irgendwelchen Unterlagen verbringen. Das kann nämlich der "Zivi" genauso gut.

Selbst wenn wir hier nun zustimmen, sind diese Einsätze für die Schulbetriebe nicht verpflichtend. Sie sind nach wie vor freiwillig. Auch in Zukunft kann jeder Kanton oder jede Gemeinde auf solche Dienste verzichten, wenn er oder sie überzeugt ist, dass es den Lernenden keine Vorteile bringt. Dem Subsidiaritätsprinzip wird damit Rechnung getragen. Wir haben jetzt die Chance, hier die Weichen zu stellen.

Noch eine Bemerkung zur Dienstpflicht: In der Kommission wurde uns immer wieder gesagt, dass der Soll-Bestand bei der Armee durch den Zivildienst nicht gefährdet sei. Auch in der Bundesverfassung ist dieser zivile Ersatzdienst vorgesehen und entsprechend verankert. Zudem beträgt die Zivildienstdauer 1,5-mal die Zeit des Militärdienstes. Diese Leute sind also durchaus bereit, ihren persönlichen Dienst an der Gesellschaft zu leisten.

Schaffen wir nun mit diesem Artikel die Möglichkeit für einen weiteren sinnvollen Einsatzbereich für den zivilen Ersatzdienst, wie er in der Bundesverfassung vorgesehen ist.