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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-15

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-15

Wortprotokoll

Über das Cassis-de-Dijon-Prinzip haben wir schon viel gesprochen. Wie sieht es in der Praxis effektiv aus? Die Migros produziert Cassis-de-Dijon-Produkte. Mein Vorredner, der Vertreter der Minderheit, ist Verwaltungsrat der Migros und von deren Tochtergesellschaft Aproz; dieses Unternehmen produziert einige Fruchtsäfte. Ich möchte das einfach einordnen, damit wir wissen, wo wir stehen. Die übrigen Grossverteiler verzichten wahrscheinlich aus Qualitätsüberlegungen auf Cassis-de-Dijon-Produkte.

Ich komme zurück auf die Vernehmlassung. Dieses Geschäft war in der Vernehmlassung. Ich erwähne die Haltung der Kantone: 16 Kantone unterstützen die Ausnahmeregelung für Lebensmittel beim Cassis-de-Dijon-Prinzip. Das Gesetz, das wir 2000 erlassen haben, ist einseitig zugunsten des Auslandes ausgestaltet worden; wir haben keine Vorteile für allfällige Exportprodukte. Dieses Gesetz verletzt keine Bestimmungen zu Handelshemmnissen; es ist rein unser Problem, wie wir es gestalten. Tatsache ist, dass sich die Erwartungen an das Gesetz nicht erfüllt haben. In der damaligen Botschaft wurden Einsparungen von 2,5 Milliarden Franken für die Konsumenten erwähnt. Diese Erwartung hat sich überhaupt nicht erfüllt, weil die Nachfrage nach diesen Produkten nicht da ist. Die Kostensenkung ist also ausgeblieben.

Ich komme kurz zum Einkaufstourismus: Beim Einkaufstourismus werden keine Cassis-de-Dijon-Produkte gekauft, sondern Markenprodukte, die tatsächlich auf der anderen Seite der Grenze günstiger sind als in unserem Land - es sind aber keine Cassis-de-Dijon-Produkte.

Die Qualitätsunterschiede bei den Rezepturen zeigen sich einfach bei den Kosten:

Der Konsument hat eigentlich in Bezug auf das Cassis-de-Dijon-Produkt keinen Kostenvorteil. Es hat z. B. weniger Fruchtanteile im Produkt, und deshalb ist es günstiger. Die Umsätze dieser Produkte sind sehr gering.

Wir lassen etwas zu, das nach ausländischen Regeln hier in der Schweiz angewendet werden kann. Auf der anderen Seite - jetzt müssen Sie gut zuhören, Sie erinnern sich - haben wir ein neues Lebensmittelgesetz geschaffen. Die Verordnung liegt jetzt auf dem Tisch. Sage und schreibe 1864 Seiten umfasst die Verordnung, die uns die Verwaltung aufgetischt hat und deren Regeln es einzuhalten gilt. Das kann es ja nicht sein! Wenn wir tatsächlich den Unternehmungen mit den Verordnungen etwas mehr unternehmerischen Handlungsspielraum geben wollen, dann dürfen wir nicht gleichzeitig ausländische Rezepturen mit einem tieferen Niveau zulassen und die Lebensmittelindustrie mit Lebensmittelverordnungen im Umfang von 1864 Seiten belasten. Es wäre eben auch eine administrative Erleichterung, wenn wir mit etwas, das sich nicht bewährt hat, aufhören würden. Wir können dann sechs Stelleninhaber in der Bundesverwaltung anderweitig einsetzen.

Das sind die Gründe, aufgrund welcher ich Sie bitte, an Ihrem Entscheid festzuhalten und der Mehrheit zuzustimmen.

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